Beratungs- und Planungsleistungen, Kompetenzstelle Bahnhof und Vernetzungsstelle Bike + Ride Referenznummer der Bekanntmachung: 11/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vbb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Planungsleistungen, Kompetenzstelle Bahnhof und Vernetzungsstelle Bike + Ride
Die Leistung umfasst Beratungsleistungen bzgl. der Revitalisierung von Bahnhofsempfangsgebäuden und des Baus von Bike-and-Ride- und Park-and-Ride-Anlagen in Bahnhofsumfeldern sowie die Erbringung von Planungsleistungen für modulare Fahrradabstellanlagen im Land Brandenburg.
Kombinationsangebot auf die Lose 1 + 2
Beratung und Unterstützung der Kompetenzstelle Bahnhof und der Vernetzungsstelle Bike + Ride beim VBB
Seit Juni 2018 unterstützt die Kompetenzstelle Bahnhof des VBB die Reaktivierung von Bahnhofsempfangsgebäuden - als Teil unseres historischen Kulturgutes - und soll für ungenutzte Bahnhofsgebäude an betriebenen SPNV-Stationen einen Nachnutzung initiieren. Die wesentlichen Aufgaben der Kompetenzstelle sind:
- Kontaktvermittlung zu potenziellen Beteiligten (z.B. Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Eigentümer, Verwertungsgesellschaften, Eisenbahnbundesamt, Planungsbüros, Kommunale Gebietskörperschaften und Ansprechpartner deren Verwaltungen sowie die lokale Wirtschaft)
- Überblick über Fördermöglichkeiten geben (Konzepte, Ausbau, Betreibung)
- das Aufzeigen von Nutzungskonzepten: Übersicht zu Best Practice im Land Brandenburg und anderen Regionen
- Informationen und fachliche Begleitung zu Grunderwerb, Baurecht und Freistellungs-verfahren von Bahnflächen
- Begleitung der Umsetzung (u.a. bei der Akquisition von Fördermitteln, Abstimmung mit Behörden)
Da Bahnhofsempfangsgebäude insbesondere in jenen Fällen, in denen die Kommunen selbst Eigentümer der Immobilien sind, oftmals nur ein Baustein in der Entwicklung des gesamten Bahnhofsumfeldes sind, soll die Kompetenzstelle Bahnhof künftig auch verstärkt im Bereich der Vorplatzplanungen - insbesondere im Bereich Bike-and-Ride- und Park-and-Ride-Anlagen - beratend tätig werden. Hierfür wurde mit Hilfe der Unterstützung durch Fördermittel des Bundes u.a. die Vernetzungsstelle Bike and Ride eingerichtet.
Der Auftragnehmer wird die Kompetenzstelle Bahnhof und die Vernetzungsstelle Bike and Ride bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und unterstützen. Die Einzelleistungen werden auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung nach Bedarf abgerufen. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Beauftragung von Leistungen in einem bestimmten Umfang wird durch diese Rahmenvereinbarung ebenso wenig begründet wie eine Pflicht, den Auftragnehmer zur Abgabe von Angeboten zum Abschluss von Einzelverträgen aufzufordern.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren und ein Höchstabrufvolumen von [Betrag gelöscht] EUR (netto) über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Planung von Fahrradabstellanlagen im Rahmen des Pilotprojektes modulares Fahrradparken im Land Brandenburg
Die Leistungen des Auftragnehmers betreffen die Planung von Fahrradabstellanlagen im Rahmen des Pilotprojektes modulares Fahrradparken im Land Brandenburg.
Das Pilotprojekt ist aus der Arbeit der Vernetzungsstelle Bike and Ride hervorgegangen und soll auch künftig eng mit diesem sowie der Arbeit der Kompetenzstelle Bahnhof verzahnt werden.
Im Rahmen des Pilotprojektes finanziert das Land Brandenburg kommunale Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und an wichtigen Quellen/Zielen des ÖPNV. Voraussetzung ist, dass die neuen Radabstellanlagen entsprechend des Gestaltungs- und Planungskonzeptes des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) entwickelt werden. Dieses beinhaltet ein modulares Bauprogramm für Anlagen unterschiedlicher Größe und unterschiedlicher Funktionen. Der modulare Bau führt dazu, dass Fahrradabstellplätze schneller und unkomplizierter errichtet werden können. Zielsetzung ist, durch die modulare Bauweise nicht nur die Planungs- und Herstellungskosten zu senken, sondern auch den Städten und Gemeinden die Umsetzung zu erleichtern. Durch die bevorzugte Holzbauweise wird darüber hinaus die Nachhaltigkeit unterstützt. Die innovativen Fahrradparkhäuser bieten individuelle Komplettlösungen durch Module, die an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden können und auch aktuelle Trends wie Pedelecs aufgreifen. Denn mit dem Wert der Fahrräder steigt auch der Bedarf an abschließbaren und sicheren Stellplätzen.
Der Auftragnehmer wird als Generalplaner verpflichtet sein, die bis zu 20 Fahrradabstellanlagen an ausgewählten Pilotstandorten zu planen, wenn der VBB nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung entsprechende Einzelaufträge erteilt. Die zu erbringenden Planungsleistungen umfassen die Objektplanung Gebäude und Innenräume entsprechend §§ 34 ff. HOAI, die Objektplanung Verkehrsanlagen entsprechend §§ 45 ff. HOAI, die Tragwerksplanung entsprechend §§ 49 ff. HOAI, die Planung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen Starkstromanlagen und Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen) entsprechend §§ 53 ff. HOAI sowie weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen entsprechend Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI.
