Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Lieferleistungen für Heizöl EL sowie Dieselkraftstoff B0 & B7, bundesweit, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 430-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 430-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Lieferleistungen für Heizöl EL sowie Dieselkraftstoff B0 & B7, bundesweit, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 430-22
Lieferleistungen für Heizöl EL sowie Dieselkraftstoff B0 & B7 bundesweit
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Nord
Mehrere Abnahmestellen Region Nord
Postleitzahlengebiete
18., 19., 20., 21., 22., 23.,
24., 25., 26., 27., 28., 29., 30.,
31., 37., 38., 49."
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Nord
Heizölmengen
1.904.183 Liter
Diesel B0
375.000 Liter
Vertragsbeginn 01.10.2023 bzw. 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, soweit diese nach dem 15.09.2023 erfolgt.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 1-malig um 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionale Zusatzleistungen:
Beimischung von Frostschutzmittel (Heizöl).
Belieferung außerhalb der Regellieferzeiten.
Weitere Einzelheiten sind den Preisblättern zu entnehmen.
Bei der Eintragung der optionalen Zusatzleistung - Belieferung außerhalb der Regellieferzeit - ist im Falle eines Angebotes darauf zu achten,
dass sowohl das Eingabefeld zur Uhrzeit, wie auch zusätzlichen preislichen Aufschlages zur Transportkostenpauschale ausgefülllt ist. Sollte bei
der Angabe des preislichen Zuschlages die Angabe der Uhrzeit fehlen, so kann das Angebot für diese Leistung nicht angenommen und später
auch nicht abgerufen werden. Dies gilt auch im umgekehrten Falle. Die Angabe von [Betrag gelöscht] Euro‚¬ im Preisfeld ist zulässig. Der zusätzliche
preisliche Aufschlag zur Transportkostenpauschale für eine Belieferung außerhalb der Regellieferzeit ist nicht - entgegen der übrigen Preisfelder- Bestandteil der Wertungskriterien.
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Ost
Mehrere Abnahmestellen Region Ost
Postleitzahlengebiete
10., 11., 12., 13., 14., 15.,
16., 17., 39"
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Ost
Heizölmengen
5.385.900 Liter
Diesel B0
50.000 Liter
Vertragsbeginn 01.10.2023 bzw. 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, soweit diese nach dem 15.09.2023 erfolgt.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 1-malig um 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionale Zusatzleistungen:
Beimischung von Frostschutzmittel (Heizöl).
Belieferung außerhalb der Regellieferzeiten.
Weitere Einzelheiten sind den Preisblättern zu entnehmen.
Bei der Eintragung der optionalen Zusatzleistung - Belieferung außerhalb der Regellieferzeit - ist im Falle eines Angebotes darauf zu achten,
dass sowohl das Eingabefeld zur Uhrzeit, wie auch zusätzlichen preislichen Aufschlages zur Transportkostenpauschale ausgefülllt ist. Sollte bei
der Angabe des preislichen Zuschlages die Angabe der Uhrzeit fehlen, so kann das Angebot für diese Leistung nicht angenommen und später
auch nicht abgerufen werden. Dies gilt auch im umgekehrten Falle. Die Angabe von [Betrag gelöscht] Euro‚¬ im Preisfeld ist zulässig. Der zusätzliche
preisliche Aufschlag zur Transportkostenpauschale für eine Belieferung außerhalb der Regellieferzeit ist nicht - entgegen der übrigen Preisfelder- Bestandteil der Wertungskriterien.
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Süd-Ost
Mehrere Abnahmestellen Region Süd-Ost
Postleitzahlengebiete
01., 02., 03., 04., 06., 07.,
08., 09., 98., 99.
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Süd-Ost
Heizölmengen
725.167 Liter
Diesel B0
0 Liter
Vertragsbeginn 01.10.2023 bzw. 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, soweit diese nach dem 15.09.2023 erfolgt.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 1-malig um 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionale Zusatzleistungen:
Beimischung von Frostschutzmittel (Heizöl).
Belieferung außerhalb der Regellieferzeiten.
Weitere Einzelheiten sind den Preisblättern zu entnehmen.
