E 2023-31a GB - Personaldienstleistungen Besucherservice und Sicherheit in Parkanlagen
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 135-431147)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruen-berlin.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruen-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
E 2023-31a GB - Personaldienstleistungen Besucherservice und Sicherheit in Parkanlagen
Parkaufsicht, Gewährleistung der Sicherheit der Parkbesucher*innen in 7 Parkanlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
- Handelsregisterauszug, nicht älter als 24 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamts zur Entrichtung der Steuern, nicht älter als 12 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen der Mehrheit der Angestellten über die rückstandslose Beitragszahlung, nicht älter als 12 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung, nicht älter als 12 Monate
- Nachweis zur Gewerbeanmeldung
- Nachweis zur Eintragung in ein Berufsregister (IHK, HWK)
- VdS- oder vergleichbares Zertifikat über die Anerkennung als Wach- und Sicherheitsunternehmen
- Nachweis über die Mitgliedschaft im BdSW oder einer anderen gleichrangigen nationalen Organisation
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten.
- Handelsregisterauszug, nicht älter als 24 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamts zur Entrichtung der Steuern, nicht älter als 12 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen der Mehrheit der Angestellten über die rückstandslose Beitragszahlung, nicht älter als 12 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung, nicht älter als 12 Monate
- Nachweis zur Gewerbeanmeldung
- Nachweis zur Eintragung in ein Berufsregister (IHK, HWK)
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten.
Folgende Mindestanforderungen an die Eignung sind entfallen:
- VdS- oder vergleichbares Zertifikat über die Anerkennung als Wach- und Sicherheitsunternehmen
- Nachweis über die Mitgliedschaft im BdSW oder einer anderen gleichrangigen nationalen Organisation