Bf.Jänschwalde/ Bf. Jänschwalde Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65307
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zedan, Saleh
E-Mail:
Telefon: +49 3029725207
Fax: +49 6926553244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf.Jänschwalde/ Bf. Jänschwalde Ost
In der Zeit vom 09.03.24 – 12.04.24 werden in Jänschwalde und Jänschwalde Ost die Bahnsteige erneuert und von 140 m auf 170 m verlängert.
Die Vorbereitungen der Bauphase beginnen am 04.03.2024, die Inbetriebnahme findet am 03.05.2024 statt.
Während in Jänschwalde eine Z-Anordnung der Bahnsteige entsteht, ist diese in Jänschwalde Ost schon vorhanden.
Die Erneuerung umfasst auch die elektrischen Anlagen, sowie die Bahnsteigausstattung.
Die Planungsleistung beginnt nach Zuschlagserteilung.
Bf. Jänschwalde & Bf. Jänschwalde Ost
In der Zeit vom 09.03.24 – 12.04.24 werden in Jänschwalde und Jänschwalde Ost die Bahnsteige erneuert und von 140 m auf 170 m verlängert.
Die Vorbereitungen der Bauphase beginnen am 04.03.2024, die Inbetriebnahme findet am 03.05.2024 statt.
Während in Jänschwalde eine Z-Anordnung der Bahnsteige entsteht, ist diese in Jänschwalde Ost schon vorhanden.
Die Erneuerung umfasst auch die elektrischen Anlagen, sowie die Bahnsteigausstattung.
Die Planungsleistung beginnt nach Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bf.Jänschwalde/ Bf. Jänschwalde Ost
Postanschrift: Landesberger Str. 265
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
Postanschrift: Koppelstraße 37
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.