PolBln 315_23 EU HF-Störsendersystem Referenznummer der Bekanntmachung: PolBln 315_23 EU
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: PolBln 315_23 EU
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Polizei Berlin, Direktion Zentraler Service, Abteilung Finanzen, Dir ZS Fin 5, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin
E-Mail:
Telefon: +49 304664-795510
Fax: +49 304664-82299021
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
PolBln 315_23 EU HF-Störsendersystem
Beschaffung von HF-Störsendesystemen zur Abwehr von Unmanned Aircraft Systems (UAS)
Schultergestütztes Störsendersystem
Schultergestütztes Störsendersystem
Ein schultergestütztes Störsendersystem.
Mobiles Störkoffersendersystem
Mobiles Störkoffersendersystem
Ein mobiles Störkoffersendersystem.
Transportables Störsendersystem
Transportables Störsendersystem
Zwei transportable Störsendersysteme.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Im Rahmen der UEFA EURO 2024 ist zum Schutz von Veranstaltungen und zentralen Public-Viewing Bereichen in Berlin die Abwehr von Bedrohungen aus der Luft durch Unmanned Aircraft Systems (UAS) durch die Polizei Berlin sicherzustellen. Dafür sind verschiedene Gerätschaften durch die Polizei Berlin anzuschaffen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen diverse HF-Störsendersysteme der Firma H.P. Marketing & Consulting Wüst GmbH beschafft werden. Informationen zu weiteren Details der Beschaffung können im Hinblick auf die Regelungen in § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV nicht veröffentlicht werden, da einsatztaktische Belange und übergeordnete Sicherheitsinteressen einer Veröffentlichung dieser Informationen entgegenstehen.
Bei der zu beschaffenden Leistung handelt es sich um Komponenten eines proprietären Systems, dessen Standards und Schnittstellen urheberrechtlichem Schutz unterliegen und den Anschluss von Equipment anderer Hersteller nicht zulassen. Die Kompatibilität mit bereits bei der Polizei Berlin vorhandener Technik sowie für die bei der UEFA EURO 2024 erforderliche Zusammenarbeit mit Polizeien anderer Bundesländer und dem BKA bei den Einsatzlagen erfordern den Einsatz von ganz bestimmten Gerätschaften der Firma H.P. Marketing & Consulting Wüst GmbH, um die taktische Interoperabilität von Hard- und Software zu sichern. Nur damit kann unter den gegebenen Rahmenbedingungen ein effektiver Schutz, ein hohes Maß an Flexibilität und gesicherter Datenverbund gewährleistet werden.
Die Firma H.P. Marketing & Consulting Wüst GmbH ist der einzige Hersteller und Vertreiber dieser Technik, so dass eine Wettbewerbssituation nicht gegeben ist. Aufgrund der Alleinstellung soll der Auftrag gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 2 lit. c) VgV an die Firma H.P. Marketing & Consulting Wüst GmbH vergeben werden. Für die Umsetzung des Vorhabens ist keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gegeben.
Es ist beabsichtigt, den Vertrag mit der Firma frühestens am 04. August 2023 zu schließen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
PolBln 315_23 EU HF-Störsendersystem
Ort: Reinfeld
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber
gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613