BW 32 Berlinertordammbrücke, Bauüberwachung Bahn Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-GFZK-23/23

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
Postanschrift: Sachsenfeld 3-5
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf und Vergabeaufsicht
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/oeffentliche-auftraege/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehrsinfrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BW 32 Berlinertordammbrücke, Bauüberwachung Bahn

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-GFZK-23/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Berlinertordammbrücke überführt die Straße Berlinertordamm über den Bahnhof Berliner Tor mit drei S-Bahngleisen und zwei Fernbahngleisen.

Für die Begleitung der Baudurchführung der Maßnahme von voraussichtlich 07/2023 bis 12/2027 werden ein leitender Bauüberwacher Bahn und diverse weitere DB zugelassene BÜBs/ FÜBs benötigt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der AG beabsichtigt den Neubau der Berlinertordammbrücke über den Gleisen der DB Netz AG, den Stationsanlagen der DB Station & Service AG sowie der Bundesstraße B75.

Der Ersatzneubau erfolgt in zwei Bauabschnitten. Im ersten Abschnitt wird der südliche Teil der Brücke zurückgebaut und erneut. Auf dem verbleibenden nördlichen Bauwerksteil wird der öffentliche Verkehr abgewickelt. Im zweiten Bauabschnitt folgt der Neubau des nördliche Brückenteils, bevor die beiden Brückenteile mittels Lückenschluss zu einem einteiligen Überbau verbunden werden. Im Zuge des abschnittsweisen Neubaus werden Verkehrsanlagen sowie Anlagen der DB Netze temporär als auch dauerhaft umgebaut. Betroffene Anlagen der DB Netze sind u.a. Oberleitungsanlagen, Leit- und Sicherungstechnik, Stromschiene, Telekommunikationstechnik, Oberbau und Bahnsteiganlagen betroffen.

Die separate Vergabe der Leistungen zur baulichen Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt in fünf Hauptlosen sowie Einzelausschreibungen spezielleren und kleineren Umfangs. Die Hauptlose beinhalten:

- Konstruktiver Ingenieurbau, Verkehrsanlagen, Nebengewerke

- Verkehrssicherungsmaßnahmen

- Oberleitungsanlagen

- Stromschiene

- Sicherungsmaßnahme Bahnbereich.

Die Bauzeit der Gesamtbaumaßnahme beträgt ca. 5 Jahre, beginnend voraussichtlich im August 2023.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Bauüberwachungsleistungen für die Ausführung o.g. benannten Bauleistungen.

Der Bauablauf ist so zu organisieren, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs und der Anlieger entstehen. Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs außerhalb der Sperrzeiten sind zwingen zu vermeiden. Die Bauarbeiten sind in der Regel werktags (montags bis samstags) tagsüber (7.00 Uhr bis 20.00 Uhr) auszuführen. Für alle Arbeiten in Sperrzeiten für S-Bahn- und Fernbahngleise ist ein 24 h Schichtbetrieb (Werk- sowie Sonn- und Feiertags) einzuplanen und zu kalkulieren. Für alle Arbeiten in Vollsperrungen ist ein 24 h Schichtbetrieb (Werk- sowie Sonn- und Feiertags) zu planen und zu kalkulieren.

Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen der EIU sind so zu bauen, zu ändern, instand zu halten und zu nutzen, dass die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die besonderen Anforderungen, die aus dem Bahnbetrieb herrühren, gewährleistet sind.

Die Bauüberwachung hat die vertraglich vereinbarten fachtechnischen/bauvertraglichen Überwachungsleistungen zu erbringen und die entsprechenden Hinweise und Erläuterungen in den Rahmenbedingungen der ZVB-Bauüberwachung zu beachten sowie bei Vorliegen/Eintreten der geschilderten Ereignisse/Umstände die erforderlichen Maßnahmen/Leistungen zu veranlassen bzw. zu erbringen.

Die Übertragung von Leistungen in der Funktion als Bauüberwacher Bahn gem. VV-Bau bzw. BAU-STE des EBA setzt voraus, dass die damit beauftragten Personen ein der jeweiligen Baumaßnahme entsprechendes Anforderungsprofil gem. der VV'en vorweisen kann und vom Bauherren/ Vorhabenträger ausdrücklich bevollmächtigt sind.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 015-038196
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

BW 32 Berlinertordammbrücke, Bauüberwachung Bahn

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren wird nach § 63 Abs. 1 Satz 1VgV vollständig aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/07/2023