Bei der Eintragung der optionalen Zusatzleistung - Belieferung außerhalb der Regellieferzeit - ist im Falle eines Angebotes darauf zu achten,
dass sowohl das Eingabefeld zur Uhrzeit, wie auch zusätzlichen preislichen Aufschlages zur Transportkostenpauschale ausgefülllt ist. Sollte bei
der Angabe des preislichen Zuschlages die Angabe der Uhrzeit fehlen, so kann das Angebot für diese Leistung nicht angenommen und später
auch nicht abgerufen werden. Dies gilt auch im umgekehrten Falle. Die Angabe von [Betrag gelöscht] Euro‚¬ im Preisfeld ist zulässig. Der zusätzliche
preisliche Aufschlag zur Transportkostenpauschale für eine Belieferung außerhalb der Regellieferzeit ist nicht - entgegen der übrigen Preisfelder- Bestandteil der Wertungskriterien.
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Süd (Franken)
Mehrere Abnahmestellen Region Süd Franken
Postleitzahlengebiete
90., 91., 96., 97.,
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Süd (Franken)
Heizölmengen
93.167 Liter
Diesel B0
14.000 Liter
Vertragsbeginn 01.10.2023 bzw. 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, soweit diese nach dem 15.09.2023 erfolgt.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 1-malig um 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionale Zusatzleistungen:
Beimischung von Frostschutzmittel (Heizöl).
Belieferung außerhalb der Regellieferzeiten.
Weitere Einzelheiten sind den Preisblättern zu entnehmen.
Bei der Eintragung der optionalen Zusatzleistung - Belieferung außerhalb der Regellieferzeit - ist im Falle eines Angebotes darauf zu achten,
dass sowohl das Eingabefeld zur Uhrzeit, wie auch zusätzlichen preislichen Aufschlages zur Transportkostenpauschale ausgefülllt ist. Sollte bei
der Angabe des preislichen Zuschlages die Angabe der Uhrzeit fehlen, so kann das Angebot für diese Leistung nicht angenommen und später
auch nicht abgerufen werden. Dies gilt auch im umgekehrten Falle. Die Angabe von [Betrag gelöscht] Euro‚¬ im Preisfeld ist zulässig. Der zusätzliche
preisliche Aufschlag zur Transportkostenpauschale für eine Belieferung außerhalb der Regellieferzeit ist nicht - entgegen der übrigen Preisfelder- Bestandteil der Wertungskriterien.
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Süd (Bayr. Wald)
Mehrere Abnahmestellen Region Süd Bayerischer Wald
Postleitzahlengebiete
92., 93., 94., 95.
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Süd (Bayr. Wald)
Heizölmengen
552.867 Liter
Diesel B0
44.000 Liter
Vertragsbeginn 01.10.2023 bzw. 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, soweit diese nach dem 15.09.2023 erfolgt.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 1-malig um 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionale Zusatzleistungen:
Beimischung von Frostschutzmittel (Heizöl).
Belieferung außerhalb der Regellieferzeiten.
Weitere Einzelheiten sind den Preisblättern zu entnehmen.
Bei der Eintragung der optionalen Zusatzleistung - Belieferung außerhalb der Regellieferzeit - ist im Falle eines Angebotes darauf zu achten,
dass sowohl das Eingabefeld zur Uhrzeit, wie auch zusätzlichen preislichen Aufschlages zur Transportkostenpauschale ausgefülllt ist. Sollte bei
der Angabe des preislichen Zuschlages die Angabe der Uhrzeit fehlen, so kann das Angebot für diese Leistung nicht angenommen und später
auch nicht abgerufen werden. Dies gilt auch im umgekehrten Falle. Die Angabe von [Betrag gelöscht] Euro‚¬ im Preisfeld ist zulässig. Der zusätzliche
preisliche Aufschlag zur Transportkostenpauschale für eine Belieferung außerhalb der Regellieferzeit ist nicht - entgegen der übrigen Preisfelder- Bestandteil der Wertungskriterien.
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Süd (Bayern)
Mehrere Abnahmestellen Region Süd Bayern
Postleitzahlengebiete
80., 81., 82., 83., 84., 85
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Süd (Bayern)
Heizölmengen
792.700 Liter
Diesel B0
6.600 Liter
Vertragsbeginn 01.10.2023 bzw. 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, soweit diese nach dem 15.09.2023 erfolgt.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 1-malig um 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionale Zusatzleistungen:
Beimischung von Frostschutzmittel (Heizöl).
Belieferung außerhalb der Regellieferzeiten.
Weitere Einzelheiten sind den Preisblättern zu entnehmen.
Bei der Eintragung der optionalen Zusatzleistung - Belieferung außerhalb der Regellieferzeit - ist im Falle eines Angebotes darauf zu achten,
dass sowohl das Eingabefeld zur Uhrzeit, wie auch zusätzlichen preislichen Aufschlages zur Transportkostenpauschale ausgefülllt ist. Sollte bei
der Angabe des preislichen Zuschlages die Angabe der Uhrzeit fehlen, so kann das Angebot für diese Leistung nicht angenommen und später
auch nicht abgerufen werden. Dies gilt auch im umgekehrten Falle. Die Angabe von [Betrag gelöscht] Euro‚¬ im Preisfeld ist zulässig. Der zusätzliche
preisliche Aufschlag zur Transportkostenpauschale für eine Belieferung außerhalb der Regellieferzeit ist nicht - entgegen der übrigen Preisfelder- Bestandteil der Wertungskriterien.
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Süd (Schwaben)
Mehrere Abnahmestellen Region Süd Schwaben
Postleitzahlengebiete
73., 86., 87., 88., 89
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Süd (Schwaben)
Heizölmengen
248.667 Liter
Diesel B0
0 Liter
Vertragsbeginn 01.10.2023 bzw. 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, soweit diese nach dem 15.09.2023 erfolgt.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 1-malig um 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionale Zusatzleistungen:
Beimischung von Frostschutzmittel (Heizöl).
Belieferung außerhalb der Regellieferzeiten.
Weitere Einzelheiten sind den Preisblättern zu entnehmen.
Bei der Eintragung der optionalen Zusatzleistung - Belieferung außerhalb der Regellieferzeit - ist im Falle eines Angebotes darauf zu achten,
dass sowohl das Eingabefeld zur Uhrzeit, wie auch zusätzlichen preislichen Aufschlages zur Transportkostenpauschale ausgefülllt ist. Sollte bei
der Angabe des preislichen Zuschlages die Angabe der Uhrzeit fehlen, so kann das Angebot für diese Leistung nicht angenommen und später
auch nicht abgerufen werden. Dies gilt auch im umgekehrten Falle. Die Angabe von [Betrag gelöscht] Euro‚¬ im Preisfeld ist zulässig. Der zusätzliche
preisliche Aufschlag zur Transportkostenpauschale für eine Belieferung außerhalb der Regellieferzeit ist nicht - entgegen der übrigen Preisfelder- Bestandteil der Wertungskriterien.
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Süd-West
Mehrere Abnahmestellen Region Süd-West
Postleitzahlengebiete
66., 67., 68., 69., 70., 71., 72., 74., 75., 76., 77., 78., 79.
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Süd-West
Heizölmengen
2.835.950 Liter
Diesel B0
11.240 Liter
Vertragsbeginn 01.10.2023 bzw. 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, soweit diese nach dem 15.09.2023 erfolgt.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 1-malig um 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionale Zusatzleistungen:
Beimischung von Frostschutzmittel (Heizöl).
Belieferung außerhalb der Regellieferzeiten.
Weitere Einzelheiten sind den Preisblättern zu entnehmen.
Bei der Eintragung der optionalen Zusatzleistung - Belieferung außerhalb der Regellieferzeit - ist im Falle eines Angebotes darauf zu achten,
dass sowohl das Eingabefeld zur Uhrzeit, wie auch zusätzlichen preislichen Aufschlages zur Transportkostenpauschale ausgefülllt ist. Sollte bei
der Angabe des preislichen Zuschlages die Angabe der Uhrzeit fehlen, so kann das Angebot für diese Leistung nicht angenommen und später
auch nicht abgerufen werden. Dies gilt auch im umgekehrten Falle. Die Angabe von [Betrag gelöscht] Euro‚¬ im Preisfeld ist zulässig. Der zusätzliche
preisliche Aufschlag zur Transportkostenpauschale für eine Belieferung außerhalb der Regellieferzeit ist nicht - entgegen der übrigen Preisfelder- Bestandteil der Wertungskriterien.
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Rhein-Main
Mehrere Abnahmestellen Region Rhein-Main-Gebiet
Postleitzahlengebiete
60., 61., 63., 64., 65.
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Rhein-Main
Heizölmengen
1.290.500 Liter
Diesel B0
0 Liter
Vertragsbeginn 01.10.2023 bzw. 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, soweit diese nach dem 15.09.2023 erfolgt.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 1-malig um 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionale Zusatzleistungen:
Beimischung von Frostschutzmittel (Heizöl).
Belieferung außerhalb der Regellieferzeiten.
Weitere Einzelheiten sind den Preisblättern zu entnehmen.
Bei der Eintragung der optionalen Zusatzleistung - Belieferung außerhalb der Regellieferzeit - ist im Falle eines Angebotes darauf zu achten,
dass sowohl das Eingabefeld zur Uhrzeit, wie auch zusätzlichen preislichen Aufschlages zur Transportkostenpauschale ausgefülllt ist. Sollte bei
der Angabe des preislichen Zuschlages die Angabe der Uhrzeit fehlen, so kann das Angebot für diese Leistung nicht angenommen und später
auch nicht abgerufen werden. Dies gilt auch im umgekehrten Falle. Die Angabe von [Betrag gelöscht] Euro‚¬ im Preisfeld ist zulässig. Der zusätzliche
preisliche Aufschlag zur Transportkostenpauschale für eine Belieferung außerhalb der Regellieferzeit ist nicht - entgegen der übrigen Preisfelder- Bestandteil der Wertungskriterien.
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Rhein-Main (Rheinland)
Mehrere Abnahmestellen Region Rheinland
Postleitzahlengebiete
50., 51., 52., 53., 54., 55., 56.
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region Rhein-Main (Rheinland)
Heizölmengen
3.477.667 Liter
Diesel B0
10.000 Liter
Vertragsbeginn 01.10.2023 bzw. 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, soweit diese nach dem 15.09.2023 erfolgt.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 1-malig um 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionale Zusatzleistungen:
Beimischung von Frostschutzmittel (Heizöl).
Belieferung außerhalb der Regellieferzeiten.
Weitere Einzelheiten sind den Preisblättern zu entnehmen.
Bei der Eintragung der optionalen Zusatzleistung - Belieferung außerhalb der Regellieferzeit - ist im Falle eines Angebotes darauf zu achten,
dass sowohl das Eingabefeld zur Uhrzeit, wie auch zusätzlichen preislichen Aufschlages zur Transportkostenpauschale ausgefülllt ist. Sollte bei
der Angabe des preislichen Zuschlages die Angabe der Uhrzeit fehlen, so kann das Angebot für diese Leistung nicht angenommen und später
auch nicht abgerufen werden. Dies gilt auch im umgekehrten Falle. Die Angabe von [Betrag gelöscht] Euro‚¬ im Preisfeld ist zulässig. Der zusätzliche
preisliche Aufschlag zur Transportkostenpauschale für eine Belieferung außerhalb der Regellieferzeit ist nicht - entgegen der übrigen Preisfelder- Bestandteil der Wertungskriterien.
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region West
Mehrere Abnahmestellen Region West
Postleitzahlengebiete
32., 33., 34., 35., 36., 40.,
41.,42., 44., 45., 46., 47.,
48., 57., 58., 59.,
Heizöl- und Dieselkraftstofflieferleistungen O.M.R.-Region West
Heizölmengen
1.567.150 Liter
Diesel B0
0 Liter
Vertragsbeginn 01.10.2023 bzw. 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, soweit diese nach dem 15.09.2023 erfolgt.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 1-malig um 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionale Zusatzleistungen:
Beimischung von Frostschutzmittel (Heizöl).
Belieferung außerhalb der Regellieferzeiten.
Weitere Einzelheiten sind den Preisblättern zu entnehmen.
Bei der Eintragung der optionalen Zusatzleistung - Belieferung außerhalb der Regellieferzeit - ist im Falle eines Angebotes darauf zu achten,
dass sowohl das Eingabefeld zur Uhrzeit, wie auch zusätzlichen preislichen Aufschlages zur Transportkostenpauschale ausgefülllt ist. Sollte bei
der Angabe des preislichen Zuschlages die Angabe der Uhrzeit fehlen, so kann das Angebot für diese Leistung nicht angenommen und später
auch nicht abgerufen werden. Dies gilt auch im umgekehrten Falle. Die Angabe von [Betrag gelöscht] Euro‚¬ im Preisfeld ist zulässig. Der zusätzliche
preisliche Aufschlag zur Transportkostenpauschale für eine Belieferung außerhalb der Regellieferzeit ist nicht - entgegen der übrigen Preisfelder- Bestandteil der Wertungskriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zutrittsregelung BPOL: Lose 1 bis 3, 5, 6 und 8 bis 11:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft, welche in der Anlage C-03 I Abnahmestellenübersicht entsprechend in der Spalte J (Liegenschaft mit besonderen Zutrittsvoraussetzungen) gekennzeichnet sind, nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Außer Zutrittsregelungen für die Bundespolizeiliegenschaften gelten noch organisatorische Besonderheiten beim Zutritt, die beachtet werden sollen. Diese Besonderheiten (z.B. Enge Zufahrt, keine Wendemöglichkeit, Tonnagenbeschränkung, langer Schlauch, frühzeitige Anmeldung etc.) sind in der Anlage C-03 I Abnahmestellenübersicht in der Spalte X (Besonderheiten) aufgelistet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 09.04.2022 sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 verboten als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und vorzulegen.
.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Eignungskriterien Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Zuschlagskriterien
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot mit dem wirtschaftlichsten Wertungspreis je Los erteilt.
Zur Berechnung des Wertungspreises für Heizöl und Diesel werden die Preiskomponenten aus den Preisblättern für alle Lose wie folgt gewertet:
Preiskomponente 1:
Für die rechnerische Wertung wird der Durchschnittspreis der monatlichen ARGUS O.M.R.-Notierungen (mean_jeweilige ARGUS O.M.R. Region)
von April 2022 bis März 2023 wie in der nachfolgenden Tabelle 1 „Durchschnittspreise Heizöl“ bzw. „Durchschnittspreis Diesel“ herangezogen.
Dieser wird mit der vom Bieter angegebenen Energiepreisdifferenz (EPD) addiert und folgend mit der für das jeweilige Los in der Anlage C-03_II_Losübersicht_Liefervertrag Heizöl & Dieselkraftstoff" angegebenen Verbrauchsmenge für die maximale Vertragslaufzeit von 32 Monaten der Einfachheit halber aufgerundet auf 3 Lieferjahre multipliziert.
ARGUS O.M.R. Region Durchschnittpreis Heizöl 04/22 _ 03/23 Durchschnittpreis Diesel 04/22 _ 03/23 Los_Nr.
Nord 102,48 €/100L 149,43 €/100L Los 01
Ost 103,66 €/100L 48,60 €/100L Los 02
Süd Ost 105,60 €/100L 151,13 €/100L Los 03
Süd 104,70 €/100L 153,18 €/100L Los 04
Los 05
Los 06
Los 07
Süd-West 102,50 €/100L 149,01 €/100L Los 08
Rhein-Main 103,73 €/100L 149,62 €/100L Los 09
Los 10
West 102,34 €/100L 148,23 €/100L Los 11
Tabelle 1 „Durchschnittspreise Heizöl“
Berechnung Preiskomponente 1 Heizöl und Diesel:
= ((O.M.R.-Region-Durchschnittspreis Zeitraum 04/2022_03/2023 je 100L + EPD €/100L) / 100)
x (Verbrauch in 3 Lieferjahre (aufgerundet) je Los in L)
Preiskomponente 2:
Die vom Bieter angegebene Transportkostenpauschale für die jeweilige Postleitzahlenregion wird zur Bildung des Wertungspreises mit der für die jeweilige Postleitzahlenregion in der Anlage C-03_II_Losübersicht _Liefervertrag Heizöl & Dieselkraftstoff" angegebenen prognostizierten Anzahl an Tankvorgängen für die maximale Vertragslaufzeit von 3 Lieferjahren (aufgerundet) multipliziert.
Berechnung Preiskomponente 2 Heizöl und Diesel:
= (Angebotene Transportkostenpauschale jeweilige PLZ-Region pro Anfahrt)
x (prognostizierten Anzahl Tankvorgängen der betreffenden PLZ-Region)
Preiskomponente 3:
Der Bedarf für die optionale Zusatzleistung "Beimischung von Frostschutzmittel" wird für die Wertung pauschal mit 0,1 % der prognostizierten Bestellmenge angesetzt. Der vom Bieter angegebene Preis für Frostschutzmittel wird daher mit 0,1 % der angesetzten Bestellmenge gemäß Angabe Anlage C-03_II_Losübersicht _Liefervertrag Heizöl & Dieselkraftstoff" für das jeweilige Los multipliziert.
Berechnung Preiskomponente 3 Heizöl und Diesel:
= (Angebotener Preis Frostschutzmittel in € / L) x ((Verbrauch in 3 Lieferjahre (aufgerundet) je Los in L) * 0,1 %)
Die Summe der einzelnen Preiskomponenten ergeben den Wertungspreis in € netto / 3 Lieferjahre (aufgerundet).
.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden erbeten bis spätestens 17.08.2023. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
.
Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail:
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 08.00 bis 14.00 Uhr.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB
zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen
nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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