Wartung/ Inspektion und Instandhaltung der SAA Sprachalarm- Anlage
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Messedamm 22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3030382468
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.messe-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung/ Inspektion und Instandhaltung der SAA Sprachalarm- Anlage
Die Messe Berlin beabsichtigt einen Rahmvertragsabschluss mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Wartung/ Inspektion und Instandhaltung der SAA Sprachalarm-Anlage der Messe Berlin zu schließen.
Auf dem Messegelände werden durch die Capital Facility GmbH, der 100%-igen Tochtergesellschaft der Messe Berlin GmbH, 6 Sprachalarm-Anlagen, 9 Elektroakustische Notfallwarnsysteme und 3 Medientechnische Anlagen zur Information der Besucher und Mitarbeiter betrieben.
Diese Anlagen unterliegen der Notwendigkeit einer regelmäßigen, den zugehörigen Normen entsprechenden, Instandhaltung. Dies beinhaltet die Wartung, Inspektion und falls notwendig, eine Instandsetzung der Anlagen.
Alle SAA-Anlagen und ENS sind in einen zentralen SAA-Sprechstellen Ring integriert und können über eine zentrale Sprechstelle aus der Leitwarte angesprochen werden.
Zum Einspielen der veranstaltungsbezogenen Audioinhalte sind alle SAA-Zentralen und ENS über entsprechende AudioDSP mit dem auf CobraNet-Technologie basierendem Campus Netzwerk verbunden.
Das gesamte System muss mindestens einmal im Jahr durch eine sachkundige Person nachgeprüft werden und muss quartalsweise in einer Inspektionen geprüft werden. Eine verantwortliche Person muss benannt werden, um sicherzustellen, dass das Verfahren ordnungsgemäß weitergeführt wird. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber sind erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen ebenfalls Bestandteil des Vertrages.
Verlängerungsoption für weitere 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Fachkompetenz der Fachfirma nach DIN EN ISO/IEC 17065
Nachweis Sachkundiger Person nach Din 14675-2:2018-04
Nachweis Qualitätsmanagement DIN EN ISO/IEC 17021-1
Nachweis der Schulung für Baldwin Boxal SAA Systeme oder vergleichbar
· Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt)
· Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen)
· Aktueller Handelsregisterauszug
· Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung besteht
· Eigenerklärung unterschrieben
· Tariftreueerklärung unterschrieben
· Nachweis eines Datenschutzbeauftragten
· ggfs. Erklärung der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft
· ggfs. Nachunternehmerverzeichnis
· ggfs. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
· Drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen können ihr grundsätzliches Interesse an der
Ausführung des beschriebenen Auftrags bis zum 17.08.2023,
12:00 Uhr formlos per E-Mail an die bekunden. Bitte beziehen Sie sich im Betreff der E-Mail auf : CP1-2023-0026 Wartung Instandhaltung SAA & ENS der Messe Berlin. Jeder Interessent erhält ein Dokument Interessensbekundung, dieses ist dann auszufüllen und an die o.g. E-Mail ()zum genannten Schlusstermin einzureichen.
Diese Bekanntmachung dient dem Aufruf zum Wettbewerb. Die Unternehmen, die fristgerecht eine Interessensbekundung eingereicht haben, werden in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbwerb zu einer Angebotsabgabe
aufgefordert. Erst in diesem Zuge werden die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und müssen zum Ende der Angebotsfrist über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden. In diesem Verfahren erfolgt im ersten Schritt durch die Messe Berlin GmbH die Eignungsprüfung, anschließend die Angebotsprüfung.
Postanschrift: Martin- Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3090137613
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem
unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf
elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2
GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner
voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit
die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135
Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.