Vergabeverfahren für die Vergabe der Restaurierungsplanung für umfassende Restaurierungsarbeiten des Jenisch Haus, Baron-Voght-Straße 50, 22609 Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_JEN_Restauration

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sprinkenhof GmbH
Postanschrift: Burchardstraße 8
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA C. Böke
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y596ELK/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y596ELK
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtische GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Projektentwicklung und Immobiliengesellschaft für die Freie und Hansestadt Hamburg

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabeverfahren für die Vergabe der Restaurierungsplanung für umfassende Restaurierungsarbeiten des Jenisch Haus, Baron-Voght-Straße 50, 22609 Hamburg

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_JEN_Restauration
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Jenisch Haus, Baron-Voght-Straße 50, 22609 Hamburg, ist ehemaliger Landsitz und Parkvilla des Hamburger Senators Martin Johan von Jenisch d. J. Der umgebende Park bildet mit dem Jenisch Haus sowie den Pförtnerhäusern ein Denkmalensemble. Jenisch Haus und Jenischpark befinden sich in städtischem Besitz. Das Jenisch Haus eignet sich als Veranstaltungsort und als Museum zugleich. Um diese Möglichkeiten besser nutzen zu können, sind umfassende Sanierungs-, Modernisierungs- und Restaurierungsmaßnahmen erforderlich. Die Gesamtmaßnahme für das Jenisch Haus umfasst sowohl bauliche Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten als auch umfangreiche Restaurierungsmaßnahmen. In diesem Verfahren werden in Anlehnung an § 34 HOAI 2021 die Leistungen der Restaurierungsplanung LPH 1-9 ausgeschrieben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

21109 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Jenisch Haus befindet sich im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg. Es wurde 1831 - 34 errichtet. Der umgebende Park wurde um 1800 angelegt und 1828 nach Erwerb durch Jenisch umgestaltet. Dieser bildet mit dem Jenisch Haus sowie den Pförtnerhäusern ein Denkmalensemble. Das Gebäude besteht aus einem insgesamt 4-geschossigen Baukörper. Historisch befanden sich im EG Repräsentations- und Gesellschaftsräume, während das 1. OG die privaten Wohnräume der Senatorenfamilie beherbergte. Im obersten Geschoss war die Dienerschaft untergebracht.

Heute zeigen die museal genutzten Räume im EG und 1. OG eine Dauerausstellung mit Stücken der Familie Jenisch sowie Möbel, Gemälde und Kunsthandwerk der Wohnkultur der vergangenen Jahrhunderte. Das 2. OG beherbergt neben wechselnden Ausstellungen auch den Personalbereich des Museums. Im EG befindet sich außerdem ein Café, das an den Betreiber "Schmidt & Schmidtchen" verpachtet ist. Größere Sanierungsmaßnahmen wurden zuletzt in den Jahren 2006-2008 ausgeführt. Dabei wurden u.a. Feuchteschäden im UG behoben, einschl. Sanierung der WC-Anlagen, sowie Maßnahmen des baulichen und anlagentechnischen vorbeugenden Brandschutzes durchgeführt.

Aufgrund der herausragenden Lage und des großen Erhalts von historischer Substanz und Mobiliar hat das Jenisch Haus eine kulturhistorische Bedeutung und damit auch einen besonders hohen Anziehungsgrad. Es eignet sich als Veranstaltungsort und als Museum zugleich. Um diese Möglichkeiten besser nutzen zu können, sind umfassende Sanierungs-, Modernisierungs- und Restaurierungsmaßnahmen erforderlich. Dabei steht der Erhalt des Vorhandenen im Vordergrund. Ziel ist es, das Gebäude sowohl für Veranstaltungen (Erdgeschoss) als auch für Museumsbesucher (EG, 1. und 2. Obergeschoss) attraktiver und mit hoher Aufenthaltsqualität zu gestalten und dem Stand der Technik anzupassen. Für das gesamte Vorhaben gilt außerdem die Vorgabe des nachhaltigen Planens, Bauens und Betreibens des Gebäudes entsprechend der Qualitätsstufe Silber (BKM Bund).

Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind Planungs- und Überwachungsleistungen für die bauliche Restaurierung (z. B. Boden, Fenster, Stuck, Geländer, ggf. beheizte Wand, Kamine, Öfen, Tapeten, Wandbespannungen, Draperien und Vorhänge). Weitere Einzelheiten zur Leistung ergeben sich aus dem Verfahrensbrief.

Die Planungs- und Überwachungsleistungen für die Restaurierung des historischen Mobiliars (KG 600) sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und werden separat vergeben. Eine Bewerbung für beide Verfahren ist möglich.

Die vorläufigen anrechenbaren Kosten nach DIN 276-1 betragen für die KG 300 (bauliche Restaurierung) EUR 2.752.725 netto. Die Angabe basiert auf dem aktuellen Erkenntnisstand und dient lediglich der Eischätzung des Leistungsaufwandes. Die vorgenannte KG 300 umfasst die baulichen Restaurierungsmaßnahmen im Jenisch Haus, die durch den Restaurierungsplaner zu erbringen sind. Sie beinhaltet nicht die Kosten für die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, da diese durch ein separates Objektplanungsbüro übernommen werden.

Es ist vorgesehen, die Leistungen in mehreren Stufen zu beauftragen. Die Stufe 1, welche mit Zuschlagserteilung beauftragt wird, beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) sowie die Leistungen der Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4). Alle Stufen sind in Anlehnung an Anlage 10 zu § 34 HOAI 2021 (Gebäude und Innenräume) zu erbringen. Etwaig anzubietenden besondere Leistungen und Zusatzleistungen werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe detailliert dargestellt.

Die Projektkosten für das Jenisch Haus werden zu jeweils 50% durch eine Zuwendung des Bundes und Ko-Finanzierungsmitteln aus der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 08/01/2024
Ende: 30/06/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das angegebene Datum des Endes der Vertragslaufzeit bezieht sich auf das derzeit geplante Ende der Bauzeit. Das tatsächliche Leistungsende für den Auftragnehmer ist vom Abschluss der beauftragten Leistungsstufe abhängig und kann nach dem genannten Termin liegen, insbesondere bei Beauftragung der Leistungsphase 9.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es bestehen zunächst folgende Mindestanforderungen:

1. Eigenerklärung zu zwei wertbaren Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderungen (a.-c.) jeweils erfüllen:

a. Fachplanung Restaurierung in Anlehnung an § 34 HOAI 2021 (oder vergleichbare Leistungen): Leistungsphasen 2-8 erbracht bzw. beauftragt; dabei müssen die Leistungsphasen bis mindestens einschließlich LPH 5 in Anlehnung an § 34 HOAI 2021 abgeschlossen sein. Als vergleichbar gelten Leistungen der Fachplanung Restaurierung, die inhaltlich mindestens die Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe und die Objektüberwachung umfassten.

Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn bei derselben eingereichten Referenz durch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Leistungsphasen 2-8 (oder vergleichbare Leistungen) von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erbracht wurden.

b. Projektabschluss (Übergabe): nicht vor dem 01.01.2013

c. Mindestbausumme für 1 der 2 Projekte von EUR brutto 500.000 (für KG 300 oder vergleichbar).

Hinweis: Die Mindestanforderungen für die Projektreferenzen können durch Bietergemeinschaften, Eignungsleihen oder Nachunternehmereinsatz erbracht werden. Es ist nicht ausreichend, die Mindestanforderung der abgeschlossenen Leistungsphasen eines Projektes durch zwei verschiedene Referenzen zu erbringen (keine "zusammengesetzten" Referenzen).

2. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 Projektbeschreibung über die beauftragten Leistungen in max. 1 DIN A4-Seite einzureichen. Die Projektbeschreibung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

a. Projektsumme (Baukosten für KG 300) brutto

b. Brutto-Grundfläche (BGF)

c. Ausführungszeitraum inkl. Angabe des aktuellen Projektstandes

d. Beauftragte und erbrachte Leistungsphasen

e. Kurzbeschreibung des Leistungsprogramms (insbesondere in Hinblick auf die o.g. Kriterien).

Aus der Projektbeschreibung müssen die jeweils vorliegenden Voraussetzungen der unter 1. a.-c. genannten Merkmale sowie die der zusätzlichen Angaben hervorgehen.

3. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist müssen mindestens 2 Mitarbeiter mit der Qualifikation Architekt oder Ingenieur oder vergleichbar beschäftigt werden (einschließlich Führungsebene/Partner).

4. Der durchschnittliche Jahresumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.

Wenn mehr als 3 Teilnahmeanträge nicht auszuschließender und geeigneter Bewerber vorliegen, werden die Teilnahmeanträge nach dem Grad der Vergleichbarkeit der 2 besten eingereichten Referenzen mit der anstehenden Planungsaufgabe bewertet.

Die Bewertung erfolgt im "Schulnotenprinzip" wie folgt:

5 Punkte: sehr gut und vollständig vergleichbar

4 Punkte: gut vergleichbar

3 Punkte: in wesentlichen Teilen vergleichbar

2 Punkte: noch ausreichend vergleichbar

1 Punkt: kaum vergleichbar

0 Punkte nicht vergleichbar

Dabei ist der Grad der Vergleichbarkeit (nach Art und Umfang) zum konkreten Gesamtprojekt entscheidend. Die Vergleichbarkeit wird anhand der beschriebenen Aufgabe bemessen, wobei insbesondere nachfolgende Aspekte in der dargestellten Reihenfolge berücksichtigt werden:

I. Referenz aus dem Bereich Kultur- bzw. Museumsbau sowie Umfang der abgeschlossenen Leistungen nach Ziffer III.1.3), Nr. 1 a) dieser Bekanntmachung.

II. Referenz, die Leistungen beinhaltet, die für einen öffentlichen Auftraggeber iSd § 99 GWB erbracht worden sind.

III. Referenz, die nach den Vorgaben öffentlicher AG gefördert wurden. Die Anforderung an die Verwendung von Fördermitteln des Referenzprojektes ist erfüllt, wenn das Projekt nach den Vorgaben der RZ-Bau gefördert wurde. Wurde das Referenzprojekt auf Basis anderer Regelwerke gefördert, hat der Bewerber diese zu nennen und kurz darzustellen, dass die Maßnahme vergleichbaren zuwendungsrechtlichen Anforderungen unterlag. Als vergleichbar angesehen werden insbesondere Referenzen, die nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus EU-Fonds (z. B. EFRE) oder den jeweiligen Allgemeinen Nebenbestimmungen durchgeführt wurden, die Anlage der Verwaltungsvorschriften zu den insoweit einschlägigen Paragrafen der Landeshaushaltsordnungen (z.B. zu § 44 LHO Hamburg) sind.

Reicht ein/e Bewerber*in/eine Bewerbergemeinschaft mehr als 2 Referenzen ein, bewertet die Vergabestelle alle eingereichten Referenzen. Nur die beiden Referenzen mit den höchsten Bewertungen werden dann bei der Auswahl berücksichtigt.

Die Punktzahlen der Bewertungen der beiden besten Referenzen werden addiert. Die 3 Bewerber*innen mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden als Bieter*innen zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums - Projektangaben - keine eindeutige Punktreihenfolge, z.B. bei Punktgleichstand, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet.

Bei Gleichstand entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los.

Nachrücker: Entscheidet sich ein zur Abgabe des Erstangebots aufgeforderte/r Bewerber*in gegen eine Angebotsabgabe, behält sich die Vergabestelle vor, den viertbeste/n Bewerber*in nachrücken zu lassen. Ein Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist besteht dann nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise in insgesamt maximal 3 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen (alle in Anlehnung an Anlage 10 zu § 34 HOAI 2021) wie folgt auf die Stufen aufteilen:

Stufe 1: Leistungsphasen 1-4 (mit Zuschlagserteilung)

Stufe 2 Leistungsphasen 5-7

Stufe 3 Leistungsphasen 8-9.

Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Leistungen nach Stufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Die Leistungen der Stufen 2 und 3 werden anschließend stufenweise und optional beauftragt.

Etwaig anzubietenden besondere Leistungen und Zusatzleistungen werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe detailliert dargestellt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Soweit es die AG für erforderlich hält, wird eine Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz erfolgen. Die Erklärung nach dem Verpflichtungsgesetz ist im Bedarfsfall zwingend erforderlich.

Teilnahme bereits tätig gewordener Planungsbüros: Die AG weist darauf hin, dass bereits im Vorwege Leistungen beauftragt wurden. Sollten sich diese Marktteilnehmer mit einem Teilnahmeantrag bzw. Angebot an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, solche Teilnahmeanträge bzw. Angebote vom Verfahren auszuschließen. Stattdessen sollen gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieser Marktteilnehmer nicht verzerrt wird. Alle relevanten Informationen werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt.

Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.

Hamburgisches Transparenzgesetz:

Der Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Der Auftraggeber kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihm nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die ihn, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für den Auftraggeber unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch den Auftraggeber auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis der Berufsqualifikation gemäß § 75 Abs. 1, Abs. 2 VgV (z.B. Hochschulabschlusszeugnis als Architekt/in oder Ingenieur/in mit entsprechender technischer Fachqualifikation oder vergleichbar). Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.

Nach § 75 Abs. 3 VgV sind juristische Personen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n verantwortliche/n Berufsangehörige/n benennen, die/der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der durchschnittliche Jahresumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens EUR 100.000,00 netto betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Eigenerklärung zu zwei wertbaren Projektreferenzen, die jeweils die folgenden Mindestanforderungen (a.-c.) erfüllen:

a. Fachplanung Restaurierung in Anlehnung an § 34 HOAI 2021 (oder vergleichbare Leistungen): Leistungsphasen 2-8 erbracht bzw. beauftragt; dabei müssen die Leistungsphasen bis mindestens einschließlich LPH 5 in Anlehnung an § 34 HOAI 2021 abgeschlossen sein. Als vergleichbar gelten Leistungen der Fachplanung Restaurierung, die inhaltlich mindestens die Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe und die Objektüberwachung umfassten.

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn bei derselben eingereichten Referenz durch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Leistungsphasen 2-8 (oder vergleichbare Leistungen) von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erbracht wurden.

b. Projektabschluss (Übergabe): nicht vor dem 01.01.2013

c. Mindestbausumme für 1 der 2 Projekte von EUR brutto 500.000 (für KG 300 oder vergleichbar).

Hinweis: Die Mindestanforderungen für die Projektreferenzen können durch Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen oder einen Nachunternehmereinsatz erbracht werden. Es ist nicht ausreichend, die Mindestanforderung der abgeschlossenen Leistungsphasen eines Projektes durch zwei verschiedene Referenzen zu erbringen (keine "zusammengesetzten" Referenzen).

2. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 Projektbeschreibung über die beauftragten Leistungen in max. 1 DIN A4-Seite einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzgeber vorzunehmen. Die Projektbeschreibung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

a. Projektsumme (Baukosten für KG 300) brutto

b. Brutto-Grundfläche (BGF)

c. Ausführungszeitraum inkl. Angabe des aktuellen Projektstandes

d. Beauftragte und erbrachte Leistungsphasen

e. Kurzbeschreibung des Leistungsprogramms (insbesondere in Hinblick auf die o.g. Kriterien)

Aus der Projektbeschreibung müssen die jeweils vorliegenden Voraussetzungen der unter Ziffer 1. a.-c. genannten Merkmale sowie die der zusätzlichen Angaben hervorgehen.

3. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist müssen mindestens zwei Mitarbeiter mit der Qualifikation Architekt oder Ingenieur oder vergleichbar beschäftigt werden (einschließlich Führungsebene/Partner).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.

Nach § 75 Abs. 3 VgV sind juristische Personen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n verantwortliche/n Berufsangehörige/n benennen, die/der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Formblatt Eigenerklärung RUS-Sanktionen (Anlage TNW 04)

2. Abgabe Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gem. § 3 HmbVgG und Einhaltung der Vorgaben (Anlage TNW 06),

3. Compliance-Erklärung (Anlage TNW 07),

4. Einwilligung Datenschutz (Anlage TNW 08).

Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten

Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der/die Bewerber*in oder die Bewerber-/

Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf andere Unternehmer*innen stützen möchte, sind

auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/

Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind im Vergabeportal hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/08/2023
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Teilnahmeanträge und später Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Teilnahmeänträge/Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.

2. Macht der Bewerber von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat

3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für den Teilnahmeantrag die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollen. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass der Teilnahmeantrag vollständig ist.

4. Bewerberfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal.

5. Für weitere Einzelheiten wird auf die detaillierten Angaben im Verfahrensbrief und den Anlagen verwiesen.

6. Weitere CPV-Codes: 71000000-8 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen;

71200000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros; 71300000-1 Dienstleistungen von Ingenieurbüros.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y596ELK

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428403-230
Fax: +49 40427940-997
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es:

"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2023