Klosterwall Markthalle - TGA Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_Markthalle_TGA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Burchardstraße 8
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jarmak, Kristina
E-Mail:
Telefon: +49 40339540
Fax: +49 40330754
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Klosterwall Markthalle - TGA
Die AG ist Eigentümerin der 1914 fertiggestellten und unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Blumenmarkthalle Hamburg sowie des angegliederten südlichen Erweiterungsbaus. Das Gebäudeensemble wird als Veranstaltungs- und Kunstzentrum genutzt und beherbergt in den Obergeschossen einen Musikclub. Im Erdgeschoss befinden sich Galerie- und Ausstellungsflächen. Das Souterrain steht aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit leer. Der Erweiterungsbau verfügt zusätzlich über eine Gastronomiefläche im Erdgeschoss.
Die unterschiedlichen Nutzungen des Gebäudeensembles und die immer vielfältigeren Veranstaltungsformate setzen eine technische Infrastruktur und Ausstattung voraus, die sich an aktuellen Maßstäben messen lässt und den aktuellen Vorschriften des Veranstaltungs- und Konzertbetriebes entsprechen. Insbesondere die aktuellen Standards und rechtlichen Anforderungen in den Bereichen Brandschutz, Barrierefreiheit, Flucht- und Rettungswege sowie Schall- und Schwingungsemissionen müssen erfüllt werden. Aufgrund der historischen Bausubstanz wurden diverse baukonstruktive und (brandschutz-)technische Handlungsbedarfe am Gebäudeensemble festgestellt. Hierbei handelt es sich u. a. um eine unzureichende Brandabschnittstrennung, teilweise nicht vorhandene zweite bauliche Rettungswege, eine veraltete technische Gebäudeausstattung (TGA) sowie Handlungsbedarfe im Bereich tragender Bauteile. Die AG beabsichtigt daher die Kernsanierung und Revitalisierung des historischen Gebäudeensembles unter Berücksichtigung des Erhalts der Bestandsnutzungen u. des Denkmalschutzes.
Die AG ist Eigentümerin der 1914 fertiggestellten und unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Blumenmarkthalle Hamburg (Nr. 14152 der Denkmalliste Hamburg). Das Gebäude wird als Veranstaltungs- und Kunstzentrum genutzt und beherbergt in den Obergeschossen einen Musikclub. Im Erdgeschoss befinden sich Galerie- und Ausstellungsflächen. Das Souterrain steht aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit leer.
Des Weiteren ist die AG Eigentümerin des 1950 errichteten und unter Denkmalschutz stehenden südlichen Erweiterungsbaus der ehemaligen Blumenmarkthalle (Nr. 14150 der Denkmalliste Hamburg). Der Erweiterungsbau wird mit Ausnahme einer Gastronomiefläche (Restaurant) im Souterrain als Galerie- und Ausstellungsfläche genutzt. Die unterschiedlichen Nutzungen des Gebäudeensembles und die immer vielfältigeren Veranstaltungsformate setzen eine technische Infrastruktur und Ausstattung voraus, die sich an aktuellen Maßstäben messen lässt und den aktuellen Vorschriften des Veranstaltungs- und Konzertbetriebes entsprechen. Insbesondere die aktuellen Standards und rechtlichen Anforderungen in den Bereichen Brandschutz, Barrierefreiheit, Flucht- und Rettungswege sowie Schall- und Schwingungsemissionen müssen erfüllt werden. Aufgrund der historischen Bausubstanz wurden diverse baukonstruktive und (brandschutz-)technische Handlungsbedarfe am Gebäudeensemble festgestellt. Hierbei handelt es sich u. a. um eine unzureichende Brandabschnittstrennung, teilweise nicht vorhandene zweite bauliche Rettungswege, eine veraltete technische Gebäudeausstattung (TGA) sowie Handlungsbedarfe im Bereich tragender Bau-teilen. Die AG beabsichtigt daher die Kernsanierung und Revitalisierung des historischen Gebäudeensembles unter Berücksichtigung des Erhalts der Bestandsnutzungen mit folgender Zielsetzung:
