Wuppertal (Erweiterung Verwaltungsbebäude) / Rückbau Personenaufzüge [71-2023]

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Postanschrift: Hildegardstr. 29/30
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30/85781-548
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgbau.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wuppertal (Erweiterung Verwaltungsbebäude) / Rückbau Personenaufzüge [71-2023]

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45215000 Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheits- und Sozialwesen, für Krematorien und öffentliche Toiletten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Standort Wuppertal wird weiter ausgebaut. Im Rahmen der Baumaßnahme wird das Staffelgeschoss (derzeit 3. OG) zurückgebaut. Der verbleibende Baukörper wird um zwei neue Geschosse (3. - 4. OG) in Holzsystembauweise, teils auch in Ortbetonbauweise, aufgestockt.

Mit den erforderlichen Maßnahmen ist auch eine Einrüstung des Verwaltungsgebäudes nötig, inkl. der Überbrückung des zweistöckigen Mittelbaus, der die Eingangshalle und div. Besprechungsräume beinhaltet.

Die Rückbauarbeiten für die Personenaufzugsanlagen sind im Zeitraum 42. bis 50. Kalenderwoche 2023 auszuführen. Die unter Nr. II.2.7 angegebene Laufzeit des Vertrag entspricht dieser Frist.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

42217 Wuppertal, Schwarzer Weg 3

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Zuge der Rückbaubauarbeiten der Personenaufzugsanlagen sind zu erbringen:

— Baustelleneinrichtung inkl. Arbeitsgerüste

— Abbruch Aufzugtechnik

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bietergemeinschaften:

Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Das von allen Mitgliedern unterzeichnete VHB-Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) ist mit dem Angebot zu übermitteln. Dieses Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.

.

Beurteilung der Eignung (siehe auch Abschnitt III.1.2 der Bekanntmachung)

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben — soweit unter Abschnitt III.1.1 bis 1.3 nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt ist — als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot

— entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische

Einzelnachweise

— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

vorzulegen.

.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB 124) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 113-354678
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/07/2023