Erarbeitung einer wasserwirtschaftlichen Untersuchung einschl. Bewertung des Grabensystems Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-BN-06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): WISTA.Plan GmbH, Rudower Chaussee 19, 12489 Berlin
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Erarbeitung einer wasserwirtschaftlichen Untersuchung einschl. Bewertung des Grabensystems
Eine derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche (ca. 180 ha) soll für gewerbliche Nutzungen erschlossen werden. Vorbereitend zur geplanten baulichen Entwicklung ist aufbauend auf ersten Erkenntnissen aus der derzeit laufenden orientierenden Altlasten- und Baugrunduntersuchung ein wasserwirtschaftliches Konzept zu erarbeiten, welches zum Umgang mit Niederschlags- und Oberflächenwasser sowie Starkregenereignissen konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt. Besonderes Augenmerk der Untersuchung soll dabei auf dem vorhandenen Entwässerungsgrabensystem aus Zeiten der Rieselfeldnutzung sowie der damit in Verbindung stehenden erwarteten hohen Altlasten-Belastung von Böden und Oberflächengewässern liegen.
Berlin
Eine derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche (ca. 180 ha) soll für gewerbliche Nutzungen erschlossen werden. Vorbereitend zur geplanten baulichen Entwicklung ist aufbauend auf ersten Erkenntnissen aus der derzeit laufenden orientierenden Altlasten- und Baugrunduntersuchung ein wasserwirtschaftliches Konzept zu erarbeiten, welches zum Umgang mit Niederschlags- und Oberflächenwasser sowie Starkregenereignissen konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt. Besonderes Augenmerk der Untersuchung soll dabei auf dem vorhandenen Entwässerungsgrabensystem aus Zeiten der Rieselfeldnutzung sowie der damit in Verbindung stehenden erwarteten hohen Altlasten-Belastung von Böden und Oberflächengewässern liegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensfall in Höhe von 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) gefordert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine entsprechende Projektversicherung oder eine entsprechende Versicherung für alle Mitglieder nachzuweisen. Im Falle einer Unterauftragsvergabe muss sich die Versicherung auch auf die Unterauftragnehmer erstrecken, andernfalls ist eine entsprechende Versicherung der Unterauftragnehmer nachzuweisen. Entsprechende Versicherungsnachweise (Versicherungspolice bzw. -urkunde oder Bestätigung des Versicherers, nicht des Maklers) sind auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten
Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber der Auftraggeberin (s.o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge bei der Auftraggeberin. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Bekanntmachung oder aufgrund der damit zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist. Eine Rüge ist darüber hinaus nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Aufforderung zur Angebotsabgabe oder der damit zur Verfügung gestellten weiteren oder geänderten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist.
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Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde
(Vertragsschluss). Der Vertrag kann 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den beabsichtigten Abschluss des Vertrages durch die Auftraggeberin an die betroffenen Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Ort: Berlin
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Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/