Pförtnerdienste in den Amtsgerichten Hamburg, im Ziviljustizgebäude und im Haus der Gerichte Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2023000304
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stuffer, Silja
E-Mail:
Telefon: +49 40428231386
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Pförtnerdienste in den Amtsgerichten Hamburg, im Ziviljustizgebäude und im Haus der Gerichte
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Pförtnerdienste für die Amtsgerichte Hamburg, das Ziviljustizgebäude und das Haus der Gerichte für den Zeitraum vom 01. Januar 2024 bis 31.12.2025 mit zwei Verlängerungsoptionen um um jeweils ein Jahr bis max. zum 31.12.2027. Für das Ziviljustizgebäude beginnt die Leistung am 01.03.2024.
Es bestehen aktuell folgende Bedarfe:
• Amtsgericht Altona, Max-Brauer-Allee 91, 22765 Hamburg, 1 Person
• Amtsgericht Bergedorf, Ernst-Mantius-Straße 8, 21029 Hamburg, 1 Person
• Amtsgericht Blankenese, Dormienstraße 7, 22587 Hamburg, 1 Person
• Amtsgericht Barmbek, Spohrstr. 6, 22083 Hamburg, 1 Person
• Amtsgericht Wandsbek, Schädlerstrasse 28, 22041 Hamburg, 1 Person
• Amtsgericht Harburg, Buxtehuder Straße 9, 21073 Hamburg, 2 Person
• Haus der Gerichte, Lübeckertordamm, 20099 Hamburg, 1 Person
• Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 1 Personen (Leistungsbeginn 01.03.2024)
Neben den Pförtnerdiensten kann ggf. auch ein Schließdienst beauftragt werden. Beachten Sie die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung dieser Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pförtnerdienste in den Amtsgerichten Hamburg, im Ziviljustizgebäude und im Haus der Gerichte
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote und Teilnahmeanträge waren ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de
einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bewerbern/Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende
Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise
Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des
Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern/Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://
bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die
Frist für Fragen von Bewerbern/Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen
wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach
Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war
ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es war zwingend die Erklärung der
Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem
Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und
unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim
Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe war im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an
einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie
auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag
(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2
GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.