Gebäude-Feuerversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: TK 10082023-0900

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 124-394723)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Postanschrift: PF 910240
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebäude-Feuerversicherung

Referenznummer der Bekanntmachung: TK 10082023-0900
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66515100 Feuerversicherungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gebäudefeuerversicherung der Gebäude des BA Treptow-Köpenick von Berlin (186) für den Zeitraum 01.01.2024 0:00 Uhr bis zum 31.12.2027 24:00 Uhr

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/07/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 124-394723

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt:
Tag: 27/07/2023
Ortszeit: 09:00
muss es heißen:
Tag: 10/08/2023
Ortszeit: 09:00
Abschnitt Nummer: II.2.11
Anstatt:

Hinweis zur Vertragslaufzeit: Die Laufzeit für die Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.

§ 11 Abs.4 VVG lässt Laufzeiten von mehr als drei Jahren zu, räumt aber dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres ein. Da wir als öffentlicher Auftraggeber im Fall einer Kündigung unsererseits eine neue Vereinbarung wieder EU-weit ausschreiben

müssen und diese ca. sechs Monate Vorbereitung für uns bedeutet, ist es sehr unwahrscheinlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 VVG verfahren.

Außerdem wird laut der Präambel zur Rahmenvereinbarung für jedes Objekt ein einzelner, rechtlich selbstständiger Vertrag geschlossen, der im konkreten Einzelfall von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auch abweichen kann.

muss es heißen:

Der Text unter der Option unter Ziff II. 2.11 wird komplett gestrichen, da in der Rahmenvereinbarung eine Laufzeit von drei Jahren ausgewiesen ist. Er endet automatisch mit dem 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: