Mehrjährige meteorologische und ozeanographische Messungen im Rahmen der Flächenvoruntersuchung in der AWZ der Nordsee: Referenzmessungen für Flächen der Zonen 4 und 5 nach dem Flächenentwicklungsplan vom 20.01.2023 des BSH Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01610-V

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40-31900
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mehrjährige meteorologische und ozeanographische Messungen im Rahmen der Flächenvoruntersuchung in der AWZ der Nordsee: Referenzmessungen für Flächen der Zonen 4 und 5 nach dem Flächenentwicklungsplan vom 20.01.2023 des BSH

Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01610-V
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71351610 Meteorologische Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Nach dem Flächenentwicklungsplan vom 20.01.2023 (FEP 2023) ist mittelfristig - frühestens ab dem Jahr 2029 - vorgesehen, entsprechende Flächen zum Ausbau der Windenergie auf See in den Zonen 4 und 5 der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (nachfolgend: AWZ) der Nordsee für die Ausschreibung durch die BNetzA auszuweisen (zur Zoneneinteilung siehe bspw. FEP 2023). Dies betrifft die im FEP 2023 genannten Gebiete N-14 bis N-20. Ein Teil dieser Flächen soll im Rahmen des zentralen Modells ausgeschrieben werden. Für diese Flächen stehen weder aktuelle einjährige meteorologische und ozeanographische in-situ-Messdaten noch mehrjährige zur Referenz geeignete in-situ-Messdaten (Messdaten von Referenzstationen) außerhalb dieser Flächen zur Verfügung. Referenzmessdaten sind notwendig, um die langjährigen meteorologischen und ozeanographischen Verhältnisse in der Region der Zonen 4 und 5 der AWZ der Nordsee, insbesondere den mittleren Zustand und die zeitliche Schwankungsbreite, abzubilden sowie um die auf den Voruntersuchungsflächen erhobenen Messdaten zu plausibilisieren und Modelldaten für die Voruntersuchungsflächen zu validieren. Aufgrund der großen Entfernung zur Küste bzw. zu den bisherigen Referenzstationen in der Nordsee (FINO1 und FINO3) sind diese bereits existierenden Referenzmessdaten für die Voruntersuchung in den Zonen 4 und 5 der AWZ der Nordsee nicht geeignet.

Ziel der voraussichtlich im September 2023 auszuschreibenden Leistungen ist die Erstellung mehrjähriger kontinuierlicher Zeitreihen von in-situ-Messungen der wichtigsten meteorologischen und ozeanographischen Parameter, um die meteorologischen und ozeanographischen Verhältnisse repräsentativ für die Zonen 4 und 5 der AWZ der Nordsee abbilden und als Referenzmessungen für die Voruntersuchung der Flächen der oben genannten Gebiete heranziehen zu können. Hierfür ist eine insgesamt fünfjährige Messkampagne (zunächst 3 Jahre (Stufe 1) mit ggf. Verlängerung um zwei weitere Jahre (Stufe 2)) an einer Messstelle im Übergangsbereich zwischen Zone 4 und 5 der AWZ der Nordsee durchzuführen. Die genaue Position der Messstelle ist noch abzustimmen. Um das Ziel der Verwendbarkeit als Referenzstation für Voruntersuchungen zu gewährleisten, ist eine sehr hohe Datenverfügbarkeit und -qualität unabdingbar. Hierfür müssen an der Messstelle zwei voneinander unabhängige Messsysteme zeitgleich und in unmittelbarer Nähe zueinander betrieben werden, um im Falle eines Ausfalls einzelner Messsensoren eine redundante zweite Messung zur Verfügung zu haben. Die Messungen sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In dem am 01.01.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz - WindSeeG) werden mit dem Flächenentwicklungsplan (FEP) des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Flächen in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (nachfolgend: AWZ) der Nord- und Ostsee für die Errichtung von Offshore-Windparks ausgewiesen und von der Bundesnetzagentur (BNetzA) ausgeschrieben. Nach Anpassung des WindSeeG im Jahr 2022 erfolgt die Ausschreibung dieser Flächen teils im zentralen Modell und teils im nicht zentralen Modell. Im Rahmen des zentralen Modells kommt dem BSH dabei die gesetzliche Aufgabe zu, im Auftrag der BNetzA die zentrale Voruntersuchung von Flächen durchzuführen. Im Rahmen des nicht zentralen Modells werden die ausgewiesenen Flächen ohne zentrale Voruntersuchung ausgeschrieben. Sowohl für das zentrale als auch nicht zentrale Modell werden Lage, Zeitpunkt und Reihenfolge der auszuschreibenden Flächen durch den FEP festgelegt.

Das Ziel der zentralen Voruntersuchung richtet sich nach § 9ff. WindSeeG. Im Rahmen der Voruntersuchung sind Informationen zu erlangen, welche für die Eignungsfeststellung der Fläche geeignet sind, eine Vorabprüfung einzelner Untersuchungsgegenstände erlauben sowie eine wettbewerbliche Bestimmung des Gebots ermöglichen. Das Gebot enthält unter anderem eine Angabe der für die ausgeschriebene Fläche vom bezuschlagten Bieter an den Staat zu leistenden Zahlung. Deren Höhe dürfte maßgeblich davon abhängen, wie hoch der erwartete Ertrag vom Ausschreibungsteilnehmer eingeschätzt wird. Zur Erleichterung der Gebotsberechnung ist vorgesehen, dass das BSH „Berichte über die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die vorzuuntersuchende Fläche“ erstellt, siehe § 10 Abs. 1 WindSeeG.

Nach dem FEP vom 20.01.2023 (FEP 2023) ist mittelfristig - frühestens ab dem Jahr 2029 - vorgesehen, entsprechende Flächen in den Zonen 4 und 5 der AWZ der Nordsee für die Ausschreibung durch die BNetzA auszuweisen (zur Zoneneinteilung siehe bspw. FEP 2023). Dies betrifft die im FEP 2023 genannten Gebiete N-14 bis N-20. Ein Teil dieser Flächen soll im Rahmen des zentralen Modells ausgeschrieben werden. Für diese Flächen stehen weder aktuelle einjährige meteorologische und ozeanographische in-situ-Messdaten noch mehrjährige zur Referenz geeignete in-situ-Messdaten (Messdaten von Referenzstationen) außerhalb dieser Flächen zur Verfügung. Referenzmessdaten sind notwendig, um die langjährigen meteorologischen und ozeanographischen Verhältnisse in der Region der Zonen 4 und 5 der AWZ der Nordsee, insbesondere den mittleren Zustand und die zeitliche Schwankungsbreite, abzubilden sowie um die auf den Voruntersuchungsflächen erhobenen Messdaten zu plausibilisieren und Modelldaten für die Voruntersuchungsflächen zu validieren. Aufgrund der großen Entfernung zur Küste bzw. zu den bisherigen Referenzstationen in der Nordsee (FINO1 und FINO3) sind diese bereits existierenden Referenzmessdaten für die Voruntersuchung in den Zonen 4 und 5 der AWZ der Nordsee nicht geeignet.

Ziel der voraussichtlich im September 2023 auszuschreibenden Leistungen ist die Erstellung mehrjähriger kontinuierlicher Zeitreihen von in-situ-Messungen der wichtigsten meteorologischen und ozeanographischen Parameter, um die meteorologischen und ozeanographischen Verhältnisse repräsentativ für die Zonen 4 und 5 der AWZ der Nordsee abbilden und als Referenzmessungen für die Voruntersuchung der Flächen der oben genannten Gebiete heranziehen zu können. Hierfür ist eine insgesamt fünfjährige Messkampagne (zunächst 3 Jahre (Stufe 1) mit ggf. Verlängerung um zwei weitere Jahre (Stufe 2)) an einer Messstelle im Übergangsbereich zwischen Zone 4 und 5 der AWZ der Nordsee durchzuführen. Die genaue Position der Messstelle ist noch abzustimmen. Um das Ziel der Verwendbarkeit als Referenzstation für Voruntersuchungen zu gewährleisten, ist eine sehr hohe Datenverfügbarkeit und -qualität unabdingbar. Hierfür müssen an der Messstelle zwei voneinander unabhängige Messsysteme zeitgleich und in unmittelbarer Nähe zueinander betrieben werden, um im Falle eines Ausfalls einzelner Messsensoren eine redundante zweite Messung zur Verfügung zu haben. Die Messungen sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen.

Der Beginn der Messungen mit beiden Messsystemen muss spätestens zum 30.06.2024 erfolgen. Die Ausschreibung wird voraussichtlich als Stufenvertrag erfolgen, wobei in Leistungsstufe 1 der Messzeitraum der Jahre 1 bis 3 und in Leistungsstufe 2 der Messzeitraum der Jahre 4 und 5 abgedeckt wird.

II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
01/09/2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

DATENSCHUTZ

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.

Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.

Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.

Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.

Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.

Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/07/2023