Markterkundung IT-Servicemanagement-Tool (ITSM-Tool)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Str. 112-115
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3090283055
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itdz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung IT-Servicemanagement-Tool (ITSM-Tool)
Diese Vorinformation dient einer Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) / Vorherige Marktkonsultation gemäß Art. 40 RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe.
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin AöR (ITDZ Berlin) beabsichtigt im Rahmen dieser Markterkundung, Möglichkeiten der Einführung eines ITSM-Tools und die in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen an einen externen Dienstleister für das ITDZ Berlin zu ermitteln. Zu den zu erbringenden Leistungen gehören die folgenden Aufgabenbereiche:
1. Betrieb, Wartung und Pflege des ITSM-Tools als SaaS Lösung
2. Einführungsbegleitung, Migration von bestehenden Altdaten
3. Schulungen von Anwendenden und Administrierenden
4. Perspektivische Weiterentwicklung des ITSM-Tools (u.a. Implementierung von weiteren ITIL 4 Practices)
Weitere Informationen unter lfd. Nummer II.2.4.
Berlin
Ein Fragenkatalog wird auf Nachfrage per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle vom ITDZ Berlin zur Verfügung gestellt. Im Betreff der E-Mail verwenden sie bitte folgenden Text: „Markterkundung ITSM-Tool Fragenkatalog“.
Der ausgefüllte bzw. beantwortete Fragenkatalog (ggf. inkl. Anlagen) ist ebenfalls per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle mit dem Betreff „Markterkundung ITSM-Tool Fragenkatalog“ einzureichen.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV). Hierbei wird kein öffentlicher Auftrag vergeben, sondern lediglich Informationen eingeholt. Sowohl die Beteiligung als auch die Nichtbeteiligung an dieser Markterkundung schließt die Teilnahme an dem beabsichtigten Vergabeverfahren, welches zu einem späteren Zeitpunkt vergaberechtskonform veröffentlicht werden soll, nicht aus. Der Rechtsweg zu Nachprüfungsinstanzen ist ausgeschlossen. Als IT-Dienstleister der Berliner Verwaltung ist das ITDZ Berlin verpflichtet, vor einer Auftragsvergabe die Regelungen des Vergaberechts anzuwenden. Diese vorgelagerte Bekanntmachung wurde zum Zwecke der Durchführung einer Markterkundung genutzt. Mit dieser Bekanntmachung wird dementsprechend kein Vergabeverfahren eingeleitet. Eine Kostenerstattung kann nicht erfolgen, Entschädigungsansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Interesse des Projektfortschritts wird gebeten entsprechende Informationen bis zum 04. August 2023 an die oben genannte Kontaktstelle zu geben.