Rahmenvereinbarung Technische Industriereinigung an den Standorten in Berlin Ruhleben Referenznummer der Bekanntmachung: 1000003081
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ringbahnstraße 96
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 30/75922756
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Technische Industriereinigung an den Standorten in Berlin Ruhleben
Rahmenvereinbarung über 4 Jahre für Technische Industriereinigung in einer Müllverbrennungsanlage und einer Biogasanlage. Es handelt sich bei den Reinigungsarbeiten insbesondere um Heizkessel, Rauchgasreinigungsanlagen und Schlackeaufbereitungsanlage sowie dazugehörige Nebenanlagen und bauliche Einrichtungen.
MHKW Ruhleben
Freiheit 24-25
13597 Berlin
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Technische Industriereinigung in folgenden Anlagen:
1) Müllheizkraftwerk Ruhleben, Freiheit 24-25, 13597 Berlin
• Kessel 1 bis 4 und Kessel A
• Rauchgasreinigung Linien 1 bis 4 und Linie A
• Nebenanlagen (Linien 1 bis 4 und Linie A)
• bauliche Einrichtungen zu den o. a. Anlagen
• Schlackeaufbereitungsanlage (SAB)
2)Biogasanlage Ruhleben, Freiheit 16, 13597 Berlin
• Aufbereitungshalle
• Fermenterbereiche
• Entwässerungshallen
• Teilflächen der Fahrbahnen
• Grünflächen/Außenbereiche
entsprechend der Leistungsbeschreibung „Rahmenvereinbarung Technische Industriereinigung an den Standorten in Berlin Ruhleben, Müllheizkraftwerk und Biogasanlage“ vom 01.07.2023.
Der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebende Personalbedarf für das Müllheizkraftwerk liegt erfahrungsgemäß bei Normalbetrieb bei täglich 10 Personen, aufgeteilt in 2 Schichten. Während der Kesselrevisionen (in der Regel 9x pro Jahr) erhöht sich der Personalbedarf auf ca. 15-20 Personen für einen Zeitraum von ca. 3 Wochen. Ebenso erhöht sich der Personalbedarf auf 15-20 Personen bei Havarien (ca. 5-10x Jahr) für die Dauer von jeweils etwa 2 Tagen. In sehr seltenen Fällen werden bis zu 50 Industriereiniger benötigt.
Der Personalbedarf am Standort der Biogasanlage beträgt erfahrungsgemäß 6-8 Stunden täglich bei einer einzusetzenden Person.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
- Nachweis Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
1) Darstellung von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. (Teil A, Anlage A3)
Mindestanforderungen an die Referenzen:
- Der Mindestumsatz für eine der Referenzen beträgt [Betrag gelöscht] EUR /Jahr, für die anderen mindestens [Betrag gelöscht] EUR / Jahr.
- Industriereinigungsarbeiten in Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen oder sonstigen für die zu erbringende Leistung vergleichbaren Industrieanlagen
Zu jeder Referenz ist eine Gefährdungsbeurteilung über ein eigenes Dokument einzureichen.
2) Der Bieter benennt mit dem Angebot verbindlich die vorgesehene Einsatzleitung. Die Einsatzleitung muss in vergleichbarer Funktion mindestens vier Berufsjahre innerhalb der letzten 8 Jahre durch Referenzen nachweisen können. (über eigene Anlage) Die Referenzen müssen folgende Mindestkriterien erfüllen: Einsatzleitung für mindestens 12 Mitarbeitende gleichzeitig an einem Standort; Arbeitsschutzunterweisungen; - Abrechnungstätigkeit; Organisation von Rufbereitschaften 24/7; Qualitätskontrolle und Abnahme der Arbeiten
3) Nachweis einer bestellten befähigten Person nach § 10 BetrSichV über die Prüfung und Freigabe von bauseits erstellten Gerüsten (eigene Anlage)
4) Nachweis über die Befähigung zur Ausführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen sowie in Umgebungen, die der Biostoffverordnung unterliegen (eigene Anlage)
5) Nachweis über Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. AwSV (eigene Anlage)
6 Nachweis eines QM-Systems, Vorlage eines gültigen Zertifikates nach DIN EN ISO 9001 ff. oder gleichwertig (eigene Anlage)
7) Nachweis eines UM Systems, Vorlage eines gültigen Zertifikates nach DIN EN ISO 14001 ff. oder gleichwertig (eigene Anlage)
8) Nachweis eines Arbeitssicherheits-Managementsystems, Vorlage eines gültigen Zertifikats nach OHSAS 18001, SCC od. gleichwertig (eigene Anlage)
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen“.
Abschnitt IV: Verfahren
Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin
Die Eröffnung der Angebote erfolgt zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 berechtigte Mitarbeiter des Zentralen Einkaufs elektronisch im Lieferantenportal der BSR. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Juni 2027
Sämtliche Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung sind im Lieferantenportal der BSR unter https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php hinterlegt.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.