- Baukonstruktive, technische und denkmalgerechte Kernsanierung des Gebäudes
- Anpassung an die heute geltenden Brandschutzvorgaben
- Sicherstellung von Inklusion über behindertengerechte Erschließung und Ausstattung
- Steigerung der Nachhaltigkeit des Bauwerks
- Schaffung einer funktionalen und repräsentativen Adressbildung
- Schaffung von strukturierten und zentrierten Nutzungsbereichen
- Verbesserung und Aufwertung der Mietflächen
- Steigerung der Attraktivität der Freiflächen und der „Kunstmeile Hamburg“
- Steigerung der maximal möglichen Besucherzahlen
- Verbesserung des Sachwertschutzes der Kunstwerke
Ehemalige Blumenmarkthalle Hamburg
Die im folgenden beschriebenen Maßnahmen zur Kernsanierung und Revitalisierung der ehemaligen Blumenmarkthalle wurden in einem Konzept unter Berücksichtigung der individuellen Anforderungen der einzelnen Nutzer*innen und in Abstimmung mit der Behörde für Kultur und Medien Hamburg (BKM) erarbeitet und bewertet. Im Rahmen der weiteren Planung und Ausführung der Kernsanierung und Revitalisierung sind die Ergebnisse in Abstimmung mit der AG, dem Denkmalschutzamt sowie unter Beteiligung der Nutzer*innen fortzuschreiben und zu detaillieren. Aufgrund des Zusammenspiels von Denkmalschutz und Erhalt der Nutzungen in ihrer Daseinsform wird von der AG ein hohes Maß an Koordination der weiteren an der Planung Beteiligter erwartet.
Die von der AG beabsichtigte Kernsanierung und Revitalisierung der ehemaligen Blumenmarkthalle umfasst neben einer vollumfänglichen, denkmalgerechten Kernsanierung auch eine ganzheitliche Neuorganisation der Nutzungsbereiche, insbesondere unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen Vorgaben zur Einhaltung von Schallemissionswerten und einer Barrierefreiheit. Neben brandschutztechnischen und baukonstruktiven Handlungsbedarfen stellen historisch gewachsene Nutzungsstrukturen ein zentrales Problem des Gebäudes dar. Diese zeichnen sich insbesondere durch Schall- und Schwingungsemissionen zwischen den Nutzungen Musikclub und Galerie- und Ausstellungsflächen aus. Des Weiteren soll eine Trennung der Besucherströme der unterschiedlichen Nutzungen erfolgen.
Die zentralen Aufgaben der Kernsanierung und Revitalisierung der ehemaligen Blumenmarkthalle sind daher
- die funktionale Neuorganisation der Nutzungen (Mieteinheiten),
- die Schaffung von übersichtlichen und barrierefreien Erschließungssituationen,
- eine (brandschutz-)technische Kernsanierung,
- Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestwärme- und Schallschutzes sowie
- die Ertüchtigung tragender Bauteile.
Im Zuge der Neuorganisation der Nutzungen ist es vorgesehen, die bisher im Erdgeschoss ansässigen Galerie- und Ausstellungsflächen in die leerstehende unterste Geschossebene zu verlagern. Die einzelnen Nutzungsbereiche im Souterrain sollen über einen gemeinsamen Kunstflur erschlossen werden. Um den historischen Originalzustand des Gebäudes aufzugreifen und eine verbesserte Belichtungssituation des Souterrains zu schaffen, sollen neben einem neuen Fußbodenaufbau die ehemaligen bogenförmigen Durchfahrten (Torbögen) an der östlichen Gebäuderückseite geöffnet und in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt mit großflächigen Verglasungen versehen werden.
