Rahmenvertrag Beratungsleistungen Gewobag Referenznummer der Bekanntmachung: 147-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3047081562
Fax: +49 3047081560
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Beratungsleistungen Gewobag
Die Gewobag beabsichtigt die Beschaffung von Beratungsleistungen auf folgenden Gebieten:
Los 1: Real Estate Strategie und Management-Beratung
Los 2: Leistungssteigerung
Los 3: Transaktionsberatung
Los 4: Nachhaltigkeitsberatung / Klimaberatung
Los 5: Immobilienwirtschaftliche Innovationsberatung
Die Gewobag AG schreibt die Leistung für sich außerdem für die folgenden Unternehmen als abrufberechtigte Unternehmen im Sinne von § 21 VgV aus:
- Gewobag AG
- Gewobag PB
- Gewobag WB
- Gewobag EB
- Gewobag ED
- Gewobag ID
Gewobag – Vergabeverfahren – Rahmenvereinbarung „Beratungsleistungen“
Berlin
Real Estate Strategie und Management-Beratung
Vorbemerkung: Die Gewobag benötigt Unterstützung durch externe Berater bei der Findung und Umsetzung einer Strategie. Die Gewobag möchte dabei schwerpunktmäßig die inhaltliche Unterstützung bei der Identifikation und Weiterentwicklung ihrer strategischen Ausrichtung unterstützt sehen. Darüber hinaus sollen die entwickelten strategischen Ansätze von Beratern in der Umsetzung begleitet werden, um einen maximalen Umsetzungserfolg zu gewährleisten.
Die Gewobag geht davon aus, dass folgender Bedarf an Beratertagen pro Los pro Jahr besteht:
• Los 1: Real Estate Strategie und Management-Beratung (ca. 400 - 500 Beratertage)
Bei diesen Angaben handelt es sich um grobe Schätzwerte. Der tatsächlich anfallende Aufwand kann von diesen Werten sowohl nach oben als auch nach unten stark abweichen.
Rahmenvereinbarungspartner haben keinen Anspruch auf Abruf von Beratungsleistungen. Die Gewobag ist nicht verpflichtet, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.
Voraussichtlicher Beratungsbedarf:
• Strategieberatung (auf Unternehmens-, Bereichs- und Funktionsebene)
o Analyse (bspw. Markt, Unternehmen) inkl. Benchmark-Einordnung
o Strategiedefinition inkl. Ziele und Roadmap
o Positionierung und Ausrichtung
• Begleitung Strategiearbeit
o Begleitung F1/2-Tagungen oder Workshops
o Lfd. VS-Support
• Projektarbeit und Konzeption in strategischen und taktischen Themen auf Konzern-, Unternehmens-, Bereichs- und Funktionsebene oder bei Tochtergesellschaften
o Analyse
o Grobkonzeption
o weiterführende Projektplanung
o Gremienunterlagen und Abstimmungsbegleitung
• Projekt- und Changemanagement
o Projektstruktur und Roadmap
o Projektorganisation und PMO
o Change-Konzeption
o Projektarbeit: Qualitätssicherung bis inhaltliche Projektarbeit
o Projektsteuerung oder Unterstützung Gewobag-interne Projektverantwortliche
• Projektbegleitung (Bereichs-/Abteilungs- und Fachsupport)
o Fach-Sparring der Linien- oder Projektverantwortlichen
o Themen- und Projektbegleitung (Projektsteuerung und/oder Inhaltsleistung/-support)
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Zuschlag auf die Angebote zum Abschluss der Rahmenvereinbarung und endet am 31.12.2026 (Festlaufzeit). Die Gewobag hat die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung einseitig drei Mal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch, wenn die Gewobag die Rahmenvereinbarung nicht bis zum 31.10. (maßgeblich ist die Absendung der Kündigung bei der Gewobag) des jeweiligen Jahres (2026, 2027, 2028) schriftlich gegenüber dem Berater kündigt.
