Unterhalts-, Veranstaltungs- Glasreinigung - Objekt Olympiastadion Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: OStaBGReinigung 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Olympischer Platz 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christian Kunter
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.olympiastadion.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Veranstaltungs- Glasreinigung - Objekt Olympiastadion Berlin
Die Olympiastadion Berlin GmbH führt ein Vergabeverfahren zur Beschaffung von Leistungen der Unterhalts-, Veranstaltungs- und Glasreinigung für das Olympiastadion Berlin (Adresse: Olympischer Platz 3, 14053 Berlin) durch.
Unterhalts- und Veranstaltungsreinigung
Aus der Nutzung des Olympiastadion Berlin als Sport- und Veranstaltungsstätte sowie als touristische Sehenswürdigkeit mit einem umfangreichen Tourismusprogramm ergibt sich ein hoher Anspruch an die Erbringung der Reinigungsdienstleistungen.
Das Objekt ist im höchsten Maße repräsentativ und gleichermaßen von einem hohen finanziellen Wert. Dies erfordert eine daran angepasste Erbringung der Reinigungsdienstleistungen unter Berücksichtigung der Aspekte Qualität und Werterhalt.
Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen Tagesbetrieb und Veranstaltungsbetrieb.
An dieser Stelle wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um eine ergebnisorientierte Leistungsdefinition handelt. Nach Herstellung des Sollzustandes ist das Reinigungsergebnis durch den AN zu halten.
Dies beinhaltet auch die fortlaufende Durchführung von Grund- und Einpflegemaßnahmen zur Sicherstellung des Qualitätsniveaus. Der AN entscheidet diesbezüglich als fachkundiges Unternehmen eigenverantwortlich. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Zum einheitlichen Verständnis erfolgt nachfolgend eine Definition der Reinigungsbestandteile:
- Unterhaltsreinigung Tagesbetrieb
Im Tagesbetrieb wird das Olympiastadion Berlin insbesondere durch das um-fangreiche Tourismusprogramm mit Stadionführungen frequentiert. Gleichfalls befinden sich diverse Bereiche in exklusiver Nutzung durch den AG und seine Kunden und Partner.
Die Unterhaltsreinigung umfasst zu wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen, die notwendig sind, um das vereinbarten Reinigungsergebnis zu erreichen. Zusätzlich ist eine Tageskraft erforderlich. Details werden unter Ziff. 2.2 dargestellt.
- Veranstaltungsreinigung Großveranstaltungen
Der Veranstaltungsbetrieb bei Großveranstaltungen stellt aufgrund der Größe und der Besucherfrequentierung höchste qualitative und terminliche Ansprüche an die Leistungserbringung. Die Veranstaltungen umfassen in der Regel eine umfangreiche aufbaubegleitende Vorreinigung zur Sicherstellung des erforderlichen Qualitätsniveaus bei Veranstaltungsbeginn, Reinigungsarbeiten während der Veranstaltung sowie eine Endreinigung wie unter Ziff. 3.3 dargestellt. Die Reinigung während der Veranstaltung umfasst insbesondere den Toilettenservice.
- Veranstaltungsreinigung Business & Private Events (Kleinveranstaltungen)
In den Hospitality-Bereichen des Olympiastadion Berlin finden ca. 120 Business & Private Events pro Jahr statt.
Die Kleinveranstaltungen erfordern in der Regel eine Endreinigung. Im Bedarfs-fall ist auch eine Reinigung vor bzw. während der Veranstaltung (tlw. mit Toilettenservice) notwendig.
Der Reinigungsaufwand für diese Veranstaltungen gestaltet sich entsprechend der Größe und der Art der Veranstaltungen. Weitere Details werden in Ziff. 4 dargestellt.
- Sonderreinigung
Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhaltsreinigung hinausgehen, stellen Sonderreinigungen dar. In diesem Fall werden als Sonderleistungen alle über die der Pauschale zugrunde liegenden Leistungen hinausgehenden Tätigkeiten ab-gegolten (bspw. Graffiti- oder Aufkleberentfernung). Diese fallen bei Bedarf an.
Darüber hinaus fallen typische Sonderreinigungen wie beispielsweise Bauschlussreinigungen an.
Diese Sonderreinigungen sind separat zu beauftragen und werden über einen Stundenverrechnungssatz abgegolten.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu Los 1.
Der Auftrag kann einmalig um 19 Monate verlängert werden.
Optionen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Glasreinigung
Der AN hat die Glasreinigung durchzuführen. Die Reinigungsflächen ergeben sich aus dem objektspezifischen Flächenaufmaß (Glasflächen Unterhaltsreinigung).
Die im Flächenaufmaß angegebenen Flächen geben die Konstruktionsmaße (lichte Rohbauweite) an. Die Flächen wurden einseitig ermittelt, d.h. die ermittelte Fläche ent-spricht der zu bearbeitenden Fläche. Die Flächen wurden im Flächenaufmaß den Räumen zugeordnet, von denen aus sie erreichbar sind. In der Regel sind die Glasflä-chen zu jedem Turnus beidseitig zu reinigen (raum- und witterungsseitig).
Die Glasreinigung ist gemäß der RAL-GZ-902 durchzuführen.
Einzelheite ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu Los 2.
Der Auftrag kann einmalig um 19 Monate verlängert werden.
