Universität Bremen Sanierung NW I Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: VG 2023_07_25
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 501
Postanschrift: Klagenfurter Straße 6
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stefanie Hoffmann
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-bremen.de/dezernat4
Abschnitt II: Gegenstand
Universität Bremen Sanierung NW I Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär
Zu vergeben sind Leistungen der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung für das Bauvorhaben Sanierung NW 1 gemäß § 53 HOAI. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen.
Die Universität Bremen beabsichtigt die Gebäudehülle (Fassadenflächen inkl. Fenster sowie Dachflächen) der Gebäude "Block Nord" und "Block Süd" des Gebäudekomplexes Naturwissenschaften I (NW I) energetisch zu sanieren. Ebenso soll im Rahmen der Baumaßnahme in Teilflächen der genannten Gebäudeblöcke eine Schadstoffsanierung (Asbest, KMF und PCB) sowie eine Ertüchtigung des Brandschutzes durchgeführt werden.
Der Gebäudekomplex NW 1 an der Universität Bremen besteht aus mehreren Einzelgebäuden, die in den Jahren 1971 bis 2010 sukzessive errichtet wurden. Bei denen von der Baumaßname betroffenen Gebäudeteilen handelt es sich um die sogenannten Vorstufengebäude des NW I aus dem Jahr 1971, der Gründungszeit der Universität Bremen.
Der zu sanierende Gebäudebestand besteht aus jeweils fünfgeschossigen Stahlbetonskelettbauten mit einer Vorhangfassade aus Stahlbetonfertigteilen. Die Nutzfläche beträgt je Ebene und Gebäudeblock ca. 1.000 m². Das gesamte Gebäudeensemble ist über eine Glashalle, in der auch die zentrale Erschließung angeordnet ist, miteinander verknüpft.
Durch die energetische Sanierung der Gebäudehülle können sich neue Aspekte für Energieeffizienz bei Heizung, Lüftung, Klimatechnik und Elektroinstallation ergeben. So sollen die Heizkörperflächen, Heizungsverteiler, Heizleistung, Pumpen und Klimaleistung überprüft und angepasst werden. Ein altersbedingter Austausch von Anlagen und Anlagenteilen (z.B. bei den Lüftungsanlagen) soll im Rahmen der Baumaßnahme geprüft und durchgeführt werden, abgängige Anlagen sollen ausgetauscht werden. Die Elektroversorgung ist ebenfalls zu überprüfen, Bauteile sind energetisch zu ertüchtigen bzw. unter dem Aspekt einer energetischen Sanierung auszutauschen. Das Datennetz ist neu zu strukturieren.
Seit 2016 wird die Schadstoffsanierung sowie die Ertüchtigung des Brandschutzes durchgeführt. Die Ebenen 1 bis 4 im Block Nord sind bereits fertiggestellt, die Ebenen 3 und 4 im Block Süd befinden sich derzeit in der Ausführung. Die Ebene 0 im Block Nord (1.000 m²) sowie die Ebenen 0, 1 und 2 (3.000 m²) im Block Süd müssen noch, wie beschrieben, saniert werden.
Die Sanierungsmaßnahmen sowie die Ertüchtigung des Brandschutzes erfolgen unter Bezug.
Die Planungsphase ist in den Jahren 2024/2025 vorgesehen, die Bauphase folgt ab 2025 abschnittsweise bis voraussichtlich 2030.
Universität Bremen Klagenfurterstraße 6 28359 Bremen
Zu vergeben sind Leistungen der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung für das Bauvorhaben Sanierung NW 1 gemäß § 53 HOAI. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen.
Die Universität Bremen beabsichtigt die Gebäudehülle (Fassadenflächen inkl. Fenster sowie Dachflächen) der Gebäude "Block Nord" und "Block Süd" des Gebäudekomplexes Naturwissenschaften I (NW I) energetisch zu sanieren. Ebenso soll im Rahmen der Baumaßnahme in Teilflächen der genannten Gebäudeblöcke eine Schadstoffsanierung (Asbest, KMF und PCB) sowie eine Ertüchtigung des Brandschutzes durchgeführt werden.
Der Gebäudekomplex NW 1 an der Universität Bremen besteht aus mehreren Einzelgebäuden, die in den Jahren 1971 bis 2010 sukzessive errichtet wurden. Bei denen von der Baumaßname betroffenen Gebäudeteilen handelt es sich um die sogenannten Vorstufengebäude des NW I aus dem Jahr 1971, der Gründungszeit der Universität Bremen.
