Personalmanagement-Software für eine gesetzliche Krankenkasse Referenznummer der Bekanntmachung: BKK_VBU_2022_284
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenstraße 67
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 1733914896
Fax: +49 30726128049
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.meine-krankenkasse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personalmanagement-Software für eine gesetzliche Krankenkasse
Personalmanagement-Software für eine gesetzliche Krankenkasse
BKK VBU Lindenstraße 67 10969 Berlin Deutschland
Für eine effektive Arbeitsweise im Bereich "Human Ressource" ist eine Software notwendig, die alle Belange hinsichtlich des administrativen, qualitativen und strategischen Personalmanagements vereint.
Zur Vermeidung der mehrfachen Datenhaltung sollen alle Bestandteile der Software mit einem Datenbestand arbeiten.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den sonstigen Vergabeunterlagen.
Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18922117b99-26d2cdcd9e3ff70b
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18922117b99-26d2cdcd9e3ff70b
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18922117b99-26d2cdcd9e3ff70b
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot kann nur elektronisch über die Vergabeplattform https://vergabeplattform.ai-ilv.de mittels Bietercockpit abgegeben werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Auftraggeberin ausschließlich elektronisch über das oben genannte Vergabeportal bis zum 08.08.2023 zu übermitteln. Die letztmalige Beantwortung der rechtzeitig gestellten Fragen erfolgt am 14.08.2023.
Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht eingereichte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und
Transparenzgrundsatzes Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Angebotsfrist entschieden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht. Im Fall einer Bietergemeinschaft oder einer Unterauftragsvergabe bzw. Eignungsleihe sind für die anderen Unternehmen zum Nachweis der Eignung ebenso geforderte Nachweise und Erklärungen einzureichen. Beachten Sie hierzu
bitte die näheren Ausführungen in den folgenden Bewerbungsbedingungen unter Ziffern 11, 12, 13:
11. Bietergemeinschaften
Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbständiger Unternehmen, die gemeinsam den Auftrag erhalten und diesen nach erfolgreichem
Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchführen wollen. Bei Beteiligung als Bietergemeinschaft ist das Formblatt zu Bietergemeinschaften (Anlage E2) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden zu
versehen und mit dem Angebot einzureichen. Darin sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds anzugeben und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (vgl. § 53 Abs. 9 VgV). Bitte stellen Sie unter "Art und Umfang
des Leistungsteils" dar, welche Teile der Leistung das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft erbringen wird (Art des Leistungsteils). Bitte geben Sie zusätzlich an, zu wieviel Prozent das betreffende Bietergemeinschaftsmitglied die einzelnen Teile der Leistung erbringen wird (Umfang des Leistungsteils); bitte achten Sie insoweit darauf, dass für jeden einzelnen Leistungsteil die Summe aller Prozentangaben 100% betragen muss und Über- bzw. Unterschreitungen der
100%-Marke nicht zulässig sind. Bietergemeinschaf-ten haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten.
Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mitglied die Anlage E5 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen.
Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt. Eine gleichzeitige Teilnahme sowohl als Einzelbieter als auch Mitglied einer Bietergemeinschaft ist unzulässig. Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften ist nach
Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes.
12. Eignungsleihe
Ein Bieter kann, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art
und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für
die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung sind die Anlage E3 - Drittunternehmensverzeichnis sowie die Anlage E4 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Die Anlage E4 ist mit dem Namen des Erklärenden zu versehen und dem Angebot beizufügen. Mit dem Angebot ist außerdem von jedem der benannten Unternehmen die Anlage E5 -
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter für jedes andere Unternehmen zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für diejenigen Eignungskriterien mit dem Angebot einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch genommen werden.
Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist unzulässig und führt zum Ausschluss desAngebotes. Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit haften der Bieter und das andere/die anderen Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die
Auftragsausführung. Eine dementsprechende Erklärung ist auf der Anlage E4 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" abzugeben.
Wenn der Bieter beabsichtigt, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens bedient, gelten
ebenfalls die vorgenannten Regelungen.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-163
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 2 GWB:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.