Vergabe von künstlerischen Leistungen im Rahmen des Kunst-am-Bau-Projekts für das BIZ Berlin
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3031810
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von künstlerischen Leistungen im Rahmen des Kunst-am-Bau-Projekts für das BIZ Berlin
Gegenstand ist die Umsetzung eines Kunstwerks zur Gestaltung des Tunnels zwischen dem geplanten Besucher- und Informationszentrum des Deutschen Bundestages und dem Recihstagsgebäude in Berlin.
Platz der Republik / Scheidemannstraße am Reichstagsgebäude
11011 Berlin
Aufgrund der herausgehobenen gesamtstaatlichen Bedeutung und der Funktion des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages wird an die Kunst am Bau in diesem Projekt besondere qualitative Anforderungen gestellt. Für das Besucher- und Informationszentrum des Deutschen Bundestages soll ein einzigartiges Kunstwerk erschaffen werden. Im 140 Meter langen und zehn Meter breiten Tunnel, durch den alle Besucher vom BIZ zum Reichstagsgebäude gelangen sollen, soll eine großflächige Kunst-am-Bau-Installation präsentiert werden. Sie soll die Besucher willkommen heißen und sich ihnen als eine „Visitenkarte“ des Bundestages einprägen. Für diese prominente Aufgabe wird ein Künstler benötigt, er in seiner Bedeutung und Weltgeltung den für das Reichstagsgebäude beauftragten Künstlern wie Gerhard Richter, Georg Baselitz oder Jenny Holzer gleichkommt.
Die Auftraggeberin wird erst nach Ablauf der Frist nach § 135 Abs. 3 GWB den Vertrag schließen, d.h. nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- Erschaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2a) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne TNW vergeben werden, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil ein einzigartiges Kunstwerk oder eine einzigartige künstlerische Leistung erschaffen oder erworben werden soll. Erwägungsgrund 50 RL 2014/24/EU führt dazu explizit aus: „Dies ist der Fall bei Kunstwerken, bei denen der einzigartige Charakter und Wert des Kunstgegenstands selbst untrennbar an die Identität des Künstlers gebunden ist.“ Eine entscheidende Rolle soll dabei die exzellente Künstlerposition spielen, die durch einen Kunst-am-Bau-Wettbewerb nicht gesichert werden kann. Es kann insbesondere nicht sichergestellt werden, dass sich ein solch renommierter Künstler an einem Kunst-am-Bau-Wettbewerb beteiligen würde.
Die Gründe für die Einladung von Ólafur Elíasson zum Erschaffen eines Kunstwerkes für das Besucher- und Informationszentrum des Deutschen Bundestages wurden durch den Kurator der Kunstsammlung des Deutschen Bundestages geschildert:
Bei Ólafur Elíasson handelt es sich um einen international renommierten Künstler, der vor allem für seine mehrteilige Lichtinstallation im architektonischen Kontext anerkannt ist. Eine einzigartige Künstlerposition hat Ólafur Elíasson insbesondere durch sein visuell wirksames und mehrdeutiges Werk „The weather project“ einer riesigen künstlichen Sonne in der Tate Modern in London erreicht. Bereits im Jahre 2003 vertrat er Dänemark auf der 50. Biennale in Venedig. Im Jahre 2006 erhielt er einen Ruf an die Universität der Künste in Berlin und gründete dort 2009 das Institut für Raumexperimente.
Seine Künstlerposition hat Ólafur Elíasson durch weitere Projekte bestätigt, bei denen Wegeführungen in Tunneln, Parks oder auf Brücken ortsspezifisch gestaltet werden mussten z.B:
-„Nordwest Passage“ für Massachusetts Institute of Technology (MIT) in Cambridge (USA),
- „Cirkelbogen“ über dem Christianshavns Kanal in Kopenhagen.
Ólafur Elíasson hat in der Vergangenheit zahlreiche Projekte im In- und Ausland realisiert, darunter immer wieder auch Kunst-am-Bau-Projekte, bei denen Wegeführungen in Tunneln ortsspezifisch gestaltet werden mussten. Eine Installation in einem 140 Meter langen Tunnel gestalten zu wollen, birgt erhebliche technische Herausforderungen, denen Ólafur Elíasson mit seinen Werkstätten in Berlin und ca. 100 Angestellten gewachsen sein dürfte.
Eine besondere Rolle spielen hier die einzigartigen Lichtinstallationen des Künstlers, die zugleich künstlerische Interventionen in die Architektur darstellen. Dabei hat Ólafur Elíasson mehrmals bestätigt, dass er in der Lage ist, für die Betrachter seiner Kunst zahlreiche Brücken zur örtlichen Natur und Kultur zu schlagen.
Die Werke von Ólafur Elíasson sind nicht nur Kunstkritikern, sondern auch der Öffentlichkeit bestens bekannt. Das weltweite Renommee des Künstlers kann sogar dazu führen, dass das Kunstwerk an sich für einige Besucher des Bundestages einer der Besuchszeile sein wird. Dass die Installationen von Ólafur Elíasson eine besondere Anziehungskraft haben bestätigt das Projekt „The Weather Project“ für Tate Modern in London. Die Kunstsonne lud zwei Millionen Menschen zum Verweilen ein (Kia Vahland, Süddeutsche Zeitung, 10.06.2020). Diese besondere Anziehungskraft des Kunstwerks könnte bei einem Kunst-am-Bau Wettbewerb nicht gesichert werden.
Eine Zusammenarbeit mit ihm würde darüber hinaus die Tradition der engen Beziehungen Berlins zur skandinavischen Kunstszene fortsetzen – Edvard Munch als bekanntestes Beispiel, der seine Anerkennung als wegweisender Künstler der Moderne der Präsentation und Förderung in Berlin verdankte.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Christinenstraße 18/19, Haus 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Auftraggeberin ist der Auffassung, dass die dargestellte Leistung ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich vereinbart, also "vergeben", werden dürfen. Sie beabsichtigt daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarung.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 9499163
Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB).
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.