Der zu sanierende Gebäudebestand besteht aus jeweils fünfgeschossigen Stahlbetonskelettbauten mit einer Vorhangfassade aus Stahlbetonfertigteilen. Die Nutzfläche beträgt je Ebene und Gebäudeblock ca. 1.000 m². Das gesamte Gebäudeensemble ist über eine Glashalle, in der auch die zentrale Erschließung angeordnet ist, miteinander verknüpft.
Durch die energetische Sanierung der Gebäudehülle können sich neue Aspekte für Energieeffizienz bei Heizung, Lüftung, Klimatechnik und Elektroinstallation ergeben. So sollen die Heizkörperflächen, Heizungsverteiler, Heizleistung, Pumpen und Klimaleistung überprüft und angepasst werden. Ein altersbedingter Austausch von Anlagen und Anlagenteilen (z.B. bei den Lüftungsanlagen) soll im Rahmen der Baumaßnahme geprüft und durchgeführt werden, abgängige Anlagen sollen ausgetauscht werden. Die Elektroversorgung ist ebenfalls zu überprüfen, Bauteile sind energetisch zu ertüchtigen bzw. unter dem Aspekt einer energetischen Sanierung auszutauschen. Das Datennetz ist neu zu strukturieren.
Seit 2016 wird die Schadstoffsanierung sowie die Ertüchtigung des Brandschutzes durchgeführt. Die Ebenen 1 bis 4 im Block Nord sind bereits fertiggestellt, die Ebenen 3 und 4 im Block Süd befinden sich derzeit in der Ausführung. Die Ebene 0 im Block Nord (1.000 m²) sowie die Ebenen 0, 1 und 2 (3.000 m²) im Block Süd müssen noch, wie beschrieben, saniert werden.
Die Sanierungsmaßnahmen sowie die Ertüchtigung des Brandschutzes erfolgen unter Bezug.
Die Planungsphase ist in den Jahren 2024/2025 vorgesehen, die Bauphase folgt ab 2025 abschnittsweise bis voraussichtlich 2030.
Die Zeit der Leistung kann derzeit nicht abschließend festgelegt werden. Soweit Leistungen der Leistungsphase 9 abgerufen werden, verlängert sich die Ausführungszeit.
Die Vergabestelle bewertet die nachgewiesene Erfahrung in folgenden Bereichen:
1. Sanierung und Umbau im Bestand bei vergleichbaren Bauwerken
2. Verbindung von Sanierung und Umbau mit Schadstoffsanierung
3. Sanierung und Umbau unter Bezug
4. Durchführung von Baumaßnahmen für die öffentliche Hand
5. Berücksichtigung von Nutzerbelangen bei Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen im Bestand
Jedes dieser Kriterien wird mit einer Punktzahl zwischen 1 und 25 Punkten bewertet.
Maßgeblich ist insoweit, inwieweit die nachgewiesene Erfahrung die ausreichende technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Durchführung des Auftrags erwarten lässt. Lässt die nachgewiesene technische und berufliche Leistungsfähigkeit eine durchschnittliche ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erwarten, so erhält der Bewerber 13 Punkte. Lässt die nachgewiesene technische und berufliche Leistungsfähigkeit eine mehr oder weniger als durchschnittliche ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erwarten, so wird dies mit
Zu bzw. Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt. Es werden für jedes Kriterium mindestens 1 und maximal 25 Punkte vergeben. Die drei Bewerber mit der insgesamt höchsten Punktzahl werden als Bieter zum weiteren Verfahren zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Einrichtung des Herkunftslandes
2. Eigenerklärung des Bieters, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB vorliegen. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Nachweis Auszüge aus einschlägigen Registern des Herkunftslandes oder von zuständigen Behörden des Herkunftslandes ausgestellte Bescheinigungen anzufordern.
1. Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren einschließlich Angaben zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der Obljektplanung.
2. Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
1. Mindestjahresumsatz: EUR 1.000.000,00
2. Nachweis einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 3.000.000,00 und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von EUR 1.500.000,00. Die Deckungssumme muss jährlich zweifach maximiert zur Verfügung stehen. Ausreichend ist eine Bescheinigung des Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann.
1. Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Der Bewerber hat in denen für die aus seiner Sicht geeigneten Referenzen zusätzlich darzustellen, welche nachgewiesene Erfahrung in folgenden Bereichen vorhanden ist:
- Sanierung und Umbau im Bestand bei vergleichbaren Bauwerken
- Verbindung von Sanierung und Umbau mit Schadstoffsanierung
- Sanierung und Umbau unter Bezug
- Durchführung von Baumaßnahmen für die öffentliche Hand
- Berücksichtigung von Nutzerbelangen bei Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen im Bestand
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Zugelassen wird, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß Absatz 1 oder 2 benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQH6782
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 42136159-796
Fax: +49 42149632-311
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.