Wartung und Instandsetzung MSR
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Messedamm 22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3030382468
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.messe-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Instandsetzung MSR
Es wird beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zu den Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der MSR-Automatisierung auf dem Messegelände abzuschließen.
Der Leistungsumfang des Gewerkes MSR-Automatisierung bezieht sich im Wesentlichen auf die folgenden Komponenten: Schaltschränke, SPS/DDC´s, Feldgeräte, die Verkabelung, die Beschriftung und die Überprüfung der einzelnen Regelfunktionen und Parameter der technischen Anlagen.
Die übergeordnete GLT, einschließlich deren Funktionen, gehören nicht zum Leistungsumfang des Gewerkes MSR-Automatisierung. Der Leistungsumfang endet jeweils an den Datenschnittstellen der DDC-Unterstationen, über welche die Steuerung durch die übergeordnete GLT erfolgt.
Ebenso gehören das Bedienen der GLT und das Betreiben der Anlagen nicht zum Leistungsumfang des Gewerkes MSR-Automatisierung. Diese Leistungen werden entweder durch die Leitwarte oder einen externen Dienstleister ausgeführt.
Hierbei handelt es sich um die Wartung und Instandsetzung der Anlagen in der Betriebszentrale BZ1_2, im CityCube, Funkturm, ICC und Halle 13 H13_16.
Im Wesentlichen sind folgende Regelungssysteme und Automationsstationen zu betreuen:
- Siemens S7
- Siemens C7
- Universalregler KS98
- Industrieregler KS4290
- KSB hyatronic (Pumpensteuerungen)
- Siemens PX-Automatisierungen
Das Wartungsintervall für die MSR-Automatisierung auf dem Messegelände beträgt einmal pro Jahr mit Ausnahme der Emissionsmessung in der BZ1, welche monatlich zu warten ist. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber sind erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen ebenso Bestandteil des Vertrages.
Verlängerungsoption für weitere 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
· Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt)
· Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Krankenkassen)
· Aktueller Handelsregisterauszug
· Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung besteht
- Eigenerklärung zur Eignung
- Tariftreueerklärung
- NUN-Erklärung, NUN-Verzeichnis
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Es sind 4 Referenzleistungen zu benennen, die den Mindestvoraussetzungen entsprechen. Der Auftraggeber prüft bei diesen Referenzen die Einhaltung der festgelegten Mindestvoraussetzungen.
Zwingende Voraussetzung ist ein Nachweis zur Zertifizierung als Siemens Solution Partner und der Siemens AG Building Technologie
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
- Beschreibung der erbrachten Leistungen (Tätigkeit bei der Installation und Inbetriebnahme von Regel- und Steuerungstechnik für Heizungsanlagen in der Automatisierungsebene)
- Bezeichnung und Anschrift Objekt,
- Unternehmen, dass die Leistung erbracht hat,
- Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung der zuständigen Abteilung beim AG (einschl. Telefonnummer),
- Zeitraum der Leistungserbringung (Inbetriebnahme nicht vor 2016)
- Verwendung spezieller Anwendungen
Der AN muss den Nachweis einschlägiger Praxiserfahrung zu Tätigkeit bei der Installation und Inbetriebnahme von Regel- und Steuerungstechnik für Gebäudeautomationsanlagen in der Automatisierungs- und Leitebene nachweisen. Der Nachweis beinhaltet die folgenden Punkte:
- Es sind mindestens 3 Referenzprojekte vergleichbarer Größe (Datenpunkte) in den letzten 3 Jahren zu benennen und zu erläutern. In diesen sind je mindestens 5 der aufgeführten Kriterien zu erfüllen. Jedes Kriterium ist in mindestens einem Referenzprojekt umgesetzt worden:
o Nachweis einschlägiger Praxiserfahrung in Errichtung und Betrieb von Gebäudeautomationsanlagen mit dem GLT-System Siemens Desigo Insight/CC
o Nachweis einschlägiger Praxiserfahrung in Errichtung und Betrieb von Gebäudeautomationsanlagen mit Datenverwaltung in MS SQL-Server
o Nachweis einschlägiger Praxiserfahrung in Errichtung und Betrieb von Gebäudeautomationsanlagen mit Softwareschnittstellen REST-API
o Nachweis Fachkenntnisse zur Datenaufbereitung mittels OAS
o Nachweis Fachkenntnisse zur Datenaufbereitung zur Projektierung mittels Siemens TIA-Portal und der damit verbundenen Automationssysteme
o Nachweis Fachkenntnisse der Feldprotokolle insbesondere BACnet, Profinet, KNX, M-Bus und MODBUS
o Nachweis Fachkenntnisse im Bereich IP-Netzwerke, IP-Vernetzung
Die voran genannten Bedingungen sind zu erfüllen, sonst ist die Referenz nicht wertungsfähig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen können ihr grundsätzliches Interesse an der Ausführung des beschriebenen Auftrags bis zum 17.08.2023, 12:00 Uhr formlos per E-Mail an die bekunden. Bitte beziehen Sie sich im Betreff der Email auf CP1-2023-0025 Wartung und Instandsetzung MSR. Jeder Interessent
erhält ein Dokument Interessensbekundung, dieses ist dann auszufüllen und an die o.g. E-Mail () einzureichen.
Diese Bekanntmachung dient dem Aufruf zum Wettbewerb. Die Unternehmen, die fristgerecht eine Interessensbekundung eingereicht haben, werden in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbwerb zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Erst in diesem Zuge werden die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und müssen zum Ende der Angebotsfrist über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden. In diesem Verfahren erfolgt durch die Messe Berlin im ersten Schritt die Eignungsprüfung, anschließend die Angebotsprüfung.
Postanschrift: Martin- Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3090137613
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.