Die Einzelaufträge werden auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung nach Bedarf erteilt. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Beauftragung von Leistungen in einem bestimmten Umfang wird durch diese Rahmenvereinbarung ebenso wenig begründet wie eine Pflicht, den Auftragnehmer zur Abgabe von Angeboten zum Abschluss von Einzelverträgen aufzufordern.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren und ein Höchstabrufvolumen von [Betrag gelöscht] EUR (netto) über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Derzeit ist beabsichtigt, bis zu 20 Fahrradabstellanlagen zu planen und zu errichten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Verpflichtung des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Angabe einer HRA/HRB-Nummer und des Registergerichts, bei dem er/sie eingetragen ist/sind oder
- Bei Nichtvorhandensein der geforderten Angaben: Abgabe einer Erklärung, dass und aus welchem Grund (Bsp. Rechtsform) keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register besteht.
Bei Beteiligung als Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft den geforderten Nachweis mit dem Angebot zu erbringen.
1. Bankauskunft mit Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bieters, dessen Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit, nicht älter als sechs Monate bei Ablauf der Angebotsfrist.
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung. Die Eigenerklärung muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden ausweisen. Alternativ dazu ist der Nachweis einer Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten (z.B. ein Angebot mit den vorgesehenen Deckungssummen), ausreichend.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist.
Bei Beteiligung als Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft den jeweils geforderten Nachweis mit dem Angebot zu erbringen.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Geeignet sind Referenzen, wenn sie Leistungen betreffen, die mit den zu vergebenden Leistungen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Mindestanforderungen vergleichbar sind.
Bei Beteiligung als Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn der Nachweis für die Bietergemeinschaft als Ganzes mit dem Angebot erbracht wird.
Los 1:
1. Mindestens drei Referenzen über Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Reaktivierung von Bahnhofsgebäuden mit Angabe des Projektes, Auftraggeber und Art der erbrachten Leistung.
2. Mindestens zwei Referenzen über Beratungsleistungen im Bereich Bike-and-Ride-Anlagen inklusive Beratung zu digitalen Buchungs- und Zugangssystem.
3. Mindestens zwei Referenzen über Beratungsleistungen im Bereich Park-and-Ride-Anlagen.
4. Mindestens zwei Referenzen über Beratungsleistungen zum Umgang mit bahntechnischen Anlagen, Freistellung, Grunderwerb und Baurecht mit Angaben zum Auftraggeber, konkretem Thema sowie dem Ergebnis.
5. Mindestens eine Referenz über die Mitwirkung an Studien und Arbeitshilfen, die Arbeitsfelder der Bahnhofsumfeldentwicklung zum Gegenstand hatten (z.B. Empfangsgebäude, Bike and Ride, Park and Ride, Bushaltestellen) und sich auf eine größere Gebietskörperschaft (mit mehr als 100.000 Einwohnern) beziehen.
Los 2:
1. Mindestens drei Referenzen über durchgeführte und baulich realisierte Planungsprojekte im Bereich Fahrradparken am Bahnhof, die die Schaffung von mindestens 50 Stellplätzen in überdachten Anlagen umfassten
2. Mindestens eine Referenz über die Planung von modular zusammenstellbaren bzw. erweiterbaren Bike-and-Ride-Anlagen, z.B. für Verkehrsverbünde, Zweckverbände etc.
Eine Referenz darf mehrere der vorgenannten Mindestanforderungen abdecken. Diese Referenz zählt insoweit für mehrere Mindestanforderungen, Beispiele für Los 1:
- Referenz Nr. 1 deckt alle Mindestanforderungen 1 bis 5 ab.
- Referenz Nr. 2 deckt Mindestanforderungen 2 und 4 ab.
- Referenz Nr. 3 deckt Mindestanforderung 3 ab.
Da in dem Beispiel die Referenz Nr. 1 alle Mindestanforderungen abdeckt, zählt sie als Nachweis für alle fünf Mindestanforderungen. Die Referenzen Nr. 1 bis Nr. 3 erfüllen zudem die Mindestanforderungen 2 bis 4 - wie gefordert - zweifach.
Bei Abgabe eines Kombinationsangebots dürfen einzelne Referenzen auch losübergreifend die je Los aufgestellten Mindestanforderungen abdecken.
Es muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. die Bieter sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Mindestanforderungen einzugehen, sofern diese vom Bieter als erfüllt angesehen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe und das Fehlen eines Bezugs zur Russischen Föderation im Sinne von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu erklären. Für die Erklärungen sind das Angebotsschreiben und die Anlage 8 zum Angebotsschreiben zu verwenden.
2. Bieter können unter den Voraussetzungen des § 47 VgV von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen. In diesem Fall ist die Anlage 7 zum Angebotsschreiben auszufüllen und unterschrieben als Scankopie mit dem Angebot einzureichen. Die geforderten Eignungsnachweise sind für den Eignungsverleiher zu erbringen, soweit der Bieter sich auf dessen Eignung beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III.1.1 der Auftragsbekanntmachung) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe sowie das Fehlen eines Bezugs zur Russischen Föderation im Sinne von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen.
3. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft reichen die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage 1 zum Angebotsschreiben unterschrieben als Scankopie mit dem Angebot ein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6QQX
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/