Vergabe 23FEA68465 - Prozessgestaltung und Verfahrensmanagement in Dialogprozessen ("DB-Bürger:innendialog") für Infrastrukturprojekte der Deutschen Bahn. Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA68465
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rathmann, Klemens
E-Mail:
Telefon: +49 3029756731
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rathmann, Klemens
E-Mail:
Telefon: +49 3029756731
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe 23FEA68465 - Prozessgestaltung und Verfahrensmanagement in Dialogprozessen ("DB-Bürger:innendialog") für Infrastrukturprojekte der Deutschen Bahn.
Von dem Dienstleister wird erwartet, dass er Dialogformate in Infrastrukturprojekten im Sinne des DB-Selbstverständnisses zum Bürger:innendialog entwickelt und umsetzt. Dazu gehören die Beratung der Projektleitungen im Dialog mit der Öffentlichkeit sowie die Gestaltung des Dialogprozesses und das Management dieses Prozesses. Die Auftraggeberin legt vor allem Wert auf die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Agentur im Bereich der Vorbereitung, Organisation, Moderation und Mediation in Dialogprozessen live und online sowie auf die Bereitschaft, „hands-on“ das Projektteam operativ zu unterstützen.
Von der Auftragnehmerin wird erwartet, Dialogkonzepte und -Formate zielgruppenspezifisch zu entwickeln und hierbei insbesondere Vorschläge zu entwickeln, wie Multiplikatoren gewonnen, „Leise“ hörbarer und Jüngere sichtbarer gemacht werden können.
Daher sollte die Auftraggeberin vor allem beraten werden hinsichtlich der Nutzung innovativer Formate basierend auf Online-Plattformen, zielgruppenspezifischen Netzwerken und Messenger-Diensten sowie KI-unterstützten Tools.
Die Bewerbungsbedingungen zu der Vergabe und ergänzende Informationen (wie Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, Ausfüllhilfe, Bietereigenerklärung und Vertraulichkeitserklärung) stehen jedem als Download zur Verfügung unter: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Von dem Dienstleister wird erwartet, dass er Dialogformate in Infrastrukturprojekten im Sinne des DB-Selbstverständnisses zum Bürgerdialog entwickelt und umsetzt. Dazu gehören die Beratung der Projektleitungen im Bürgerdialog sowie die Gestaltung des Dialogprozesses und das Management dieses Prozesses. Der Auftraggeber legt vor allem Wert auf die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Agentur im Bereich der Organisation, Moderation und Mediation in Dialogprozessen live und online sowie auf die Bereitschaft, „hands-on“ das Projektteam operativ zu unterstützen.
Von der Auftragnehmerin wird erwartet, Dialogkonzepte und -Formate zielgruppenspezifisch zu entwickeln und hierbei insbesondere Vorschläge zu entwickeln, wie Multiplikatoren gewonnen, „Leise“ hörbarer und Jüngere sichtbarer gemacht werden können.
Daher sollte die Auftraggeberin vor allem beraten werden hinsichtlich der Nutzung innovativer Formate basierend auf Online-Plattformen, zielgruppenspezifischen Netzwerken und Messenger-Diensten sowie KI-unterstützten Tools.
Die Bewerbungsbedingungen zu der Vergabe und ergänzende Informationen (wie Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, Ausfüllhilfe, Bietereigenerklärung und Vertraulichkeitserklärung) stehen jedem als Download zur Verfügung unter: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Dort erhalten Sie auch detaillierte Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, die Laufzeit des Vertrages um max. 24 Monate zu verlängern. Die Verlängerung kann jahresweise erfolgen.
Nur diejenigen Teilnahmeanträge von Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften, die die in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Anforderungen erfüllen und somit geeignet sind, diese Leistung zu erbringen und gegen die keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 f GWB vorliegen, kommen in die weitere Auswahl. Gehen mehr als 5 Anträge ein, welche die Anforderungen der Teilnahme erfüllen, werden die Teilnahmeanträge der geeigneten und zuverlässigen Bewerber hinsichtlich der entsprechenden Merkmalsausprägung bzw. der genannten Anforderungen gemäß der genannten Kriterien bewertet und in ein Ranking überführt. Es werden die Besten (geplante Mindestzahl 1, vsl. max. 5) der geeigneten und zuverlässigen Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Wichtig: Wer sich bewerben will, muss sich rechtzeitig bei der Bieterplattform des Auftraggebers registrieren lassen. Wir empfehlen dies mindestens 10 Tage vorm Einreichen bzw. Hochladen der Dateien und tatsächlicher Teilnahme an der Vergabe zu tun.
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit der gleichzeitigen Abgabe eines wertungsfähi-gen Hauptangebotes zugelassen. Die vom Auftraggeber verwendete Leistungsbeschrei-bung enthält funktionale Spezifikationen und Sollanforderungen, die hinsichtlich des ange-botenen Erfüllungsgrads bewertet werden.
Es werden nur solche Nebenangebote berücksichtigt, die die Anforderungen zum Haupt-angebot genannten Mindestanforderungen auch erfüllen
Wir schätzen das Vergabevolumen für alle Kommunikationsleistungen etc. liegt zwischen 20 - 25 Mio Euro über die gesamte Laufzeit von maximal 4 Jahren und über alle Leistungsschwerpunkte und Rahmenverträge verteilt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Leistung wird in 4 Leistungsschwerpunkte unterteilt (siehe Leistungsbeschreibung zum Rahmenvertrag auf dem Bieterportal).
Hinweis zu den Leistungsschwerpunkten: Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Dienstleistungen in den Leistungsschwerpunkten aus einer Hand angeboten werden. Ggf. sollten Bieter gemeinsam mit einem qualifizierten Nachunternehmer die Leistungen anbieten.
Hinsichtlich der weiteren Anforderungen gilt:
Es sind von Ihnen die Teilnahmekriterien in der Excel-Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) zu erfüllen. Dafür ist die Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ von Ihnen vollständig auszufüllen und sämtliche erforderlichen Anlagen sind beizulegen. Eine Veränderung oder Nichtverwenden der „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ sowie die Abgabe falscher Angaben kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Siehe hierzu alle Angaben unter III.1.1)
Wer sich bewerben will (einen Teilnahmeantrag abgeben möchte), muss sich rechtzeitig bei der Bieterplattform des Auftraggebers registrieren lassen. Wir empfehlen dies mindestens 10 Tage vorm Einreichen bzw. Hochladen der Dateien und tatsächlicher Teilnahme an der Vergabe bzw. Abgabe des Teilnahmeantrags zu der Vergabe zu tun.
Es sind von Ihnen die Teilnahmekriterien in der Excel-Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) zu erfüllen. Dafür ist die Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ von Ihnen vollständig auszufüllen und sämtliche erforderlichen Anlagen sind beizulegen. Eine Veränderung oder Nichtverwenden der „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ sowie die Abgabe falscher Angaben kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Siehe hierzu alle Angaben unter III.1.1)
Wer sich bewerben will (einen Teilnahmeantrag abgeben möchte), muss sich rechtzeitig bei der Bieterplattform des Auftraggebers registrieren lassen. Wir empfehlen dies mindestens 10 Tage vorm Einreichen bzw. Hochladen der Dateien und tatsächlicher Teilnahme an der Vergabe bzw. Abgabe des Teilnahmeantrags zu der Vergabe zu tun.
Es sind von Ihnen die Teilnahmekriterien in der Excel-Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) zu erfüllen. Dafür ist die Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ von Ihnen vollständig auszufüllen und sämtliche erforderlichen Anlagen sind beizulegen. Eine Veränderung oder Nichtverwenden der „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ sowie die Abgabe falscher Angaben kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Es sind zwingend die auf dem Bieterportal vorliegenden Muster (zur Bietereigenerklärung, Vertraulichkeit und die Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag) zu verwenden. Eine Verwendung anderer Muster oder die Änderung der Muster kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese können zum Ausschluss führen.
Eine bestimmte Rechtsform ist nicht gefordert, jedoch gilt – sofern Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben wollen – folgende Anforderung:
Die Beteiligten einer Bietergemeinschaft müssen eine Erklärung über eine gesamtschuldnerische Haftung abgeben und einen Bevollmächtigten nennen, der allein berechtigt ist Erklärungen abzugeben und anzunehmen bzw. Handlungen vor- und entgegen zu nehmen.
