Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Technischen Gasen und Flüssigprodukten Referenznummer der Bekanntmachung: UHH_2022039_OV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mittelweg 124
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 40239512234
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://uni-hamburg.de/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hcu-hamburg.de/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hfbk-hamburg.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Technischen Gasen und Flüssigprodukten
Die Universität Hamburg (im Folgenden „UHH“) ist als Exzellenzuniversität mit mehr als 43.000 Studierenden und ca. 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands und gleichzeitig eine der größten Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit.
Ziel dieses Verfahrens ist die kontinuierliche Lieferung von Technischen Gasen und Flüssigprodukten in Form einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV. Jeder auf der zu schließenden Rahmenvereinbarung beruhende Einzelauftrag wird von der Universität Hamburg auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung gem. § 21 Abs. 3 VgV erteilt Die zu schließende Rahmenvereinbarung gilt für die gesamte Universität Hamburg (ausgenommen der Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf) sowie für die Hafencity Universität (HCU) und die Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK). In dem durchgeführten Verfahren handelt es sich somit um eine gemeinsame Auftragsvergabe gem. § 4 VgV, welches die Universität Hamburg als zentrale Beschaffungsstelle für die zuvor genannten Einrichtungen durchführt.
Argon
Hamburg + 30 km Umland
Argon 4.6, 5.0, 6.0, W5 und W10
Gebindegrößen: 10 l, 20 l, 50 l, Bündel Argon 5.0 (12 x 50 l)
Flaschendruck: 300 bar
Kalkulatorische Menge (4-Jahres-Zeitraum): ca. 60.000 l in ca. 300 Lieferungen
Die Vertragslaufzeit beträgt sechs Monate und verlängert sich automatisch um weitere sechs Monate, bis zu einer Maximallaufzeit von 48 Monaten, sofern nicht einer der Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zum nächsten Vertragsenddatum kündigt. Die Rahmenvereinbarung bleibt in jedem Falle mind. so lange gültig, wie auf ihrer Basis erteilte Einzelaufträge gem. § 21 Abs. 3 VgV abgewickelt werden. Die Universität Hamburg behält sich ausdrücklich das Recht vor gem. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a.) GWB den Auftragnehmer im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB zu wechseln.
Flüssighelium
Hamburg + 30 km Umland
Gebindegröße: Transportkannen bis max. 250 l
Kalkulatorische Menge (4-Jahres-Zeitraum): ca. 15.000 l in ca. 70 Lieferungen
Die Vertragslaufzeit beträgt sechs Monate und verlängert sich automatisch um weitere sechs Monate, bis zu einer Maximallaufzeit von 48 Monaten, sofern nicht einer der Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zum nächsten Vertragsenddatum kündigt. Die Rahmenvereinbarung bleibt in jedem Falle mind. so lange gültig, wie auf ihrer Basis erteilte Einzelaufträge gem. § 21 Abs. 3 VgV abgewickelt werden. Die Universität Hamburg behält sich ausdrücklich das Recht vor gem. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a.) GWB den Auftragnehmer im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB zu wechseln.
Helium (Gasförmig)
Hamburg + 30 km Umland
Helium 4.6, 5.0, 6.0
Gebindegrößen: 10 l, 20 l, 50 l, Bündel Helium 4.6 (12 x 50 l)
Flaschendruck: 200 bar
Kalkulatorische Menge (4-Jahres-Zeitraum): ca. 43.000 l in ca. 300 Lieferungen
Die Vertragslaufzeit beträgt sechs Monate und verlängert sich automatisch um weitere sechs Monate, bis zu einer Maximallaufzeit von 48 Monaten, sofern nicht einer der Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zum nächsten Vertragsenddatum kündigt. Die Rahmenvereinbarung bleibt in jedem Falle mind. so lange gültig, wie auf ihrer Basis erteilte Einzelaufträge gem. § 21 Abs. 3 VgV abgewickelt werden. Die Universität Hamburg behält sich ausdrücklich das Recht vor gem. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a.) GWB den Auftragnehmer im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB zu wechseln.
Sticksoff
Hamburg + 30 km Umland
Stickstoff 5.0, 6.0
Gebindegrößen: 10 l, 20 l, 50 l, Bündel (12 x 50 l)
Flaschendruck: 300 bar
Kalkulatorische Menge (4-Jahres-Zeitraum): ca. 330.000 l in ca. 160 Lieferungen
Die Vertragslaufzeit beträgt sechs Monate und verlängert sich automatisch um weitere sechs Monate, bis zu einer Maximallaufzeit von 48 Monaten, sofern nicht einer der Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zum nächsten Vertragsenddatum kündigt. Die Rahmenvereinbarung bleibt in jedem Falle mind. so lange gültig, wie auf ihrer Basis erteilte Einzelaufträge gem. § 21 Abs. 3 VgV abgewickelt werden. Die Universität Hamburg behält sich ausdrücklich das Recht vor gem. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a.) GWB den Auftragnehmer im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB zu wechseln.
Wasserstoff und Formiergas
Hamburg + 30 km Umland
Wasserstoff 5.0
Gebindegrößen: 10 l, 50 l
Flaschendruck: 300 bar
Kalkulatorische Menge (4-Jahres-Zeitraum): ca. 6.000 l in ca. 80 Lieferungen
Formiergas 90/10
Gebindegröße: 50 l
Flaschendruck: 200 bar
Kalkulatorische Menge (4-Jahres-Zeitraum): ca. 4.500 l in ca. 50 Lieferungen
Die Vertragslaufzeit beträgt sechs Monate und verlängert sich automatisch um weitere sechs Monate, bis zu einer Maximallaufzeit von 48 Monaten, sofern nicht einer der Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zum nächsten Vertragsenddatum kündigt. Die Rahmenvereinbarung bleibt in jedem Falle mind. so lange gültig, wie auf ihrer Basis erteilte Einzelaufträge gem. § 21 Abs. 3 VgV abgewickelt werden. Die Universität Hamburg behält sich ausdrücklich das Recht vor gem. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a.) GWB den Auftragnehmer im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB zu wechseln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Präqualifizierung und/ oder Angaben für Registerabfragen aus dem Gewerbezentralregister bzw. aus dem Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs; Angaben zur Fachkunde z. B. über Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister. Die vorgelisteten Angaben sind im Dokument Eigenerklärungen für die Eignung und Auftragsausführung zu tätigen.
Erklärung über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen; Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die vorgelisteten Angaben sind im Dokument Eigenerklärungen für die Eignung und Auftragsausführung zu tätigen.
Erklärung über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen; Referenzen über vergleichbare Leistungen. Die vorgelisteten Angaben sind im Dokument Eigenerklärungen für die Eignung und Auftragsausführung zu tätigen.
DIN ISO 50001, DIN ISO 14001
Angaben für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB; Angaben zum Nachweis der Ausführungsbedingungen gem. §§ 3, 3a und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG); Eigenerklärung über die Einhaltung des Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022-576; Eigenerklärungen für die Eignung und Auftragsausführung; alle Bestandteile der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Submissionsstelle der Universität Hamburg. Es sind ausschließlich Personen des Auftraggebers an der Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080