Entwicklungsgebiet "Überseeinsel" in Bremen - Herstellung der öffentlichen Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: P460-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ueberseeinsel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklungsgebiet "Überseeinsel" in Bremen - Herstellung der öffentlichen Infrastruktur
Im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen ist die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB) für die Entwicklung, Stärkung und Vermarktung des Wirtschafts- und Erlebnisstandorts Bremen zuständig. Die WFB betreut, berät und unterstützt Unternehmen bei Gewerbeansiedlungen, entwickelt und vermarktet Gewerbeflächen, fördert innovative Projekte, schafft Netzwerke und moderiert Entwicklungsprozesse.
Die Überseestadt ist das bedeutendste Stadtentwicklungsprojekt in Bremen und zählt mit einer Größe von knapp 300 ha zu den größten Stadtentwicklungsprojekten Europas. Ziel ist es, die Überseestadt als Gewerbe-, Dienstleistungs- und Hafenstandort, als Wohnadresse sowie als Tourismus- und Freizeitdestination zu entwickeln. Die Entwicklung der Überseestadt wird stadtseitig schwerpunktmäßig begleitet von der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS), der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa (SWAE) sowie von der WFB. Die WFB führt in der Überseestadt Infrastrukturmaßnahmen durch, vermarktet Gewerbe- und Wohngrundstücke, begleitet Unternehmen bei der Ansiedlung und unterstützt die unterschiedlichen Akteure in der Überseestadt dabei, diesen neuen Ortsteil von Walle mit Leben zu füllen. Die WFB führt diese Maßnahmen im Auftrag von SWAE durch und vertritt dabei das "Sondervermögen Überseestadt im Betrieb gewerblicher Art "Hafenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen"" (SV Überseestadt).
Im Süden der Überseestadt, zwischen Weser und Europahafenbecken, befindet sich der Entwicklungsbereich Südseite Europahafen (die sog. "Überseeinsel"). Die Überseeinsel ist ca. 42 ha groß. Für die Überseeinsel wurde in den Jahren 2018 und 2019 eine städtebauliche Rahmenplanung erarbeitet, die den Entwicklungsschwerpunkt hin zu einem Dienstleistungs- und Wohnstandort vorsieht.
Die Überseeinsel soll die Überseestadt stadträumlich und funktional mit der Innenstadt verbinden. Der Entwicklungsbereich befindet sich im Eigentum einiger weniger Privateigentümer sowie der Stadt Bremen. Grundsätzlich bestehen zwischen den einzelnen Grundstücken diverse wechselseitige Entwicklungsabhängigkeiten. Die Flächen der Stadt Bremen umfassen ca. 16 ha. Ein weiterer signifikanter Bestandteil der Überseeinsel ist das ehemalige Kellogg-Werksgelände, das ca. 15 ha groß ist und sukzessive als erster Abschnitt entwickelt wird. Das ehemalige Kellogg-Werksgelände befindet sich im Privateigentum. Die Quartiersplanung für diesen ersten Entwicklungsabschnitt "Stephanitor" (frühere Bezeichnung "Neu-Stephani") ist abgeschlossen. Weitere Grundstücksflächen im Privateigentum, die ebenfalls entwickelt werden sollen, umfassen zusammengenommen weitere ca. 5 ha. Das Grundstück der Rickmers Reismühle wurde im Jahr 2020 an einen Investor veräußert, die diesbezügliche Quartiersplanung unter Berücksichtigung des städtebaulichen Rahmenplanes wurde im Jahr 2021 begonnen. Alle weiteren Grundstücksflächen auf der Überseeinsel sind derzeit nicht direkter Bestandteil des Entwicklungsbereichs. So befinden sich auf der Überseeinsel Unternehmensstandorte, die bestandsgeschützt sind und in ihrem Betrieb und ihren Entwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden dürfen.
Kernziel des vorliegenden Vergabeverfahrens bildet die Planung einer modernen Straßenraumlösung. Die Maßnahme besteht dabei aus mehreren Verkehrsbereichen rund um den Knotenpunkt "Auf der Muggenburg/Hansator" (inkl. Umplanung der Gleisanlagen in dem Straßenzug "Auf der Muggenburg") und den Verkehrsanlagen auf der Überseeinsel (Stephanikirchenweide / Hoerneckestraße inkl. Verbindungsstraßen und Radwege). Die Planung des Gebietes erfolgt abschnittsweise.
Gegenstand dieser Vergabe waren die Objektplanungsleistungen für die oben genannten Verkehrsanlagen, inkl. Entwässerung, Beschilderung und Markierung.
Die Gesamtkosten für die Verkehrsanlagen werden derzeit auf ca. 22,5 Mio. EUR netto geschätzt.
- Objektplanung Verkehrsanlagen: Lph 1 - 4, optional Lph 5 - 9 gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
o Leitungsträgerkoordination in den Lph 1 - 4, optional in den Lph 5 - 9
o Optional: Örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2
o Optional: Nachtragsmanagement
- Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 5 - 9 gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
o Leitungsträgerkoordination in den Lph 5 - 9
o Örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2
o Nachtragsmanagement
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5P67GN
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1 - 4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.