EVR – Energieverwertung Ruhleben – Los 2 Verfahrenstechnik
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ringbahnstraße 96
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 307592-2578
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
EVR – Energieverwertung Ruhleben – Los 2 Verfahrenstechnik
Los 2 Verfahrenstechnik (VT) umfasst Engineering, Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung einer Dampfturbinenanlage mit allen erforderlichen Nebeneinrichtungen und Nebensystemen sowie die Einbindung der Dampfturbinenanlage in die Bestandsanlage des MHKW Ruhleben.
Die Dampfturbinenanlage mit allen erforderlichen Nebeneinrichtungen und Nebensystemen besteht aus folgenden Komponenten:
- Turbosatz,
- luftgekühlter Kondensator (Luko),
- Wasser-Dampf-Kreislauf,
- zweistraßige Kreislauf-Kondensat-Reinigungsanlage,
- zweistraßige VE-Anlage
weitere Beschreibung siehe II.2.4
MHKW Ruhleben
Freiheit 24-25
13597 Berlin
Die Dampfturbinenanlage mit allen erforderlichen Nebeneinrichtungen und Nebensystemen besteht aus folgenden Komponenten:
- Turbosatz zur Deckung des elektrischen Eigenbedarfs mit einer maximal verwertbaren HD-Dampf-Menge von ca. 43 Mg/h und einer maximalen Generatorklemmleistung von ca. 11 MWel inkl. aller Nebeneinrichtungen. Darüber hinaus soll die Turbine zur Versorgung der ND-Dampf-Verbraucher des MHKW eine geregelte Entnahme und eine ungeregelte Anzapfung zur Versorgung der Dampf-Gas-Vorwärmer (DaGaVO) in den DeNox Anlagen erhalten,
- Luftgekühlter Kondensator (Luko),
- Wasser-Dampf-Kreislauf inklusive aller notwendigen Anbindungen an den bestehenden Wasser-Dampf-Kreislauf des MHKW sowie an im MHKW vorhandene Ver- und Entsorgungs-Einrichtungen,
- zweistraßige Kreislauf-Kondensat-Reinigungsanlage mit einer Kapazität von 2 x 20 m3/h,
- zweistraßige VE-Anlage zur Herstellung von vollentsalztem Wasser mit einer Kapazität von 2 x 10 m3/h inkl. einem 200 m3 Vorratsbehälter.
Zu dem mit Zuschlagserteilung zu beauftragenden Leistungsumfang gehört auch die Lieferung eines Verschleißteilpakets für den gesamten Lieferumfang Los 2, welches sämtliche Verschleißteile umfasst, die ab Abnahme innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren aufgrund planmäßiger Abnutzung ausgetauscht werden müssen und die insbesondere für das Erreichen der als vereinbarten Verfügbarkeiten notwendig sind.
1. Vergleichbarkeit bzw. Nähe der Referenzen im Hinblick auf die Umsetzung in einer Bestandsanlage – Gewichtung 30 % (max. 150 Pkt.)
Gewertet wird die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen, welche sich auf die Umsetzung relevanter Anlagen und Systeme (Turbosatz, Luko, Wasser-Dampf-Kreislauf, Kreislauf-Kondensat-Reinigung, VE-Anlage) in einer Bestandsanlage beziehen. Sofern eine Referenz mehrere Anlagen und Systeme umfasst, wird die Referenz für alle umgesetzten Anlagen und Systeme gewertet.
1.1 Turbosatz: 30 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im Bestand; 15 Pkt. = 1 Ref. im Bestand; 0 Pkt. = keine Ref. im Bestand
1.2 Luftgekühlter Kondensator (Luko): 30 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im Bestand; 15 Pkt. = 1 Ref. im Bestand; 0 Pkt. = keine Ref. im Bestand
1.3 Wasser-Dampf-Kreislauf: 30 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im Bestand; 15 Pkt. = 1 Ref. im Bestand; 0 Pkt. = keine Ref. im Bestand
1.4 Kreislauf-Kondensat-Reinigung: 30 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im Bestand; 15 Pkt. = 1 Ref. im Bestand; 0 Pkt. = keine Ref. im Bestand
1.5 VE-Anlage: 30 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im Bestand; 15 Pkt. = 1 Ref. im Bestand; 0 Pkt. = keine Ref. im Bestand
2. Vergleichbarkeit bzw. Nähe der Referenz im Hinblick auf die ausgeschriebene Anlagenkonfiguration – Gewichtung 25 % (max. 125 Pkt.)