Aufstellung einer Rangfolge unter den geeigneten Bewerbern nach folgenden Maßgaben:
Bei der beruflichen Leistungsfähigkeit sind 100 Punkte erreichbar.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies mit dem Teilnahmeantrag begründen. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet.
Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z.B. „Wohnungswirtschaft“)
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
• 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
• 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Mindestvoraussetzung: Angabe von mindestens zwei wertungsfähigen Referenzleistungen mit dem Teilnahmeantrag, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung.
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
• Leistungen der Real Estate Strategie und Management-Beratung
• Beratungsleistung in der Wohnungswirtschaft erbracht
• Bilanzsumme beratenes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 300 Mio.
• Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Zusätzliche Spezifika:
- Real Estate Strategie und Management-Beratung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (5 Punkte)
- Strategieberatung (auf Unternehmens-, Bereichs- und Funktionsebene) inkl. Benchmark-Einordnung (5 Punkte)
- Projektarbeit und Konzeption in strategischen und taktischen Themen auf Konzern-, Unternehmens-, Bereichs- und Funktionsebene oder bei Tochtergesellschaften (1 Punkt)
- Projekt- und Changemanagement (2 Punkte)
- Projektbegleitung (Bereichs-/Abteilungs- und Fachsupport) (1 Punkt)
- Themen- und Projektbegleitung (Projektsteuerung und/oder Inhaltsleistung/-support) (1 Punkt)
Insb. die Festlegungen des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Gewobag – Vergabeverfahren – Rahmenvereinbarung „Beratungsleistungen“
Berlin
Leistungssteigerung
Vorbemerkung: Die Gewobag benötigt Unterstützung durch externe Berater zur Identifikation und Umsetzung von Maßnahmen zur Leistungssteigerung.
Die Gewobag geht davon aus, dass folgender Bedarf an Beratertagen pro Los pro Jahr besteht:
• Los 2: Leistungssteigerung (ca. 400 - 500 Beratertage)
Bei diesen Angaben handelt es sich um grobe Schätzwerte. Der tatsächlich anfallende Aufwand kann von diesen Werten sowohl nach oben als auch nach unten stark abweichen. Rahmenvereinbarungspartner haben keinen Anspruch auf Abruf von Beratungsleistungen. Die Gewobag ist nicht verpflichtet, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.
Voraussichtlicher Beratungsbedarf:
• Ergebnissteigerungs-Programm
o Potenzialidentifikation und Quantifizierung kurz- und mittelfristiger Erlös- und Kostenpotenziale (bspw. Optimierung Aktiv- und Passivseite, Liquidität, Investitionsrentabilität, Rating-Verbesserung)
o Maßnahmenplanung inkl. Potenzialupdate
o Lfd. Steuerung Potenzialrealisierung
• Aufbau Leistungsorganisation
o Strukturberatung inkl. Gesellschaftsaufbau
o Leistungsgradanalysen
o Sourcinganalysen und -modelle
o Prozessberatung und Produktivitätsoptimierung (inkl. mobile Lösungen, Kundenkontaktmanagement) aller Zentral- und Geschäftsprozesse
o Aufbau Führungs- und Sitzungsstrukturen sowie Instrumente
• UPSK – Unternehmensplanung, -steuerung und -kontrolle
o Konzeption Planungs- und Steuerungsmodelle
o Konzeption strategisches und operatives Berichtswesen inkl. Kennzahlendefinition und Umsetzungsbegleitung
o Benchmarking und Zielableitung
o Unterstützung mittel- und langfristige Wirtschaftsplanung auf Konzern-, Unternehmens-, Bereichs- und Abteilungsebene
• Personalplanung und Vergütung
o Aufbau Prozesse und Instrumente Personal- und Stellenplanung
o Vorbereitung und Begleitung/ Durchführung Personalplanung
o Erstellung Funktions- und Stellenprofile¬
o Konzeption Vergütungssysteme inkl. InstrumenteVergütungs-Benchmarking
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Zuschlag auf die Angebote zum Abschluss der Rahmenvereinbarung und endet am 31.12.2026 (Festlaufzeit). Die Gewobag hat die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung einseitig drei Mal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch, wenn die Gewobag die Rahmenvereinbarung nicht bis zum 31.10. (maßgeblich ist die Absendung der Kündigung bei der Gewobag) des jeweiligen Jahres (2026, 2027, 2028) schriftlich gegenüber dem Berater kündigt.
Aufstellen einer Rangfolge unter den geeigneten Bewerbern nach folgenden Maßgaben:Bei der beruflichen Leistungsfähigkeit sind 100 Punkte erreichbar.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies mit dem Teilnahmeantrag begründen. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet.
Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z.B. „Wohnungswirtschaft“)
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
• 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
• 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Mindestvoraussetzung: Angabe von mindestens zwei wertungsfähigen Referenzleistungen mit dem Teilnahmeantrag, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung.
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
• Leistungen der Beratung zur Leistungssteigerung im Unternehmen
• Beratungsleistung in der Wohnungswirtschaft erbracht
• Bilanzsumme beratenes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 300 Mio.
• Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Zusätzliche Spezifika:
- Beratung zur Leistungssteigerung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (3 Punkte)
- Beratung bei Ergebnissteigerungs-Programm (3 Punkte)
- Beratung bei Aufbau Leistungsorganisation (3 Punkte)
- Beratung bei UPSK – Unternehmensplanung, -steuerung und -kontrolle (2 Punkte)
- Beratung auf Unternehmens-, Bereichs- und Abteilungsebene (2 Punkte)
- Beratung zu Personalplanung und Vergütung (2 Punkte)
Insb. die Festlegungen des BerlAVG, des AEntG und des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Gewobag – Vergabeverfahren – Rahmenvereinbarung „Beratungsleistungen“
Berlin
Transaktionsberatung
Vorbemerkung: Die Gewobag benötigt Unterstützung durch externer Berater bei nicht-Immobilienbezogenen Ankäufen im Bereich von Dienstleistungen. Sie plant insbesondere in den Bereichen technisches, infrastrukturelles und kaufmännisches Facility Management ggf. An- und Verkäufe von Vermögensgegenständen oder Firmenanteilen. Diese Transaktionen können sowohl als asset als auch als share deal vollzogen werden.
Die Gewobag geht davon aus, dass folgender Bedarf an Beratertagen pro Los pro Jahr besteht:
• Los 3: Transaktionsberatung (ca. 250 - 300 Beratertage)
Bei diesen Angaben handelt es sich um grobe Schätzwerte. Der tatsächlich anfallende Aufwand kann von diesen Werten sowohl nach oben als auch nach unten stark abweichen. Rahmenvereinbarungspartner haben keinen Anspruch auf Abruf von Beratungsleistungen. Die Gewobag ist nicht verpflichtet, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.
Voraussichtlicher Beratungsbedarf:
• Ankauf- und Verkaufsberatung (Asset und Share Deal)
o Marktsondierung und anonyme Voransprachen
o Kaufmännische Due Diligence Prüfungen
o Konzeptionierung von Management-Gesprächen und Q&A-Sessions
o Erstellung Unternehmensbewertung inkl. Business Plan
o Identifikation von Synergiepotenzialen und Einmalaufwendungen
o Prozesssteuerung und Datenraummanagement
o Einbindung von Stakeholdern und Entscheidungsträgern
o Kaufmännische Unterstützung von Ankaufs- und/oder Verkaufsverhandlungen
o Begleitung Signing und Closing
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Zuschlag auf die Angebote zum Abschluss der Rahmenvereinbarung und endet am 31.12.2026 (Festlaufzeit). Die Gewobag hat die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung einseitig drei Mal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch, wenn die Gewobag die Rahmenvereinbarung nicht bis zum 31.10. (maßgeblich ist die Absendung der Kündigung bei der Gewobag) des jeweiligen Jahres (2026, 2027, 2028) schriftlich gegenüber dem Berater kündigt.
