HAM Archivsystem SAP + SharePoint Referenznummer der Bekanntmachung: 23071105236
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Flughafenstraße 1-3
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
HAM Archivsystem SAP + SharePoint
Einführung eines zentralen Archivsystems für den Hamburg Airport. Dabei sollen Dokumente aus dem SAP ECC 6.08 ERP-System, der Rechnungseingangsverarbeitung xSuite xFlow und dem Hamburg Airport DMS System MS SharePoint Online / Teams archiviert werden. Zudem soll das neue Archivsystem ab 2025 auch mit S/4HANA einsetzbar sein.
Hamburg
Die Anwender sollen - mit hinterlegten Zugriffsberechtigungen - über ein Web Frontend auf alle Dokumente im Archivsystem mit einer Volltextsuche zugreifen können.
Alle Dokumente des Anwenders auf der Hamburg Airport SharePoint Online Plattform können jederzeit in das Archivsystem archiviert werden und es wird in SharePoint am alten Dokumentenort ein Archiv-Link in das Archivsystem abgelegt.
Zudem ist es möglich, aus SAP und SharePoint dieselben Archivierungsmerkmale anzustoßen. Ziel ist es, dass aus SharePoint und Office 365 ein Dokument z.B. an eine SAP-Bestellung oder einen SAP-Beleg archiviert werden kann, der dann in SAP an dem Objekt auch sofort sichtbar ist.
Eine Archivierung aus dem Office 365 Tools (Exchange, Outlook, Word, PowerPoint, Excel) ist jederzeit möglich.
Zudem sollen SAP-Dokumente, die SAP-Archivierung, sowie die Dokumente der xSuite XFlow Rechnungseingangsverarbeitung als auch digitalisierte Ausgangsrechnungen (PDF) an den SAP-Objekten im Archivsystem archiviert werden.
Individuell
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18967df35b0-4c78c7e007d378c0
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18967df35b0-4c78c7e007d378c0
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18967df35b0-4c78c7e007d378c0
Der Auftraggeber(AG) führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Alle interessierten Unternehmen können ein Angebot abgeben. Die grundsätzliche Eignung ist anhand der Bekanntmachung darzulegen.
Der AG prüft die eingegangenen Angebote nach Ziffer 11.1 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe" formal auf Vollständigkeit. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter nach Ziffer 11.1.2 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe" geprüft. Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzufordern.
Anschließend werden geeignete Bieter nach Ziffer 11.3 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe" ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden können, sofern nicht nach § 15 Abs. 4 SektVO auf ein Erstangebot der Zuschlag erteilt werden soll. Grundlage für die Auswahl der Bieter erfolgt nach benannten Zuschlagskriterien.
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung des Bewerbers erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. Die Plattform ist über den folgenden Link erreichbar: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp
a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.
Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die unter Ziffer III.1.2) - III.1.3) benannte Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen.
e) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) angegebenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
h) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.