Erneuerung des Digital Signage Systems Referenznummer der Bekanntmachung: DigSig_2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Olympischer Platz 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frank Neubauer
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.olympiastadion.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung des Digital Signage Systems
Im Olympiastadion Berlin sollen Teilsysteme der Medientechnik, insbesondere das gesamte Digital-Signage-System (im nachfolgenden auch kurz mit DS-System bezeichnet) auf einen modernen, zeitgemäßen Stand der Technik hin erneuert werden. Das neue DS-System soll vollständig Web-basiert, mit gängigen Webbrowsern als Applikationsumgebung, funktionieren. Das Olympiastadion stellt Bestandssysteme bei, die in die neue Anlage integriert werden sollen. Insbesondere handelt es sich dabei um mehr als 200 Bestandmonitore, überwiegend in den VIP-, Lounge- und Logenbereichen, die durch den späteren Auftragnehmer "smart" gemacht werden sollen, d.h. mit einer Set-Top-Box (kurz: STB) ggf. mit einem Digital-Signage-Player (kurz: DS-Player) bestückt werden. Die für das neue DS-System notwendige IT-Infrastruktur, aktiv, passiv und WLAN, wird vom Stadion zur Nutzung ebenfalls zur Verfügung gestellt und ist in das Gesamtsystem zu integrieren.
Olympiastadion Berlin Olympischer Platz 3 14053 Berlin
Im Olympiastadion Berlin sollen Teilsysteme der Medientechnik, insbesondere das gesamte Digital-Signage-System (im nachfolgenden auch kurz mit DS-System bezeichnet) auf einen modernen, zeitgemäßen Stand der Technik hin erneuert werden. Das neue DS-System soll vollständig Web-basiert, mit gängigen Webbrowsern als Applikationsumgebung, funktionieren. Das Olympiastadion stellt Bestandssysteme bei, die in die neue Anlage integriert werden sollen. Insbesondere handelt es sich dabei um mehr als 200 Bestandmonitore, überwiegend in den VIP-, Lounge- und Logenbereichen, die durch den späteren Auftragnehmer "smart" gemacht werden sollen, d.h. mit einer Set-Top-Box (kurz: STB) ggf. mit einem Digital-Signage-Player (kurz: DS-Player) bestückt werden. Die für das neue DS-System notwendige IT-Infrastruktur, aktiv, passiv und WLAN, wird vom Stadion zur Nutzung ebenfalls zur Verfügung gestellt und ist in das Gesamtsystem zu integrieren.
Service und Wartung können dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Bewertung der vorgelegten Referenzen hinsichtlich der Erfüllung von über die Mindestanforderungen hinausgehenden Leistungsmerkmalen (s. Informationsmemorandum).
Dabei werden die Referenzen wie folgt gewichtet:
- Referenz 1: 40%
- Referenz 2: 30%
- Referenz 3: 20%
- Referenz 4: 10%
Die Rumpfleistungen (Gruppe 1, s. Ziffer 11.1 der Leistungsbeschreibung) werden nach Zuschlagserteilung für den Leistungszeitraum 2023/24 beauftragt. Darüber hinaus sind weitere optionale Leistungen auftragsgegenständlich (Gruppen 2 und 3, s. Ziffern 11.2 und 11.3 der Leistungsbeschreibung), deren Beauftragung 2024 von der Finanzierung abhängen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
a) Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2022, 2021, 2020).
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen.
zu a) Der nachgewiesene Jahresumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist muss mind. EUR 4.000.000,00 pro Jahr betragen
zu b) Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall die folgenden Mindestdeckungssummen aufweisen:
- Personen- und Sachschäden: mind. EUR 3.000.000,00
- Vermögensschäden: mind. EUR 500.000,00
Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
a) Aussagekräftige Unternehmensbeschreibung mit einer Darstellung der Unternehmensstruktur und unter Angabe des Gründungsjahres des Unternehmens:
b) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten sechs Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben:
- Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit,
- Beschreibung der technischen Anforderungen und des technischen Inhalt des Projekts (mind. eine DIN A4-Seite),
- Angaben zu Anzahl und zur Qualifikation der eingesetzten technischen Mitarbeiter,
- Gesamtauftragsvolumen, Umsatzvolumen für Hardware und Umsatzvolumen für Software jeweils in EUR (netto),
- Leistungszeitraum,
- Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft,
- Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten.
c) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bewerbers der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2021, 2020) vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ersichtlich ist.
d) Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist.
zu b) Es müssen mindestens drei Referenzen aus dem Zeitraum der letzten sechs Jahre angegeben werden, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar ist. Eine Referenz ist mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale kumulativ umfasst hat:
- Leistungen der Systemintegration Medientechnik
- Digitale Signage-Systeme
- Software-Programmierung / Software-Entwicklung
- IT-Dienste, Einrichten/Administrieren von IT-Systemen
- Gesamtauftragsvolumen mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto.
Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bewerber sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bewerber als erfüllt angesehen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
b) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach
§ 6 des Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
c) Liegt bei einem Bewerber ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird er gemäß § 125 Abs. 1 GWB nicht ausgeschlossen, wenn er nachweist, dass er
1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
Der Auftraggeber bewertet die vom Bieter ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bewerber.
Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG wird der Bewerber dann nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen hat.
Kommt der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bewerber nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
d) Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter
Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen.
Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung und des I.2_Informationsmemorandums unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft.
Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und des I.2_Informationsmemorandums und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen.
Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.
e) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bewerbern und Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist deshalb die vom BMWK zur Verfügung gestellte "Erklärung Russlandsanktionen" abzugeben, die Teil des Formblatts I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe ist. Teilnahmeanträge bzw. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen. Die Vergabestellen haben hier nach ausdrücklicher Anordnung des BMWK keinen Ermessensspielraum. Auf die in dem Formblatt normierten Ausschlussgründe wird verwiesen.
f) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber als auch Bewerbergemeinschaften gemeint.
Im Angebot haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der I.2.2_Erklärung Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung.
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit der I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur soweit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen.
Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M675Z
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 309013-8316
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.