Aufstellung einer Rangfolge unter den geeigneten Bewerbern nach folgender Maßgabe:Bei der beruflichen Leistungsfähigkeit sind 100 Punkte erreichbar.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfah-rung der Unternehmen überprüft.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorge-gebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies mit dem Teilnahmeantrag begründen. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet.
Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z.B. „Wohnungswirtschaft“)
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
• 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
• 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Mindestvoraussetzung: Angabe von mindestens zwei wertungsfähigen Referenzleistungen mit dem Teilnahmeantrag, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung.
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
• Leistungen der Transanktionsberatung
• Beratungsleistung in der Wohnungswirtschaft erbracht
• Bilanzsumme beratenes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 300 Mio.
• Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Zusätzliche Spezifika:
- Transaktionsberatung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (3 Punkte)
- Marktsondierung und anonyme Voransprachen (1 Punkt)
- Kaufmännische Due Diligence Prüfungen (1 Punkt)
- Konzeptionierung von Management-Gesprächen und Q&A-Sessions (1 Punkt)
- Erstellung Unternehmensbewertung inkl. Business Plan (2 Punkte)
- Identifikation von Synergiepotenzialen und Einmalaufwendungen (2 Punkte)
- Prozesssteuerung und Datenraummanagement (2 Punkte)
- Kaufmännische Unterstützung von Ankaufs- und/oder Verkaufsverhandlungen (2 Punkte)
- Begleitung Signing und Closing (1 Punkt)
Insb. die Festlegungen des BerlAVG, des AEntG und des MiloG sind zwingend einzuhalten.
Gewobag – Vergabeverfahren – Rahmenvereinbarung „Beratungsleistungen“
Berlin
Nachhaltigkeitsberatung / Klimaberatung
Vorbemerkung: Die Gewobag benötigt Unterstützung durch externe Berater zur Identifikation und Umsetzung von Maßnahmen und gesetzlichen Anforderungen zum Thema Nachhaltigkeit. Dies umfasst technische und kaufmännische, strategische Beratungsleistungen.
Die Gewobag geht davon aus, dass folgender Bedarf an Beratertagen pro Los pro Jahr besteht:
• Los 4: Nachhaltigkeitsberatung / Klimaberatung (ca. 150 - 200 Beratertage)
Bei diesen Angaben handelt es sich um grobe Schätzwerte. Der tatsächlich anfallende Aufwand kann von diesen Werten sowohl nach oben als auch nach unten stark abweichen. Rahmenvereinbarungspartner haben keinen Anspruch auf Abruf von Beratungsleistungen. Die Gewobag ist nicht verpflichtet, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.
Die können unter anderem sein/ mögliche Beratungsbedarfe:
o Nachhaltiges, energieeffizientes Bauen
o Dekarbonisierung
o Kreislaufwirtschaft
o Lebenszyklusanalysev
o Energy Audits
o Klimarisikoanalyse
o Net Zero Carbon-Strategie/ „Net Zero Carbon“-Umsetzung
o ESG Strategien & Planung
o ESG-Due Diligence
o ESG-Organisationsberatung
o Nachhaltigkeit im Einkauf und Lieferkette
o Sustainable Finance
o Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD
o EU-Taxonomie
o ESG-Datenmanagement
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Zuschlag auf die Angebote zum Abschluss der Rahmenvereinbarung und endet am 31.12.2026 (Festlaufzeit). Die Gewobag hat die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung einseitig drei Mal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch, wenn die Gewobag die Rahmenvereinbarung nicht bis zum 31.10. (maßgeblich ist die Absendung der Kündigung bei der Gewobag) des jeweiligen Jahres (2026, 2027, 2028) schriftlich gegenüber dem Berater kündigt.
Aufstellung einer Rangfolge unter den geeigneten Bewerbern nach folgender Maßgabe:
Bei der beruflichen Leistungsfähigkeit sind 100 Punkte erreichbar.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies mit dem Teilnahmeantrag begründen. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet.
Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z.B. „Wohnungswirtschaft“)
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
• 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
• 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Mindestvoraussetzung: Angabe von mindestens zwei wertungsfähigen Referenzleistungen mit dem Teilnahmeantrag, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung.
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
• Leistungen der Nachhaltigkeitsberatung / Klimaberatung
• Beratungsleistung in der Wohnungswirtschaft erbracht
• Bilanzsumme beratenes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 300 Mio.
• Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Zusätzliche Spezifika:
- Nachhaltiges, energieeffizientes Bauen (2 Punkte)
- Dekarbonisierung (Net Zero Carbon-Strategie/ „Net Zero Carbon“-Umsetzung) (2 Punkte)
- Lebenszyklusanalyse (2 Punkte)
- Energy Audits (1 Punkte)
- Klimarisikoanalyse (1 Punkte)
- ESG (z.B. Strategien & Planung, Due Diligence, Organisationsberatung, Datenmanagement) (2 Punkte)
- Nachhaltigkeit im Einkauf und Lieferkette (1 Punkte)
- Sustainable Finance (2 Punkte)
- Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD (1 Punkte)
- EU-Taxonomie (1 Punkte)
Insb. die Festlegungen des BerlAVG, des AEntG und des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Gewobag – Vergabeverfahren – Rahmenvereinbarung „Beratungsleistungen“
Berlin
Immobilienwirtschaftliche Innovationsberatung
Vorbemerkung: Die Gewobag will Ihre Bestände nachhaltig optimiert nutzen und bewirtschaften. Trends und Entwicklungen in der Nutzung, Bedarfe aus gesellschaftlichen und demographischen Entwicklungen, sowie mögliche Geschäftsmodelle sollen laufend geprüft und bei Bedarf im Bestand oder Neubau umgesetzt werden.
Die Gewobag geht davon aus, dass folgender Bedarf an Beratertagen pro Los pro Jahr besteht:
• Los 5: Immobilienwirtschaftliche Innovationsberatung (ca. 150 - 200 Beratertage)
Bei diesen Angaben handelt es sich um grobe Schätzwerte. Der tatsächlich anfallende Aufwand kann von diesen Werten sowohl nach oben als auch nach unten stark abweichen. Rahmenvereinbarungspartner haben keinen Anspruch auf Abruf von Beratungsleistungen. Die Gewobag ist nicht verpflichtet, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.
Die können unter anderem sein/ mögliche Beratungsbedarfe:
o Neue und smarte Wohnmodelle und Wohnformen
o Geänderte Anforderungen an Wohnen /Gewerbe z.B. durch demogra-phischen Wandel
o Innovationen im Bereich Vermietung/Verpachtung
o Nachhaltige Quartiersentwicklungen
o Wohnformen sowie Wohn- /Mietmodelle
o Innovative Technologien im Bauprozessen
o Geänderte Anforderungen an Wohnumfeld und ergänzende Angebote in Quartieren
o Geänderte Anforderungen an Gewerbe im urbanen Raum
o Mobilitätsangebot und Konzepte
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Zuschlag auf die Angebote zum Abschluss der Rahmenvereinbarung und endet am 31.12.2026 (Festlaufzeit). Die Gewobag hat die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung einseitig drei Mal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch, wenn die Gewobag die Rahmenvereinbarung nicht bis zum 31.10. (maßgeblich ist die Absendung der Kündigung bei der Gewobag) des jeweiligen Jahres (2026, 2027, 2028) schriftlich gegenüber dem Berater kündigt.
Aufstellen einer Rangfolge unter den geeigneten Bewerbern nach folgenden Maßgaben:
Bei der beruflichen Leistungsfähigkeit sind 100 Punkte erreichbar.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies mit dem Teilnahmeantrag begründen. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet.
Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z.B. „Wohnungswirtschaft“)
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
• 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
• 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Mindestvoraussetzung: Angabe von mindestens zwei wertungsfähigen Referenzleistungen mit dem Teilnahmeantrag, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung.
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
• Leistungen der immobilienwirtschaftlichen Innovationsberatung
• Beratungsleistung in der Wohnungswirtschaft erbracht
• Bilanzsumme beratenes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 300 Mio.
• Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Zusätzliche Spezifika:
- Neue und smarte Wohnmodelle und Wohnformen (2 Punkte)
- Geänderte Anforderungen an Wohnen /Gewerbe z.B. durch demographischen Wandel (2 Punkte)
- Innovationen im Bereich Vermietung/Verpachtung (1 Punkt)
- Nachhaltige Quartiersentwicklungen (2 Punkte)
- Wohnformen sowie Wohn- /Mietmodelle (1 Punkt)
- Innovative Technologien im Bauprozessen (3 Punkte)
- Geänderte Anforderungen an Wohnumfeld und ergänzende Angebote in Quartieren (1 Punkt)
- Geänderte Anforderungen an Gewerbe im urbanen Raum (1 Punkt)
- Mobilitätsangebot und Konzepte (2 Punkte)
Insb. die Vorgaben des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
• er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
• er/sie die gemäß Ziffer VI.3) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten und
• er/sie Daten im Zusammenhang mit der für die Gewobag zu erbringenden Leistungen ausschließlich an einem Serverstandort in der EU speichern werden.
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Alle 5 Lose:
Erklärung zu den in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022) durchschnittlich mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) erwirtschafteten Umsätzen
Ziffer 4.3.1.2 - Mitarbeiter
Alle 5 Lose: Erklärung zur Anzahl von Beratern (einschl. Eigentümer des Unternehmens), die der Bewerber innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2020 bis 2022 mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) eingesetzt hat
Ziffer 4.3.2 - Berufliche Leistungsfähigkeit - Alle 5 Lose:
Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 50 Punkte bei jedem Los, auf das er sich bewirbt, wird er vom weiteren Vergabeverfahren für das Los ausgeschlossen, bei dem er diese Punktzahl nicht erreicht.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies mit dem Teilnahmeantrag begründen. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet.
Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z.B. „Wohnungswirtschaft“)
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
• 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
• 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Ziffer 4.3.1.2 - Mitarbeiter
Los 1: Mind. 10 Berater im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre
Los 2: Mind. 10 Berater im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre
Los 3: Mind. 10 Berater im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre
Los 4: Mind. 5 Berater im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre
Los 5: Mind. 5 Berater im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre
Ziffer 4.3.2 - Berufliche Leistungsfähigkeit
Jedes Los:
Mindestvoraussetzung:
- Angabe von mindestens zwei wertungsfähigen Referenzleistungen mit dem Teilnahmeantrag, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung.
- Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 50 Punkte bei jedem Los, auf das er sich bewirbt, wird er vom weiteren Vergabeverfahren für das Los ausgeschlossen, bei dem er diese Punktzahl nicht erreicht.
- Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
• Leistungen der (vgl. Beschreibung je Los - Ziffer II.2.9) Bekanntmachung)
• Beratungsleistung in der Wohnungswirtschaft erbracht
• Bilanzsumme beratenes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 300 Mio.
• Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Abschnitt IV: Verfahren
Die Gewobag beabsichtigt, max. 5 Rahmenvereinbarungspartner je Los zu binden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028
1) Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung benachrichtigt. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat
der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 14.08.2023, 10.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten auf dem Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.
2) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
4) Der Berater hat spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen nachzuweisen (jeweils jährlich 2-fach maximiert):
• für Sach- und Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
• für sonstige Schäden (insb. Vermögensschäden): [Betrag gelöscht] EUR.
Der Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes mit mindestens den vorgenannten Merkmalen ist Fälligkeitsvoraussetzung für jedweden Zahlungsanspruch des Beraters gegen die Gewobag. Er ist über die gesamte Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung vorzuhalten.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt
sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland