Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-461
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bundesallee 210
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ibb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionsgeräte
Es wird ein Dienstleister beauftragt, der die Lieferung und Installation, sowie den Betrieb und die Wartung der fabrikneuen Multifunktionsgeräte übernimmt.
Die Wartung durch den Auftragnehmer inkludiert folgende Leistungsbestandteile:
- sämtliche An- und Abfahrtskosten von Beschäftigten des Auftragnehmers
- Kosten für die Arbeitszeit von Beschäftigten des Auftragnehmers
- Reparaturen
- Wartungen
- Ersatzteile
- Verbrauchsmaterialien exkl. Papier
- Abholung und Entsorgung von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien
Investitionsbank Berlin Bundesallee 210 10719 Berlin
Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte der Anlage 02 Leistungsverzeichnis inkl. Angebots- und Preisblatt.
Dreimaliges einseitiges Optionsrechts für den Auftraggeber um jeweils 1 Jahr
Angestrebter Vertragsbeginn: 01.10.2024
Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung des Preises. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Konzeptes. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 01 Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eignung Wirt-124 EU P §§ 123, 124 GWB - Anlage 07
2. Wettbewerbsregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen (und - soweit zutreffend - von dessen Subunternehmen/ Mitgliedern einer Bietergemeinschaft), das den Zuschlag erhalten soll, Abfragen aus dem Wettbewerbsregister veranlassen. Mit Abgabe des Angebotes erklären die Unternehmen ihr Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
3. Bei Bietergemeinschaften und Einsatz von Subunternehmen s. Erläuterungen und Eigenerklärungen.
Diese Erklärungen sind zwingend von allen bietenden Unternehmen einzuhalten bzw. zu erbringen (also auch von Nachunternehmern oder Mitgliedern einer Bietergemeinschaft).
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Eigenerklärung (Anlage 08), dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden. Die Versicherung schließt Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen sowie Schäden, die Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachen, ein. Eingeschlossen ist auch eine Versicherung für Tätigkeitsschäden besteht oder sich bei Nichtbestehen verpflichtet wird, diese im Falle einer Auftragserteilung vor Leistungsbeginn abzuschließen und nachzuweisen. Die Versicherung ist verpflichtend für die Laufzeit des Vertrages bzw. der Auftragsausführung aufrecht zu erhalten
Referenz (nicht älter als 5 Jahre):
Darstellung, dass der Bewerber in den zurückliegenden fünf Jahren (gerechnet ab
Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung, bei beendeten Verträgen muss das
Vertragsende in den letzten fünf Jahren liegen) mindestens drei nach Art und Umfang mit
der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzleistung nachweisen kann. Art und
Umfang bezieht sich auf die Anzahl der gleichzeitig eingesetzten Geräte pro Referenz, d.h. größer oder gleich 62 Stück. Der Nachweis erfolgt durch Abgabe einer Eigenklärung (s. Anlage 09).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Angebote sowie Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
(2) Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals abgewickelt.
(3) Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung der Angebote unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Für die Bieterkommunikation sowie für die Abgabe von Angeboten ist die kostenfreie Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center/) unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
(5) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 08.08.2023 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).
Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.
(6) Die Beteiligung am Verfahren (u.a. Erstellung von Angeboten) erfolgt auf Kosten der interessierten Unternehmen. Aufwendungen, die den interessierten Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet.
(7) Die Angebote sind spätestens bis zum 15.08.2023, 10.00 Uhr, elektronisch über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt im Projektraum hochladen. Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc bzw. pdf) verwendet werden.
Achtung: Eine elektronische Einreichung von Angeboten ist nur möglich, wenn sich das Unternehmen vor dem Ende der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung registriert hat!
(8) Bei Interesse bitten wir Sie, Ihr Angebot ausschließlich über die Vergabeplattform des DTVP (entweder in der Rubrik Angebote oder über das Cosinex-Bietertool) einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail, per Post oder über die Rubrik "Kommunikation" auf dem Deutschen Vergabeportal ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRX6Q18
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.