Umsetzung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Gröpelingen: Gebietsbeauftragter/Sanierungsträger Referenznummer der Bekanntmachung: P653
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Referat 72 - Stadtumbau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Gröpelingen: Gebietsbeauftragter/Sanierungsträger
Die Stadt Bremen nutzt die Instrumente des besonderen Städtebaurechts und die verschiedenen neuen Programme der Städtebauförderung aktiv für die integrierte Stadtteilentwicklung. Um diese Instrumente in mehreren Stadtteilen parallel einsetzen zu können, sollen künftig verstärkt Gebietsbeauftragte und Sanierungsträger genutzt werden.
Grundlage des Stadterneuerungsprozesses im Bremer Westen ist das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Gröpelingen, welches den programmatischen Orientierungsrahmen für den derzeit umfassendsten und größten Stadterneuerungsprozess in der Stadtgemeinde Bremen bildet. Ziel der Gesamtmaßnahme "Gröpelingen" ist die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen sowie die Stabilisierung, Aufwertung und wirtschaftliche Profilierung des durch soziale und städtebauliche Missstände benachteiligten Gebietes. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen eines Gebietsbeauftragten / Sanierungsträgers. Der Gebietsbeauftragte / Sanierungsträger nimmt in organisatorischer, kommunikativer, technischer, wirtschaftlicher und terminlicher Hinsicht Aufgaben wahr, welche zur zielorientierten Abwicklung der Gesamtmaßnahme erforderlich sind.
Bremen
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Leistungen eines Gebietsbeauftragten/Sanierungsträgers vergeben. Die Beschreibung der Leistungen sind enthalten in der Datei "04-0_GB-Gröpelingen_Aufgabenbeschreibung-Entwurf".
Eine jährliche Verlängerung ist bis zu 8-mal möglich.
- Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 85 %,
- Gesamtumsatz: 15 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb", Ziffer 7.2 "Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge".
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 "Teilnahmebedingungen" und III.2 "Bedingungen für den Auftrag" der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erfüllung der Voraussetzung nach § 158 BauGB (Sanierungsträger):
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunter-nehmen abhängig ist.
- Jahresabschluss der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ist vorzulegen.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen entweder kraft Gesetzes oder auf freiwilliger Basis einer jährlichen Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unterwirft.
- Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB (gemäß § 42 (1) VgV):
Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB vorliegen. Sofern der Bewerber Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB unternommen hat, sind diese anzugeben.
Erklärung mittels Angaben im Bewerberbogen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher - falls vorgesehen - haben die Erklärungen in den Vordrucken "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" bzw. "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" abzugeben.
- Haftpflichtversicherung (gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV): Eigenerklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Haftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Erklärung mittels Angaben im Bewerberbogen.
- Jahresumsatz (gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV): Eigenerklärung zum Jahresumsatz (Gesamtumsatz) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Erklärung mittels Angabe im Bewerberbogen.
- Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären.
Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" anzugeben.
Erklärung, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. EUR für Schäden gegeben ist.
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Angaben sind im Vordruck "Bewerberbogen" einzutragen.
- Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV):
Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung" zu erklären.
- Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV):
Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck Bewerberbogen zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" zu erklären.
- Die Selbstausführung der treuhänderischen Aufgabenbereiche (Sanierungsträger) ist zwingend geboten. Eine Beauftragung von Unterauftragnehmern für diese Aufgabenbereiche ist nicht zulässig.
- Nachweis, dass die zur Vertretung berufene Personen sowie die leitenden Angestellten die erforderliche geschäftliche Zuverlässigkeit besitzen: Vor einer Beauftragung muss die geschäftliche Zuverlässigkeit durch die Vorlage der polizeilichen Führungszeugnisse nachgewiesen werden.
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Anfragen zum Verfahren sind ausschließlich über die oben genannte Plattform zu senden (siehe auch Punkt I.3)).
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Die Bewerbung ist keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Ggf. ist die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung zu berücksichtigen. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, ist umgehend Kontakt mit dem Betreiber der Vergabeplattform aufzunehmen. Dies ist zu protokollieren und zusätzlich ist die Vergabestelle darüber zu informieren.
- Die angegebenen Kontaktdaten sind nur zu verwenden, wenn die Kontaktmöglichkeit über die Vergabeplattform aus technischen Gründen nicht möglich ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote darf keinesfalls über die veröffentlichte E-Mailadresse erfolgen.
- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen sind ausschließlich der Vorname und Nachname der bevollmächtigten Vertretung in Druckbuchstaben anzugeben.
- Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5P6Q2M
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Bremen
Land: Deutschland