Das durch die Verlagerung der Galerie- und Ausstellungsflächen freiwerdende EG soll genutzt werden, um die Flächen des Nutzungsbereichs Musikclubs zu erweitern und die maximal zulässige Besucherzahl zu erhöhen. Die bisher im 1. OG liegende und in den südlichen Erweiterungsbau ragende Bühnenkonstruktion soll zurückgebaut und in das EG verlagert werden. Zwecks Ausbildung eines zusammenhängenden Veranstaltungsraums, der sich vom EG über die OGs erstreckt, sollen die Geschossdecken der OGs geöffnet und als Emporen, die sich galerieartig zum Veranstaltungsraum öffnen, ausgebildet werden.
Der Bühnenrückbau und dem damit verbundenen Entfall des bisherigen Versatzes zwischen der ehemaligen Blumenmarkthalle und dem südlichen Erweiterungsbau soll genutzt werden, um einen notwendigen Brandabschnitt zwischen den beiden Gebäuden herzustellen. Zur Minimierung von nutzungsspezifischen Wechselwirkungen soll die Geschossdecke zwischen dem Souterrain und dem EG sowie die neu entstehende Brandwand zwischen der ehemaligen Blumenmarkthalle und dem südlichen Erweiterungsbau schall- und schwingungsminimierend ausgebildet werden.
Um eine funktionale und geordnete Erschließung des Nutzungsbereiche Musikclub sowie Galerie- und Ausstellungsflächen (Kunstflur) zu ermöglichen, sollen zwei repräsentative Adressbildungen mit klaren Eingangssituationen geschaffen werden. So soll der bisherige Treppenzugang zum Musikclub (eingeschossiger Erweiterungsbau vor der nördlichen Giebelwand der ehemaligen Blumenmarkthalle) abgebrochen und der historische Originalzustand des Gebäudes denkmalgerecht wiederhergestellt werden. Im Zuge dieser Maßnahme soll die Geschossdecke zum Souterrain verstärkt, gedämmt und zum Teil feuerbeständig hergestellt werden. Der neu entstehende Vorplatz soll zukünftig als barrierefreier Eingangsbereich des Musikclubs dienen. Darüber hinaus sollen Werbeflächen für sämtliche Nutzungsbereiche in Form eines Medienturms vorgesehen werden. Die Galerie- und Ausstellungsflächen (Kunstflur) sollen durch einen eigenen Eingang von der Straße Klosterwall aus erschlossen werden.
Südlicher Erweiterungsbau
Die im folgenden beschriebenen Maßnahmen zur Sanierung Kernsanierung und Revitalisierung des südlichen Erweiterungsbaus wurden durch eine Zustandsbewertung des Gebäudes ermittelt. Im Rahmen der weiteren Planung und Ausführung der Kernsanierung und Revitalisierungsarbeiten sind die Ergebnisse der Zustandsbewertung von der AN in Abstimmung mit der AG, dem Denkmalschutzamt sowie unter Beteiligung der Nutzer*innen – auf der Grundlage und unter Verwendung der bereits vorhandenen Machbarkeitsstudien und den bereits vorhandenen Teilen der Vorplanung – fortzuschreiben und zu detaillieren. Aufgrund des Zusammenspiels von Denkmalschutz und Erhalt der Nutzungen in ihrer Daseinsform wird von der AN ein hohes Maß an Koordination der weiteren an der Planung fachlich Beteiligten erwartet.
Im südlichen Erweiterungsbau wird aufgrund akuter Handlungsbedarfe sowie absehbarer Erforderlichkeiten eine vollumfängliche, denkmalgerechte Kernsanierung und Revitalisierung des Gebäudes, insbesondere unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Schallemission, verfolgt. Eine Neuorganisation der Nutzungseinheiten ist nicht vorgesehen. Lediglich Flächen, die von der Herstellung des erforderlichen Brandabschnitts betroffen sind, sollen angepasst werden. Dies betrifft insbesondere einen Lagerraum im Souterrain der ehemaligen Blumenmarkthalle sowie die Bühnenkonstruktion des Musikclubs im 1. OG des südlichen Erweiterungsbaus.
