E 2023-31a GB - Personaldienstleistungen Besucherservice und Sicherheit in Parkanlagen

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 135-431147)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Grün Berlin GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruen-berlin.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Grün Berlin Service GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruen-berlin.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

E 2023-31a GB - Personaldienstleistungen Besucherservice und Sicherheit in Parkanlagen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Parkaufsicht, Gewährleistung der Sicherheit der Parkbesucher*innen in 7 Parkanlagen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/07/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 135-431147

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Mindestanforderung an die Befähigung zur Berufsausübung
Anstatt:

- Handelsregisterauszug, nicht älter als 24 Monate

- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamts zur Entrichtung der Steuern, nicht älter als 12 Monate

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen der Mehrheit der Angestellten über die rückstandslose Beitragszahlung, nicht älter als 12 Monate

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung, nicht älter als 12 Monate

- Nachweis zur Gewerbeanmeldung

- Nachweis zur Eintragung in ein Berufsregister (IHK, HWK)

- VdS- oder vergleichbares Zertifikat über die Anerkennung als Wach- und Sicherheitsunternehmen

- Nachweis über die Mitgliedschaft im BdSW oder einer anderen gleichrangigen nationalen Organisation

Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus

anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten.

muss es heißen:

- Handelsregisterauszug, nicht älter als 24 Monate

- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamts zur Entrichtung der Steuern, nicht älter als 12 Monate

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen der Mehrheit der Angestellten über die rückstandslose Beitragszahlung, nicht älter als 12 Monate

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung, nicht älter als 12 Monate

- Nachweis zur Gewerbeanmeldung

- Nachweis zur Eintragung in ein Berufsregister (IHK, HWK)

Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus

anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Folgende Mindestanforderungen an die Eignung sind entfallen:

- VdS- oder vergleichbares Zertifikat über die Anerkennung als Wach- und Sicherheitsunternehmen

- Nachweis über die Mitgliedschaft im BdSW oder einer anderen gleichrangigen nationalen Organisation