Vergabe Gasometer Akustikelemente und Whiteboards Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA67921
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Heimer, Björn
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Heimer, Björn
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Gasometer Akustikelemente und Whiteboards
Die Deutsche Bahn AG bezieht Ende Q1 2024 das Gasometer auf dem Euref Campus in Berlin Schöneberg.
Auf insgesamt 12 Stockwerken werden Büro und Konferenzetagen für Ressorts der Deutschen Bahn geschaffen.
Die Leistungserbringung erfolgt in Berlin auf dem Gelände des EUREF Campus:
EUREF Campus 17
EG (Foyer), OG 3 – 14
10829 Berlin
Ein detaillierter Terminplan sowie konkrete Aussagen zur Anliefersituation liegt derzeit noch nicht vor. Bedingungen zur Anlieferung sind dem Angebot beizufügen.
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Lieferung und Montage von Akustikelementen und Whiteboards gemäß Leistungsbeschreibung im Gasometer auf dem Euref Campus in Berlin Schöneberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.