Optionen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
(1) Erklärung (Eigenerklärung) über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist (2020, 2021, 2022). (Hinweis: Diese Anforderung ist nicht im Sinne einer inhaltlicher Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verstehen. Das Unternehmen des Bieters muss nicht seit mindestens drei Jahren existent und/oder geschäftstätig gewesen sein.)
(2) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Zu 2) Die Deckungssumme der Versicherung muss je Schadensfall mindestens folgende Höhen haben (Mindestanforderung) und pro Jahr zur Verfügung stehen:
Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Schlüsselverlustschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Umweltschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- Alternativ zur Vorlage einer Versicherung mit den genannten Anforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Zudem hat sich der Bieter zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung unaufgefordert vorzulegen.
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage 02.6 zu verwenden.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die in den folgenden Absätzen genannten Erklärungen abzugeben bzw. Angaben zu machen, wozu jeweils der entsprechen-de Abschnitt in Anlage 02.7. auszufüllen und diese Anlage gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen ist.
(1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Hierbei ist zwischen den in Los 1 und Los 2 ausgeschriebenen Leistungen zu differenzieren.
(2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist (2021, 2022, 2023) ersichtlich werden.
(3) Angaben zur Ausstattung, zu den Geräten und zur technischen Ausrüstung
(4) Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig
Zudem ist der Nachweis einer Zertifizierung im Bereich Qualitätsmanagement (z.B. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertiger Art) beizufügen.
(5) Des Weiteren ist ein Nachweis über Umweltmanagementmaßnahmen zur Vermeidung von Umweltbelastungen beizufügen. Die Erläuterungen sollten aus maximal fünf Seiten bestehen und müssen folgende Angaben enthalten:
- Zuständigkeit, Abläufe und Vorgaben zur Umsetzung der betrieblichen Umweltpolitik
- Reinigungsgeräte und -mittel
- Maßnahmen zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen (wie Energie/Wasser)
Alternativ kann auch eine Zertifizierung im Bereich Umweltmanagement beigefügt werden.
(6) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, und - falls möglich - Benennung des vorgesehenen Unterauftragnehmers.
(7) Darüber hinaus sollen die Bieter eine Präsentation des Unternehmens mit folgenden Angaben
- Beschreibung der Organisationsstruktur
- Angaben über die Betriebsstätte, welche die Leistung ausführt, und Erläuterung zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung.
formlos ihrem Angebot beifügen. Die hier niedergelegten Angaben dienen nur informatorischen Zwecken und finden im Rahmen der Eignungsprüfung keine Berücksichtigung.
Zu 1) Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch Angabe von mindestens drei in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist im Wesentlichen ausgeführten Referenzaufträgen je Los, auf das sich der Bieter bewirbt, gefordert. Die für Los 1, und Los 2 angegebenen Referenzen können dasselbe Objekt betreffen, wenn hier entsprechende mit dem Leistungsinhalt der jeweiligen Losen vergleichbare Leistungen erbracht wurden. Die Referenzaufträge müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein; die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein.
Zu 4) Ein Qualitätsmanagement ist zwingend nachzuweisen. Sofern das Unternehmen des Bieters über kein Qualitätsmanagement verfügt, gilt es als nicht geeignet.
Zu 5) Sofern das Unternehmen des Bieters über keine Umweltmanagementmaßnahmen verfügt, gilt es als nicht geeignet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Bieter haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (A-EntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist 2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
(2) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG und § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zu-schlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern.
(3) Liegt bei einem Bieter ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, hat dieser Selbstreinigungsmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu ist nachzuweisen, dass er
1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden ei-nen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine ak-tive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentli-chen Auf-traggeber umfassend geklärt hat, und
3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu ver-meiden.
(4) Die Auftraggeberin bewertet die vom Bieter ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet die Auftraggeberin die Selbstreinigungsmaßnahmen als un-zureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bieter.
(5) Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG wird der Bieter nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverläs-sigkeit nachgewiesen hat.
(6) Kommt der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Ge-richts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bieter nachweist, dass er sei-nen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung ein-schließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(7) Die Bieter haben die Erklärung zu Russlandsanktionen abzugeben (Erklärung gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maß-nahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren).
(8) Zur Erbringung des jeweiligen Nachweises nach den Absätzen 3, 4 und 6 ist die Anlage 02.8 an der jeweils relevanten Stelle auszufüllen und durch Angaben auf ei-generstellter Anlage zu ergänzen.
1) Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären sowie Angaben zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktions-VO) zu tätigen. Für die Erklärung ist das Formblatt 2.8_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden;
2) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss die 2.4_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bieter eine angemessene Frist gesetzt. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Vertragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV;
3) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S.1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bietern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbieter als auch Bietergemeinschaften gemeint. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit der 2.3_Erklärung Bietergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bietergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mittels 2.5_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit 2.8_Erklärung Ausschlussgründe individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die 2.6_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die 2.7_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur soweit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich die 2.4_Erklärung Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M67XJ
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Rügen wegen erkannter Vergabeverstöße sind über die Vergabeplattform gegenüber der unter Ziffer 1 genannten Vergabestelle nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Dies gilt insbesondere auch für im Verlaufe des Vergabeverfahrens erfolgte Änderungen an der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.