Die von der AN – auf der Grundlage und unter Verwendung der bereits vorhandenen Zustandsbewertung, Machbarkeitsstudien und den bereits vorhandenen Teilen der Vorplanung – planerisch umzusetzenden zentralen Aufgaben der Kernsanierung und Modernisierung des südlichen Erweiterungsbaus sind eine Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung der TGA und der Baukonstruktion. Handlungsbedarfe bestehen insbesondere im Bereich des Brandschutzes, der TGA sowie an tragenden Bauteilen. Darüber hinaus soll eine Aufwertung und barrierefreie Reorganisation der Eingangsbereiche des Gebäudes zugunsten einer verbesserten Sichtbarkeit der Nutzungsbereiche und attraktiven Adressbildung erfolgen.
Zusammenfassung der von der Kernsanierung und Revitalisierung betroffenen Bauteile:
- Bodenbeläge und Bauwerksabdichtungen
- Tragende Außenwände, Außenstützen, Außentüren, Außenfenster sowie die Außenwandbekleidung
- Tragende Innenwände, nicht tragende Innenwände, Innenstützen und Innenwandbekleidungen
- Deckenkonstruktionen, Deckenbeläge und –bekleidungen
- Dachkonstruktionen und Dachbeläge
- Brandschutzrelevante Bauteile
- Wasser-, Abwasser- und Gasanlage
- Wärmeversorgungsanlagen
- Lufttechnischen Anlagen
- Starkstromanlage
- Fernmelde- und Informationsanlage
- Förderanlagen
- Gebäudeautomation
Weitere Informationen insbesondere zu den Außenanlagen sowie den Projektkosten entnehmen Sie bitte dem Verfahrensbrief unter 2.1 Projektbeschreibung.
1. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
a) Vergleichbare Planungsleistung, wie z. B. Musik-, Kulturbau oder Versammlungsstätte (ca. 400 Personen)
b) Abgeschlossene Leistungsphasen: 2-8
c) Projektabschluss: nicht vor dem 01.07.2017
d) BGF von mind.: 1.300 m²
2. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
a) Vergleichbare Planungsleistung, wie z. B. Sanierungsmaßnahmen im denkmalgeschützten Bestand
b) Abgeschlossene Leistungsphasen: 5-8
c) Projektabschluss: nicht vor dem 01.07.2017
d) BGF von mind.: 1.300 m²
3. Zudem muss mindestens 1 der 2 vorgenannten, eingereichten Referenzen aus Ziffer 3.4 Nr. 1 oder Nr. 2 die Planung der Anlagengruppen 1-8 erbracht haben. Es ist auch ausreichend, wenn die 2 einzureichenden Referenzen zusammen betrachtet die Planung der Anlagengruppen 1-8 nachweisen.
4. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 ausgefülltes Formblatt Referenzen (Anlage TNW 5) einzureichen.
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzgeber vorzunehmen.
Wenn mehr als 3 Teilnahmeanträge gemäß Ziffer 3.4 geeigneter Bewerber vorliegen („Grundeignung“), werden für das weitere Verfahren die besten 3 Bewerber ausgewählt („Auswahleignung“). Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich TGA gem. §§ 33 ff. HOAI einzureichenden Referenzprojekte. Es werden die vom Bewerber benannten 2 besten Referenzen in der vom Bewerber selbst bestimmten Reihenfolge bewertet. Die jeweilige Referenz muss vom Bewerber eine deutlich sichtbare Nummerierung erhalten (z.B. Referenz 1, Re-ferenz 2, etc.), deren Reihenfolge Ausdruck des Stellenwertes dieser Referenz für den Bewerber ist.
