SH04 + SHEZ Tiefbau - Gemeinsame Baugrube - 892/2018 Referenznummer der Bekanntmachung: 892/2018 - 18. NA
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
SH04 + SHEZ Tiefbau - Gemeinsame Baugrube - 892/2018
Deutschen Bundestag, Dorotheenstr. 85-89 / Schadowstr. 4-6, D-10117 Berlin
Neubau Liegenschaft Schadowstr. 4
Tiefbau - Gemeinsame Baugrube SH04 + SHEZ
Kenndaten/ Abmessungen Baugrube:
Grundfläche Baugrube: ca. 4550 qm
Tiefe Baugrube = ca. 5 bis 10 m
- ca. 10 St. Spezialgeräteeinheiten
- ca. 5.000 m2 Kampfmittelsondierung
- ca. 4.500 m3 Betonabbruch einschl. Entsorgung
- ca. 19.000 m3 Bodenaushub einschl. Entsorgung
- 1 St. Rampe aus Aushub einschl. Unterhaltung
- ca. 20 St. Schürfen für Rasterfeldbeprobung
- 1. St Planum Baugrubensohle
- ca. 1.800 t Entsorgung Bau-u.Abbruchabfälle Z2
- ca. 1.400 t Entsorgung Bau-u.Abbruchabfälle >Z2
- 19 St. Gründungbohrpfähle Länge 15-30m
- 63 St. Verrohrte Bohrung
- 63 St. Stahlträger für Trägerbohlverbau (TBV) einschl. Vorhaltung, Rückbau
- ca. 800 m2 Ausfachung TBV einschl. Vorhaltung, Rückbau
- ca. 120 m Leitwand für Schlitzwand (SW) doppelseitig einschl. Rückbau
- ca. 170 m Leitwand für SW doppelseit. einseitig Sonderelement einschl. Rückbau
- ca. 2.000 m3 Schlitzwand aus Ortbeton
- ca. 100 m3 Kopfbalken aus Ortbeton
- ca. 90 St. Verpressanker
- ca. 9.000 m Bohrung Düsenstrahlverfahren
- ca. 1.300 m Düsstrecke mit Durchmesser ca. 300 cm
- ca. 6 St. Probeelemente Düsenstrahlsohle einschl. Prüfung/Auswertung
- ca. 39 St. Mikroverpresspfähle mit einfachem Korrosionsschutz
- ca. 125 St. Mikroverpresspfähle mit doppeltem Korrosionsschutz
- ca. 8 St. Probeelemente Mikroverpresspfähle einschl. Prüfung/Auswertung
- 14 St. Bohrpfähle mit Steckträger (Totmann-Konstruktion)
- 14 St. Stahlträger Schrägsteifen
- 7 St. Außenpegel Wasserhaltung Trogbaugrube
- 7 St. Innenpegel Wasserhaltung Trogbaugrube
- ca. 10 St. Absenkbrunnen Wasserhaltung Trogbaugrube
- 1 St. Vakuumanlage mit Spühlfilterlanzen einschl. 53 St/Wo Vorhaltung
- 1 St. Neutralisationsanlage einschl. 53 St/Wo Vorhaltung
- 1 St. Grundwasserreinigungsanlage einschl. 53 St/Wo Vorhaltung
- 1 St. Druckerhöhungsstations einschl. 53 St/Wo Vorhaltung
- ca. 450 m Ringleitung einschl. 53 Wochen Vorhaltung
- ca. 400 m Rohrleitung aufgeständert einschl. 53 Wochen Vorhaltung
- 1 St. Einleitstelle in Spree einschl. 53 Wochen Vorhaltung
- 1 St. Einleitstelle in S-Kanal einschl. 53 Wochen Vorhaltung
- 1 psch 24h-Bereitschaftsdienst 53 Wochen Vorhaltung
- 1 St. Erstellung WuM-Planung Tiefbau und Wasserhaltung
- 1 St. Erstellung QS-Programm Tiefbau und Wasserhaltung
- 1 St. Erstellung Havariekonzept
Ausführungsbeginn: 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens
Ausführungsende: 07/2020
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SH04 + SHEZ Tiefbau - Gemeinsame Baugrube - 892/2018
Postanschrift: Valeska-Gert-Str. 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 228-9499163
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich ausdiesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter dero.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind dieFristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zubeachten.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Fax: +49 30-184018450
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Siehe II.2.4)
Postanschrift: Valeska-Gert-Str. 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
18. Nachtragsvereibarung - zusätzliche Leistungen - Stützbauwerke (32. NA)
Die Nachtragsvereinbarung ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Erbringung des Hauptauftrags erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.