BGA Bremen Dachaufstockung Haus A, Vergabe Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 8-23 (200) BRE

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH
Postanschrift: BG Ambulanz Bremen
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Marcus Hallerberg
E-Mail:
Telefon: +49 421-598606421
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/ambulanz-bremen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Klinik der gesetzlichen Unfallversicherung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BGA Bremen Dachaufstockung Haus A, Vergabe Tragwerksplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: 8-23 (200) BRE
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BG Ambulanz Bremen plant die Erweiterung des Bauteils D auf Haus A, Industriestr. 3, 28199 Bremen. Durch die Aufstockung des Bestandsgebäudes werden zusätzliche Nutzflächen geschaffen. Das neue Vollgeschoss soll mit Diensträumen ausgestattet werden, um das gesamte psychotherapeutische Team einschließlich der Neuropsychologie für die Diagnostik und die Therapie an einem Ort zusammenzufassen. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden die Ergebnisse in einer baulich- funktionalen Machbarkeitsstudie validiert und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit durch das Büro Mehrwert Architektur & Management GmbH, Lübeck untersucht. Die Ergebnisse werden den zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Büros zur Verfügung gestellt.

Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 250 qm NUF, Kostenrahmen (KG 300+400 gem. DIN 276): 1,25

Mio. Euro, brutto, ohne KG 473; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1 - 8 nach § 51 der HOAI 2021, für die Aufstockung des Bauteils D von Haus A mit ca. 250 m² NUF der BG Ambulanz Bremen.

Stufe 1- Beauftragung der Leistungsphasen 1 -4, Stufe 2- Beauftragung, im Ganzen oder in Teilen der

Leistungsphasen 5 - 8 (besondere Leistungen) nach § 51 HOAI behält sich der Auftraggeber vor. Termine siehe auch II.2.1)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

BG Ambulanz Bremen Industriestraße 3 28199 Bremen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Flächenkapazitäten des Bestandsgebäudes sind ausgeschöpft. Die Bedarfsplanung hat aufgrund steigender Leistungszahlen einen zusätzlichen Bedarf an Behandlungs- und Büroflächen ergeben. Es sollen Räume für die psychotherapeutische (psychotraumatologische) und die neuropsychologische Behandlung, für die Erweiterung der ärztlichen Unfallambulanz sowie für die Behandlung von Post-Covid-Patienten geschaffen werden. Aus diesem Grund ist eine vollgeschosige Aufstockung eines Bestandsriegels (Bauteil D) mit ca. 250 qm NUF geplant.

Hinsichtlich der technischen Infrastruktur wurde die Erweiterbarkeit bereits bei Errichtung des aufzustockenden Bauteils in der ursprünglichen Planung berücksichtigt. Ob die Auslegung der raumlufttechnischen (RLT) Anlage ausreichend ist, auch die Aufstockung zu versorgen, bleibt zu prüfen. Ggf. ist eine dezentrale RLT- Anlage auf dem neuen Flachdach zu installieren. Zur Verfügung stehenden Flächen sind mit einer neu zu errichtenden PV- Anlage abzustimmen, die im Zuge der Aufstockungsmaßnahme als Teil des Projektes den Anteil erneuerbarer Energien an der Deckung des Gesamtenergiebedarfs decken soll.

Das Gebäude ist in die Gebäudklasse 5 einzuordnen, u.a wegen der Berücksichtigung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, deren Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt ist (§ 2(4) Nr.9 BremLBO) . Die zukünftige Gebäudehöhe (Oberkante Fertigfußboden OKFFB) wird bei ca. 11,3 m liegen. Im Rahmen der Grundlagenermittlung (LP 1 § 51 HOAI) können die Erkenntnisse der im Dez. 2022 erstellten Machbarkeitsstudie verwendet werden. Diese müssen im Zuge der Vorplanung validiert und mittels Unterstützung der FachplanerInnen überprüft und ergänzt werden, um eine belastbare Grundlage für die hier ausgeschriebenen, weiteren Grundleistungen Leistungsphase 2 bis Leistungsphase 8 § 51 HOAI zu erhalten.

Der Auftraggeberin ist es wichtig, das Vorhaben unter Nachhaltigkeitsaspekten möglichst mit ökologischen Baumaterialien, energieeffizienter Technik und Integration regenerativer Energien zu planen und zu errichten. Die Realisierung als Holzbau soll planerisch und genehmigungsrechtlich geprüft werden. Das Ziel ist eine wärmebrückenfreie Außenhülle mit sehr guten Wärmedämmeigenschaften (Passivhausqualität) zur Gewährleistung entsprechender Behaglichkeitskriterien, die die Genesung in den Behandlungs- und Therapieräumen begünstigen sollen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 066-197485
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Tragwerksplanung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: AWB Ingenieure GmbH
Postanschrift: Isaac-Newton-Straße 17
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23562
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4515929-70
Internet-Adresse: http://www.awb-ing.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH67NK

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 02289499-0
Fax: +49 02289499-163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/07/2023