Projektträgerschaft für das "Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)" des BMWK Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-23#005
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Scharnhorststr. 34 - 37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Z-FV-VG Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 30-186152323
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für das "Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)" des BMWK
Das BMWK beabsichtigt, einen Projektträger mit der Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben für das "Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)" zu beauftragen.
Große Trends wie die Tertiärisierung und Digitalisierung prägen die Wirtschaft und ändern die Bedeutung verschiedener Innovationsformen. Damit einher geht ein Bedeutungszuwachs nichttechnischer Innovationen (NTI) , die außerhalb der klassischen, naturwissenschaftlich geprägten Forschungs- und Entwicklungslabore entstehen. Hier setzt das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) an, das zunächst als Pilotförderung angelegt war und unter anderem auf Basis der positiven Ergebnisse der Begleitevaluation nun fortgeführt werden soll.
Mit dem IGP des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft über technische Entwicklungen hinaus gestärkt werden, womit auch einem ganzheitlicherem Innovationsverständnis Rechnung getragen wird. In Ergänzung der Projektförderung von vornehmlich technikorientierter Forschung und Entwicklung öffnet das IGP den Fokus für nichttechnische Innovationen; damit werden auch Bereiche wie digitale, kreativwirtschaftliche, soziale und ökologische Innovation unterstützt. Dabei zielt das IGP insbesondere auf die Stärkung der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Zur Zielgruppe zählen dabei auch Selbständige, jungen Unternehmen und gemeinnützige Unternehmen. Darüber hinaus sind Forschungseinrichtungen inkl. (Kunst-)Hochschulen willkommen, sich in Kooperationsprojekten mit KMU zu engagieren.
Geschäftssitz des Auftragnehmers
Die zu vergebende Projektträgerschaft soll durch eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle einen effizienten Einsatz der Fördermittel gewährleisten und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von Aufgaben nichtministerieller Art entlasten.
Der Projektträger übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
Fachliche und administrative Abwicklung der Förderfälle, Berichterstattung, Unterstützung der BMWK-Öffentlichkeitsarbeit zum Förderprogramm, Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Förderprogramms und sonstige fachspezifische Unterstützung. Der Projektträger soll gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen und zugleich gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom AG zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt werden. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWK.
Die Grundlaufzeit beginnt am 01.07.2023 und endet am 31.12.2026. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr bis zum 31.12.2027.
Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert umfasst die Grundlaufzeit, den optionalen Verlängerungszeitraum von einem Jahr sowie die optional anzubietenden Leistungen und somit die Gesamtlaufzeit von 54 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Projektträger übernimmt die Kernaufgaben und weitere begleitende Aufgaben zur Umsetzung der Förderrichtlinie. Der Projektträger wird zugleich gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden. Hauptmerkmale sind daher die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie die Etablierung und Verwaltung eines geeigneten Datenbank- bzw. Datenverarbeitungssystems, das den Anforderungen der BHO und des Förderprogramms (Kapazität, Sicherheit, Kompatibilität) entspricht. Der AN untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des BMWK.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektträgerschaft für das "Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)" des BMWK
Postanschrift: Steinplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:
Bieter müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe rechtzeitig begonnen wird.