Gewertet wird, ob mit dem Referenzauftrag in der Funktion eines Gesamtverantwortlichen (GU/GÜ) möglichst viele der relevanten Anlagen und Systeme (s.o.) realisiert wurden. Es wird nur die für den Bewerber günstigste (wertungsfähige) Referenz gewertet, d.h. diejenige bei der möglichst viele der relevanten Anlagen und Systeme in der Funktion eines Gesamtverantwortlichen (GU/GÜ) realisiert wurden.
125 Pkt. = Realisierung einer Anlage mit allen 5 relevanten Anlagen und Systemen als GU/GÜ; 75 Pkt. = Realisierung einer Anlage mit 4 relevanten Anlagen und Systemen als GU/GÜ; 50 Pkt. = Realisierung einer Anlage mit 3 relevanten Anlagen und Systemen als GU/GÜ; 25 Pkt. = Realisierung einer Anlage mit 2 relevanten Anlagen und Systemen als GU/GÜ
3. Vergleichbarkeit bzw. Nähe der Referenzen im Hinblick auf den Ausführungsort – Gewichtung 25 % (max. 125 Pkt.)
Gewertet wird die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen, welche sich auf die Umsetzung relevanter Anlagen und Systemen (s.o.) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), Schweiz und Großbritannien beziehen. Sofern eine Referenz mehrere Anlagen und Systeme umfasst, wird die Referenz für alle umgesetzten Anlagen und Systeme gewertet.
3.1 Turbosatz: 25 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 12,5 Pkt. = 1 Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 0 Pkt. = keine Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien
3.2 Luko: 25 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 12,5 Pkt. = 1 Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 0 Pkt. = keine Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien
3.3 Wasser-Dampf-Kreislauf: 25 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 12,5 Pkt. = 1 Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 0 Pkt. = keine Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien
3.4 Kreislauf-Kondensat-Reinigung: 25 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 12.5 Pkt. = 1 Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 0 Pkt. = keine Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien
3.5 VE-Anlage: 25 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 12,5 Pkt. = 1 Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 0 Pkt. = keine Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien
4. Vergleichbarkeit bzw. Nähe der Referenz im Hinblick auf die Größe der Dampfturbine – Gewichtung 20 % (max. 100 Pkt.)
Es wird die für den Bewerber günstigste (wertungsfähige) Referenz gewertet, d.h. diejenige die im Hinblick auf die Größe der Dampfturbine möglichst vergleichbar mit dem Ausschreibungsgegenstand ist.
100 Pkt. = 20 – 45 Mg HDD/h; 60 Pkt. = > 45 – 80 Mg HDD/h; 20 Pkt. = < 20 Mg HDD/h und > 80 Mg HDD/h
- Lieferung und Montage eines Absorptionstrockners für die Dampfturbine,
- Lieferung und Montage einer zusätzliche Schallisolierung der Abdampfleitung (Luko), Mineralfasermatten auf Draht und Entdröhnung, Stärke 120 mm,
- Lieferung eines Ersatzteilpakets für den gesamten Lieferumfang Los 2 (alle kritischen Ersatzteile, die aufgrund langer Lieferzeiten und zur Vermeidung von Stillständen nach Herstellerempfehlung vorgehalten werden sollten),
- Wartungsvertrag Turbosatz, der sämtliche Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten ein-schließlich Störungsbeseitigung inkl. Bereitstellung und Austausch von sämtlichen Ersatz- und Verschleißteilen beinhaltet (Full Service), mit einer Laufzeit bis zu dem Ende des Jahres, in dem die erste große Revision durchzuführen ist (ca. 6 Jahre),
- Wartungsvertrag Luko, der sämtliche Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten einschließlich Störungsbeseitigung inkl. Bereitstellung und Austausch von sämtlichen Ersatz- und Verschleißteilen beinhaltet (Full Service), mit einer Laufzeit bis zum vertraglich vereinbarten Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche,
- Wartungsvertrag VE-Anlage, der sämtliche Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten einschließlich Störungsbeseitigung inkl. Bereitstellung und Austausch von sämtlichen Ersatz- und Verschleißteilen beinhaltet (Full Service), mit einer Laufzeit bis zum vertraglich vereinbarten Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche,
- Wartungsvertrag Kreislauf-Kondensat-Reinigungs-Anlage, der sämtliche Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten einschließlich Störungsbeseitigung inkl. Bereitstellung und Austausch von sämtlichen Ersatz- und Verschleißteilen beinhaltet (Full Service), mit einer Laufzeit bis zum vertraglich vereinbarten Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche,
- Wartungsvertrag Wasser-Dampf-Kreislauf, der sämtliche Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten einschließlich Störungsbeseitigung inkl. Bereitstellung und Austausch von sämtlichen Ersatz- und Verschleißteilen beinhaltet (Full Service), mit einer Laufzeit bis zum vertraglich vereinbarten Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und § 6e EU VOB/A vorliegen oder – bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe – eine Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB und § 6f EU VOB/A.