Bei Bietergemeinschaften sind alle Mitglieder zur Kenntnis zu geben. Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die jeweiligen Mitglieder sind nachzuweisen. Es dürfen keine Ausschlussgründe im Sinne §§ 123 f GWB vorliegen. Ansonsten kann dies zum Ausschluss der gesamten Gemeinschaft führen.
Eine Bietergemeinschaft muss sich als solche auch auf dem Bieterportal registrieren lassen und sich bewerben und nicht unter einem „einzelnen Unternehmen“ der Bietergemeinschaft den Teilnahmeantrag einreichen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, inkl. aller erforderlichen Anlagen, auf dem Bieterportal http://www.deutschebahn.com/bieterportal und zusätzlich in Form eines Datenträgers an die in der Datei „Bewerbungsbedingungen…“ genannten Adressen. Eine Zusendung per E-Mail ist ausgeschlossen. Eine Angebotsabgabe zu diesem Termin ist unzulässig. Für die Teilnahmeanträge ist zwingend die Exceltabelle (Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“) des Auftraggebers auszufüllen, anderenfalls finden die Teilnahmeanträge keine Berücksichtigung. Der Auftraggeber stellt diese Exceltabelle auf dessen Bieterportal http://www.deutschebahn.com/bieterportal jedem Bewerber zum Download zur Verfügung. Es ist nicht ausreichend auf dem Bieterportal nur Dateien zu hinterlegen.
Die auf der Vergabeplattform abzurufenden Vergabeunterlagen (z.B. Erklärungen, Vertragsmuster, AVBs, EVB, Leistungsbeschreibung etc.) dienen zum jetzigen Zeitpunkt lediglich zur detaillierten Information über Umfang, Inhalt des Auftrags.
Nur diejenigen Teilnahmeanträge von Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften, die die genannten Anforderungen erfüllen und somit geeignet sind, diese Leistung zu erbringen, kommen in die weitere Auswahl.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend bis zum Ende einer Buchung durchzuführen, sofern man sich an der Vergabe beteiligen will.
Die auf dem Bieterportal http://www.deutschebahn.com/bieterportal veröffentlichten Anlagen sind wie folgt strukturiert:
Anlagen mit der Kennung „A“ sind bereits für den Teilnahmewettbewerb relevant.
Anlagen mit der Kennung „B“ sind erst für die Angebotsabgabe relevant.
Anlagen ohne Kennung „A“ oder „B“ sind allgemeingültig und für beide Phasen relevant (Teilnahmewettbewerbs- und Angebotsphase).
Information zum finalen Verhandlungsprozess:
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Der Auftraggeber beabsichtigt hierzu, das Verhandlungsverfahren in Form eines strukturierten und abgestuften Verhandlungsprozesses durchzuführen. Dieser Verhandlungsprozess besteht aus einer oder mehreren aufeinander folgenden Verhandlungsphasen. Eine Verhandlungsphase besteht wiederum aus einer oder mehreren Verhandlungsrunden. Im Rahmen der finalen Verhandlungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber nur noch über kaufmännische Bedingungen, wie insbesondere den Preis zu verhandeln. Der Auftraggeber behält sich hierbei vor, Verhandlungsmethoden wie zum Beispiel sog. „holländische“ oder „englische“ Beschaffungsauktionen einzusetzen. Hierbei kann der Auftraggeber den Bietern gleichzeitig oder auch nacheinander Zielpreise vorgeben. Der Auftraggeber behält sich auch vor, in diesem Zusammenhang einem
Bieter ein „Erstangebotsrecht“ einzuräumen. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Zuschlag auch ohne jegliche bzw. jede weitere Verhandlung zu erteilen.
Die Verhandlungen erfolgen entweder als Präsenzveranstaltung, per Telefon oder auch unter Einsatz elektronischer Mittel (virtuell). Für die Entscheidungen über eine Angebotsabgabe in den finalen Verhandlungsphasen erhalten die Bieter jeweils eine Zeitvorgabe, die zwischen wenigen Minuten und einigen Tagen variieren kann. Der Auftraggeber wird für die Durchführung des finalen Verhandlungsprozesses im Vorfeld zur weiteren Konkretisierung geeignete Regeln festlegen und diese rechtzeitig allen verbliebenen Bietern kommunizieren.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.