Futurium gGmbH - Rahmenvereinbarung Grafik und Druck Referenznummer der Bekanntmachung: 230711
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alexanderufer 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Christoph Riese
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.futurium.de
Abschnitt II: Gegenstand
Futurium gGmbH - Rahmenvereinbarung Grafik und Druck
Die Futurium gGmbH beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung und die Beauftragung des Drucks verschiedener Printmaterialien zu vergeben.
Die Rahmenvereinbarung umfasst sämtliche Aufgaben rund um die grafische Gestaltung von digitalen und analogen Kommunikationsmaterialien (z.B. Flyer, Anzeigen, animierte Visuals, Mitarbeiterausweise). Darüber hinaus beinhaltet die Rahmenvereinbarung das Handling der Printmaterialien (Einholung von Angeboten, Betreuung der Druckereien).
Futurium gGmbH Aleexanderufer 2 10117 Berlin
Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Aufgaben rund um die grafische Gestaltung von digitalen und analogen Kommunikationsmaterialen, sowie das Handling der Printmaterialien umfasst.
Die AG kann den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN einmal um ein weiteres Jahr verlängern. Die Erklärung muss dem AN spätestens zwei Monate vor Vertragsende zugehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen): Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister (nicht älter als sechs Monate), soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register der Unternehmensgegenstand hervorgehen.
1) Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen über einen Mindestumsatz verfügen.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen): Erklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren (2020-2022).
Folgendes Kriterium muss zwingend erfüllt sein: Der durchschnittliche Netto-Jahresgesamtumsatz des Unternehmens über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Unternehmen den vorgenannten Mindestumsatz aufweisen. Eine Unterschreitung des Mindestumsatzes führt zum Ausschluss des Verfahrens.
Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für
jedes Mitglied Umsatzerklärungen nach Ziffer 1 vorzulegen.
Im Falle der Eignungsleihe sind auch von den namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die Umsatzerklärungen nach Ziffer 1 vorzulegen.
2) Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen): Nachweis einer Haftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. Erklärung, diese Versicherung mit den angegebenen Deckungssummen im Falle der Beauftragung abzuschließen.
Die Höhe der Deckungssumme muss pro Schadensereignis bei [Betrag gelöscht] EUR liegen. Der Versicherungsnachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
1) Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen über ausreichende Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen verfügen.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen): Referenzen
Kurzdarstellungen von mindestens drei verschiedenen Referenzaufträgen des Bieters, die mit den geforderten Leistungen der AG vergleichbar sind. Der Bieter nummeriert die Referenzaufträge entsprechend einer von ihm vorzunehmenden Priorisierung.
Vorgaben:
- Die Darstellung der Referenzen ist zwingend unter Verwendung der in Anlage G der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Referenzbögen vorzunehmen.
- Die textliche Beschreibung je Referenzauftrag soll drei DIN A4 Seiten (einseitig) nicht überschreiten. Zusätzlich sind maximal drei Seiten (einseitig) mit bildlichen Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzauftrages geeignet sind (z.B. Fotos, Skizzen), möglich.
Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Referenzbögen und diesen beigefügten Beschreibungen beurteilt und bewertet.
Die Referenzaufträge müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Voraussetzung für alle Referenzaufträge: Die Referenzaufträge wurden in dem Zeitraum 2020-2023 vollständig oder weit überwiegend erbracht.
Im Falle noch nicht vollständig erbrachter Referenzaufträge sind die erbrachten Leistungsbestandteile und deren Volumen gemessen am Gesamtauftragswert zu benennen.
Inhaltlich
a) Mindestens zwei Referenzaufträge wurden für eine Kultureinrichtung erbracht.
b) Mindestens ein Referenzauftrag wurde für eine Wissenschafts- bzw. Bildungseinrichtung erbracht.
Alle inhaltlichen Kriterien müssen mit drei Referenzaufträgen abgedeckt sein. Demnach ist es nicht erforderlich, dass jeder Referenzauftrag jeweils alle inhaltlichen Kriterien einbezieht. Es genügt vielmehr, dass die Kriterien in Summe durch drei Referenzaufträge abgedeckt werden.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
2) Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen grundsätzlich über ausreichende personelle Kapazitäten verfügen.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen): Erklärung zu Mitarbeiterzahlen in den letzten drei Jahren
Erklärung zum jährlichen Mittel der von dem Bieter fest beschäftigten Mitarbeiter in den letzten drei Jahren (2020-2022) unter gesonderter Angabe von Projektleitung/-koordination und Grafikdesign-geschultem Personal.
Der AN hat darzulegen, dass er mindestens über die folgenden Fachkräfte (Angestellte) der nachstehenden Fachrichtung im Zeitraum von 2020-heute verfügt hat:
o Zwei Senior Grafikdesigner*innen, davon muss eine*r als Projektverantwortlicher folgende Anforderungen erfüllen:
- Der*die Senior-Grafikdesigner*in muss mindestens eine Berufserfahrung von 7 Jahren aufweisen
- Der*die Senior-Grafikdesigner*in muss mindestens die Verantwortung nachweisen für zwei Projekte mit den folgenden Mindestumsätzen:
- Mindestumsatz von [Betrag gelöscht]EUR für ein Projekt mit mindestens 2 Jahren Laufzeit
- Mindestumsatz von [Betrag gelöscht]EUR für ein Projekt, das binnen eines Jahres fertiggestellt wurde
3) Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen während der Vertragslaufzeit durchgehend über ausreichende personelle Kapazitäten verfügen.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen): Erklärung zu Mitarbeiterzahlen für die Auftragsdurchführung
Es müssen mindestens sieben Mitarbeiter als Grafikdesigner, Mediengestalter, Kommunikationsdesigner, Illustrator u.ä. im Unternehmen angestellt sein.
4) Bei dem*r projektverantwortlichen Grafikdesigner*in muss es sich um eine*n Senior Grafikdesigner*in handeln und diese*r muss über eine für diese Funktion ausreichende und nachgewiesene Qualifikation verfügen, wie z.B. über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Design-Studium.
Die Bezeichnung Senior bezieht sich auf eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren in dem entsprechenden Bereich.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen): Erklärung zur Qualifikation des/der projektverantwortlichen Grafikdesigners*in
Angabe des Namens und der Qualifikation des/der projektverantwortlichen Grafikdesigner*in sowie Erbringen eines entsprechenden Nachweises von entsprechenden Zeugniskopien oder Zertifikaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y99675S
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Werden Verfahrensfehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert sein.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht ei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB)