Instandhaltung an Anlagen der Gebäudeleittechnik - VOEK 387-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 387-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verdingungsstelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung an Anlagen der Gebäudeleittechnik - VOEK 387-22
Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen der Gebäudeleittechnik (GLT).
Errichter der GLT-Anlage ist das Unternehmen HOSCH Gebäudeautomation.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Instandzuhalten sind folgende Anlagenteile:
- 86 St. ISP-Netcontroller
- 5 St. MSR/Gewerbeschränke
- 1.174 St. Einzelraumregler
- 12 St. Netzwerkkomponenten (LWL - Patchfeld , CU - Patchfeld, Switch)
- 6 St. MSR/Mediengänge
- 13 St. MSR-Unterverteilungen
- 1 St. MBE-Rechentechnik mit Zubehör
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1. Dem AN werden die in der Arbeitskarte KG 480 bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen an Anlagen der Gebäudeleittechnik übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
2. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen.
3. Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung in der üblichen Arbeitszeit zu beseitigen.
4. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
5. Alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik sind zu stellen bzw. zu liefern.
6. Erkennt der AN, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsintervalle notwendig werden, hat er die AG in Textform darauf hinzuweisen.
7. Der AN hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren.
8. Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (Wartungsplan) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlags bzw. bis zur 4 Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan.
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Für die im Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen Anlagen werden Vergütungen unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart. Die Summe der zu wartenden bzw. zu prüfenden technischen Anlagen kann von der Anzahl der in der Bestandsliste und im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen abweichen. Die Rechnungsstellung erfolgt für die tatsächlich gewarteten bzw. geprüften technischen Anlagen.
Die Vergütung enthält:
- die Wartung der Anlagen
- die Instandsetzung bis zum Nettowert von insgesamt 30,00 € je Wartung und Anlage (Ersatzteile mit einem Nettowert über 30,00 € werden gesondert vergütet)
- die Kosten für im Vertrag näher bezeichnete Hilfsmittel und -stoffe
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Weitere Angaben sind dem beiliegenden Besonderen Vertragsbedingungen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
- die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis zu liefernden Materialien
- die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen
- alle sich aus den im Vertrag benannten Leistungen ergebenden Nebenkosten, z. B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge.
Bei denen im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen für Störungsbeseitigungsmaßnahmen besteht generell nur ein Anspruch auf Vergütung ausschließlich nach gesonderter Beauftragung in Textform durch die Auftraggeberin (AG) und einen, zusammen mit der Rechnung eingereichten und von der AG bestätigten Leistungsnachweis.
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Die Vergütung für Instandhaltungs- und Störungsbeseitigungsleistungen ist für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten ein Festpreis.
Nach Ablauf dieser Frist kann auf schriftliches Verlangen des AN die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). Die Anpassung der Vergütung erfolgt in diesem Fall nach der den Vergabeunterlagen anliegenden Preisgleitklausel.
Sofern die Preisgleitklausel gemäß Anlage zum Vertrag nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Leistungsverzeichnis als Festpreis.
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Die Vergütung erfolgt jährlich nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Vorlage von Nachweisen dafür. Die Besonderheiten der Rechnungslegung sind zu berücksichtigen.
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Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sachschäden in Höhe von 1 Mio. €, Vermögensschäden in Höhe von 500.000,- €- und Personenschäden in Höhe von 2 Mio. € (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist.
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Die AG stellt dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z. B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung und verschafft Zutritt zu den technischen Anlagen und Versorgungsanschlüssen. Die AG stellt keine Arbeitskräfte zur Verfügung.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG 2 mal um 1 weiteres Jahr verlängert werden (Option), also maximal bis 31.12.2029.
Verlängerung der fest vereinbarten Vertragslaufzeit von vier Jahren zweimal um je 1 Jahr durch die AG.
Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Die Widerspruchsfrist des AN beträgt neun Monate vor Ablauf der fest vereinbarten Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen.
Zuschlagskriterium ist der Gesamtangebotspreis (Wertungssumme) des Leistungsverzeichnisses in € (netto).
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die entsprechende Eigenerklärung in Ziffer 4 der Bieterauskunft mit eigenerklärungen (Anlage B-03) abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Grundsätzlich hat sich das technische Personal des AN vor Arbeitsbeginn bei den Kollegen des technischen Dienstes der Auftraggeberin anzumelden, um eine liegenschaftsspezifische Einweisung und Vermittlung von Verhaltensweisen in gesicherten Bereichen, Alarmschleifen, Begleitperson etc. zu erhalten.
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen.
Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für das Angebot ist das in den Vergabeunterlagen enthaltenen Leistungsverzeichnis (LV, Anlage B-02) zu verwenden. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. Vorgaben aus einem für allg. verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindeslohn- und Arbeitnehmerentsende-Gesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Achtung! Um die Leistungen anhand der vorhandenen örtlichen Gegebenheiten korrekt kalkulieren zu können, ist die Durchführung einer Ortsbesichtigung verpflichtend!! Dafür ist der Zeitraum vom 07.-17.08.2023 vorgesehen. Besichtigungstermine sind 3 Arbeitstage vor dem gewünschten Termin unter dem in den Vergabeunterlagen genannten Kontakt zu vereinbaren. Die durchgeführte Ortsbesichtigung ist mit dem Angebot nachzuweisen. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabeonline.de) heruntergeladen werden. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Fragen sollten bis spätestens am 21.08.2023 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die Vergabe- Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der E-vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse -- eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch über die E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben.
Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02) zu verwenden und ausgefüllt im GAEB- und PDF-Format einzureichen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.
Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richtet sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail:
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf derAngebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden.
Der Antrag auf Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB)
Postanschrift: Ellerstraße 56
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-377870
Fax: +49 228-37787200
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de