RA Micro Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10090

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-189683dbeea-78987e82ee6eb170
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

RA Micro

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10090
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Anschaffung und Implementierung einer (Rechtsanwalts-) Kanzlei-Software für die Autobahn GmbH des Bundes

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Autobahn GmbH des Bundes

Heidestraße 15

10557 Berlin

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, für die Digitalisierung der Abläufe und der Akten innerhalb der Rechtsabteilungen, eine unternehmensweit einsetzbare Softwarelösung zum Kanzleimanagement einzuführen.

Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, die Kanzleisoftware schnellstmöglich einzuführen und zu nutzen. Derzeit wird die Software, RA Micro, bereits in der Niederlassung Rheinland auf der Basis der übergegangenen Landes- IT genutzt. Die bestehenden Daten der Niederlassung Rheinland sind daher auf die Umgebung der Autobahn GmbH zu übertragen. Die Software soll sicherstellen, dass eine Bearbeitung der juristischen Fälle vollständig digital möglich ist. Elementarer Bestandteil ist dafür die Integration des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches und die Fristenkontrolle. Dies umfasst auch die Archivierung, Protokollierung der Zugriffe auf Akten und revisionssichere Ablage und Bearbeitung sowie den digitalen Workflow.

Letztendlich soll es durch die Einbindung der vorhandenen Office Programme eine benutzerfreundliche Umgebung für eine digitale Aktenführung und -bearbeitung ermöglichen. und die Verfahren einer Rechtsabteilung papierlos, gesetzeskonform und effizient zu steuern und zu managen. Standardisierte Textbausteine für geeignete Verfahren sollen zudem sicherstellen, dass eine einheitliche Bearbeitung von Rechtsverfahren über die Niederlassungen hinweg ermöglicht wird.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept / Gewichtung: 25,00
Qualitätskriterium - Name: Service Level / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium - Name: Soll-Anforderungen / Gewichtung: 15,00
Preis - Gewichtung: 30,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

- Anwenderschulungen für bis zu 8 Key-User in Präsenz beim AG (Reisekosten inklusive).

- Anwenderschulungen für bis zu 8 Key-User im Online-Format.

- Train-the-Trainer Schulungen für bis zu 8 Key-User in Präsenz beim AG (Reisekosten inklusive).

- Train-the-Trainer Schulungen für bis zu 8 Key-User im Online-Format.

Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bieters (Unternehmen) (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html) (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html): Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft). Hierzu ist das Formblatt C-F-1 zu verwenden. Mindestanforderung: Vorlage einer Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft). Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.

2) Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist: Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft):

- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.

- Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).

- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.

3) Erklärung zu den Russlandsanktionen: Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) ( Formblatt F2 -Erklärungen zum Unternehmen)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:

- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr

- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr

Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Gold-Partnerstatus: Der Auftragnehmer hat bei RA Micro einen Gold-Partnerstatus.

2) Nachweis geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der letzten 5 Jahre vor Angebotsfristende, die mit Bezug auf die ausgeschriebene Leistung, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters in den Bereichen Einführung von RA Micro in Unternehmen/Rechtsabteilungen belegen. Die zu referenzierenden Leistungen müssen sich auf erfolgreich ausgeführte Leistungen beziehen, die dem hier gemäß Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen gegenständlichen Auftragsinhalt nahekommen oder ähneln und die in Umfang und Schwierigkeitsgrad (Komplexität) den gegenständlich ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.2):

- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG

- Projektauftrag ((inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung zum Nachweis der Vergleichbarkeit zur ausgeschriebenen Leistung. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu erläutern.)

- Leistungszeitraum

Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1) Der Gold-Partnerstatus ist durch Vorlage des entsprechenden Nachweises mit Abgabe des Angebots nachzuweisen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.

zu 2) Es sind mindestens 3 Referenzprojekte je oben genannten Bereich nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken. Davon muss mindestens eine Referenz bei einem öffentlichen Auftraggeber vorliegen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/08/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/08/2023
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

Zudem wird betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/07/2023