Hinweis: Sollte die Nummerierung nicht durch den Bewerber angegeben worden sein, so führt dies grundsätzlich nicht zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Die fehlende Nummerierung der Referenzen ergibt sich in diesem Fall aus der Reihenfolge der eingereichten Formblätter Referenzen (Anlage TNW 5) über das eVergabe Portal.
Für die Wertung werden die Referenzen in der numerischen Reihenfolge aufsteigend, so wie vom Bewerber selbst nummeriert, bewertet. Kriterium der Auswahleignung ist der Grad der Vergleichbarkeit der besten 2 eingereichten Referenzen mit dem anstehenden Projekt, wie es in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen beschrieben ist. Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums - Projektangaben kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los.
Die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderten Bewerber*innen werden dringend gebeten, die AG unverzüglich zu informieren, sollten Sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die AG behält sich vor, in diesem Fall die/den nach Maßgabe dieser Ziffer nächst-besten Bewerber*in nachrücken zu lassen, also als Bieter*in zuzulassen. Die/der nachrückende Bewerber*in erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 4 Stufen zu beauftragen:
Stufe 1: Lph 1 Grundlagenermittlung
Lph 2 Vorplanung
Lph 3 Entwurfsplanung
Lph 4 Genehmigungsphase
Stufe 2: Lph 5 Ausführungsplanung
Lph 6 Vorbereiten der Vergabe
Lph 7 Mitwirken bei der Vergabe
Stufe 3: Lph 8 Objektplanung – Bauüberwachung und Dokumentation
Stufe 4: Lph 9 Objektbetreuung
Mit Zuschlagserteilung wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt optional.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 II VgV (Hochschulabschluss als Ingenieur)
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Durchschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2020, 2021 und 2022 in Höhe von EUR 300.000 netto.
Falls sich der Bewerber/die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
1. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
a) Vergleichbare Planungsleistung, wie z. B. Musik-, Kulturbau oder Versammlungsstätte (ca. 400 Personen)
b) Abgeschlossene Leistungsphasen: 2-8
c) Projektabschluss: nicht vor dem 01.07.2017
d) BGF von mind.: 1.300 m²
2. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
a) Vergleichbare Planungsleistung, wie z. B. Sanierungsmaßnahmen im denkmalgeschützten Bestand
b) Abgeschlossene Leistungsphasen: 5-8
c) Projektabschluss: nicht vor dem 01.07.2017
d) BGF von mind.: 1.300 m²
3. Zudem muss mindestens 1 der 2 vorgenannten, eingereichten Referenzen aus Ziffer 3.4 Nr. 1 oder Nr. 2 die Planung der Anlagengruppen 1-8 erbracht haben. Es ist auch ausreichend, wenn die 2 einzureichenden Referenzen zusammen betrachtet die Planung der Anlagengruppen 1-8 nachweisen.
4. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 ausgefülltes Formblatt Referenzen (Anlage TNW 5) einzureichen.
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzgeber vorzunehmen.
5. Fest angestellte Ingenieure: 3 Ingenieure
Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 II VgV (Hochschulabschluss als Ingenieur)
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
1. Formblatt Bewerbungsbogen (Anlage TNW 1)
2. Ggf. Formblatt Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (Anlage TNW 2)
3. Ggf. Formblatt Eignungsleihe (Anlage TNW 3)
4. Formblatt Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage TNW 4)
5. Formblatt Referenzen (Anlage TNW 5)
6. Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 2 VgV (z.B. Hochschulabschluss als Ingenieur
Nachfolgend aufgeführte Erklärungen sind dem eVergabe-Portal unter „Eignung“ hinterlegt und dort durch Ankreuzen abzugeben:
1. Eigenerklärung Tariftreue gem. § 3 HmbVgG,
2. Compliance-Erklärung,
3. Einwilligung Datenschutz.
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe detaillierte Angaben im Verfahrensbrief und den Anlagen.
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997