Der Auftraggeber behält sich vor ggf. weitergehende Nachweise zu fordern. Entsprechende Nachweise können etwa aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger und der Finanzbehörden sein.
(2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung.
Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, muss jedes Mitglied separat die geforderten Erklärungen abgeben bzw. Nachweise zu (1) und (2) erbringen. Beruft sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen (sogenannte Eignungsleihe), ist die Erklärung zu (1) auch für diese Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(3) Eigenerklärung zum Vorliegen aktuell gültiger Versicherungen, welche über nachfolgende Mindestdeckungssummen je Schadensereignis verfügen müssen:
- Betriebshaftpflichtversicherung: [Betrag gelöscht] Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zweifach maximiert)
- Umwelthaftpflichtversicherung: [Betrag gelöscht] Euro
- Umweltschadensversicherung: [Betrag gelöscht] Euro
Für den Fall, dass eine Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen nicht vorliegt: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden. Der Nachweis von nur einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft genügt lediglich dann, wenn der Versicherungsschutz die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Dies ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags unaufgefordert nachzuweisen.
Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung des Versicherungsgebers über den Umfang und die Höhe der Deckung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
(4) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro (netto).
zu (4): Der Gesamtumsatz muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens EUR 20 Mio. (netto) betragen haben.
(5) Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens (2022, 2021, 2020).
(6) Geeignete unternehmensbezogene Referenzen aus den letzten 8 Jahren über früher ausgeführte Bauleistungen im Bereich Anlagenbau, unter Angabe von:
- Auftraggeber (auf Verlangen: Ansprechpartner des Auftraggebers mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer),
- Bezeichnung des Referenzauftrags,
- Kurzbeschreibung des Auftrags,
- Tätigkeiten im Rahmen des Auftrags,
- vom Auftrag umfasste Anlagen und Systeme,
- Art der vertraglichen Bindung,
- Auftragswert in Euro netto,
- Standort der Anlage mit Anschrift,
- Umsetzung des Auftrags in einer Bestandsanlage,
- Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ),
- Datum der Warm-Inbetriebsetzung der vom Auftrag umfassten Anlagen und Systeme,
- sofern Referenz Bau eines Turbosatzes betrifft: Größe der Turbine (Mg HDD/h)
ACHTUNG: Aus den Angaben muss die Erfüllung der untenstehenden Mindestanforderungen und der Auswahlkriterien (Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung) eindeutig hervorgehen, anderen-falls ist die Referenz nicht wertungsfähig und wird nicht berücksichtigt.
(7) Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. Qualitätsmanagement durch Vorlage einer Zertifizierung nach ISO 9001:2015; alternativ: Darstellung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung bspw. anhand eines organisationsinternen Handbuchs.
Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, muss jedes Mitglied separat den geforderten Nachweis erbringen.
(8) Nachweis von Maßnahmen zum Arbeitsschutz bzw. Arbeitsschutzmanagement durch Vorlage einer Zertifizierung (z.B. ISO 45001:2018, SCC); alternativ: Darstellung der Maßnahmen zum Arbeitsschutz bzw. Arbeitsschutzmanagement bspw. anhand eines organisationsinternen Handbuchs.
Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, muss jedes Mitglied separat den geforderten Nachweis erbringen.
(9) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
zu (6): Mindestens zwei Referenzen über Engineering, Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung einer vergleichbaren Anlage. Die Anlage muss mindestens folgende Anlagen und Systeme:
(a) Turbosatz
(b) Luftgekühlter Kondensator (Luko)
(c) Wasser-Dampf-Kreislauf
(d) Kreislauf-Kondensat-Reinigung
(e) VE-Anlage
Die in (a) bis (e) geforderten Anlagen und Systeme können auch in der Summe verschiedener Referenzen nachgewiesen werden. Beispiel: Zur Erfüllung der Mindestanforderung können bspw. zwei Referenzen über Engineering, Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung einer Anlage vorgelegt werden, welche jeweils alle Anlagen und Systeme nach (a) bis (e) beinhaltet. Die Erfüllung der Mindestanforderung kann aber auch die Vorlage von insgesamt zehn Referenzen über Engineering, Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung einzelner Anlagen und Systeme nach (a) bis (e) nachgewiesen werden. Für jede Anlage oder jedes System nach (a) bis (e) müssen jedoch zwei Referenzen vorgelegt werden.
Bei jeder Referenz darf das Leistungsende nicht mehr als acht Jahre zurückliegen (06/2015).
Jede Referenz muss abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die vom Auftrag umfasste Anlage oder das vom Auftrag umfasste System warm in Betrieb genommen wurde.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen (2. Stufe des Vergabeverfahrens).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Verschwiegenheitserklärung im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 VgV, der nach § 2 VgV für die Vergabe von Bauaufträgen unmittelbar gilt, abzugeben. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden gemäß § 11b EU Abs. 2 VOB/A nur an geeignete Bieter herausgegeben, die im Teilnahmewettbewerb eine Verschwiegenheitserklärung eingereicht haben und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
- Für die Erstellung des Teilnahmeantrags erhalten alle geeigneten Bewerber eine Entschädigung. Die Entschädigung wird nur gewährt, wenn der Teilnahmeantrag formal ordnungsgemäß und rechtzeitig eingegangen ist und die Eignungs- und Mindestanforderungen erfüllt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen. Die Entschädigung für die Erstellung des Teilnahmeantrags beträgt bei Bewerbern, welche anhand der Auswahlkriterien zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, pauschal 10.000 € (brutto). Für alle anderen Bewerber, die geeignet sind und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen, die aber nicht zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, steht insgesamt eine Summe von 30.000 € (brutto) zu Verfügung, die zwischen diesen Bewerbern aufgeteilt wird. Die Entschädigung je Bewerber beträgt dabei allerdings maximal 5.000 € (brutto).
- Für die Erstellung des Erstangebots wird bei Einhaltung der Vorgaben der Vergabeunterlagen mit einer einheitlichen Pauschale in Höhe von 50.000 € (brutto) je Bieter entschädigt. Diese Entschädigung wird nur gewährt, wenn das Angebot formal ordnungsgemäß und rechtzeitig eingegangen ist, vollständig ist, die inhaltlichen Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen.
- Sofern für die Folgeangebote eine Überarbeitung von Unterlagen im Sinne des § 8b EU Abs. 1 Nr. 1 S. 2 VOB/A verlangt wird, wird der Auftraggeber hierfür eine angemessene Entschädigung im Sinne des § 8b EU Abs. 1 Nr. 1 S. 2 VOB/A festlegen.
- Zur Vorbereitung der Angebotsabgabe ist eine verpflichtende Ortsbesichtigung vorgesehen. Ohne erfolgte und nachgewiesene Ortsbesichtigung wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
- Zur Sicherung von Vorauszahlungen wird eine Vorauszahlungsbürgschaft einer deutschen Großbank, als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Pflichten nach dem Vertrag eine Vertragserfüllungsbürgschaft eines von dem AG als tauglicher Bürge anerkannten, in der Europäischen Union zu- und niedergelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Höhe von 10% des Brutto-Pauschalfestpreises sowie eine Sicherheit für die Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme (Sicherheitseinbehalt) verlangt .
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.