Erarbeitung einer Strategie zur digitalen Transformation der DAkkS Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-183-FIS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Spittelmarkt 10
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dakks.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erarbeitung einer Strategie zur digitalen Transformation der DAkkS
Der Gegenstand der Vergabe ist die Erarbeitung einer Strategie zur digitalen Transformation der DAkkS.
Der Gegenstand der Vergabe ist die Erarbeitung einer Strategie zur digitalen Transformation der DAkkS.
Leistungspakete:
- Leistungspaket 1: Ermittlung des digitalen Reifegrads der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH
- Leistungspaket 2: Identifizierung von Potenzialen zur Erhöhung des digitalen Reifegrads der DAkkS
- Leistungspaket 3: Erhebung des konkreten Anpassungsbedarfs zur digitalen Transformation der DAkkS
- Leistungspaket 4: Auswahl spezifischer Technologien und Systeme als ein wesentlicher Bestandteil zur Realisierung der Digitalisierungspotenziale der DAkkS (optional)
- Optionale Verlängerung um 6 Monate
- Optionale Leistung - Leistungspaket 4: Auswahl spezifischer Technologien und Systeme als ein wesentlicher Bestandteil zur Realisierung der Digitalisierungspotenziale der DAkkS
- Optionale Verlängerung um 6 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und §124 GWB
Geforderte Nachweise bzw. Erklärungen - (siehe Anlage 11 Angebotsformblatt)
1. Darstellung des Netto-Jahresumsatzes im Bereich Digitale Transformation der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
2. Versicherung der Haftungshöchstsumme: Betriebshaftpflichtversicherung und
Vermögenschadenshaftpflichtversicherung
1. Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz für Leistungen im Bereich Digitale Transformation der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 400.000,- EUR
2. Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr.
Eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, (diese kann auch Teil der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung sein, sofern sich die Vermögensschäden nicht auf Personen- oder Sachschäden in Folge beziehen).
Die Versicherungen entsprechen im Rahmen und Umfang marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherungen oder vergleichbaren Versicherungen aus einem Mitgliedsstaat der EU.
Ein Nachweis kann der ausschreibenden Stelle auf Verlangen vorgelegt werden bzw. wenn solch eine Versicherung noch nicht besteht, wird die Bestätigung eines Versicherers vorgelegt, dass im Falle eines Vertragsabschlusses eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der Versicherungsschutz wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
1. In Art und Umfang drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte - mit folgenden Angaben:
- Name der Referenz
- Referenznehmer
- Referenzgeber
- Branche
- Ansprechpartner des Referenzgebers
- Projektlaufzeit
- Auftragswert
- Leistungsumfang
- Rolle des Unternehmens
- Beschreibung der erbrachten Leistungen
2. Anzahl festangestellter Fachkräfte bzw. qualifizierter Mitarbeiter
1. Ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Referenzprojekt liegt vor, wenn
- Leistungsgegenstand eine Strategieberatung zur digitalen Transformation war,
- in mindestens zwei Projekten eine Reifegrad-Analyse (Aufnahme und Bewertung der Ist-Situation), eine Potenzialanalyse zur Verbesserung durchgeführt wurde und Handlungsbedarf zur konkreten Umsetzung des erkannten Verbesserungspotenzials vorgeschlagen wurde,
- in mindestens einem Projekt sich mit den Anforderungen an die Digitalisierung im behördlichen Kontext für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB befasst wurde,
- in mindestens einem Projekt der Auftragswert mindestens [Betrag gelöscht] EUR, in allen anderen Projekten mindestens [Betrag gelöscht] EUR betrug und
- es nach dem 01.01.2020 abgeschlossen wurde oder seit mindestens 6 Monaten läuft (ab Datum der Bekanntmachung dieser Ausschreibung).
2. Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Bereich Digitale Transformation oder Ähnliches in den letzten drei Jahren von mindestens 4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de/.
Mit dem Angebot ist vom Bieter eine Unternehmensdarstellung einzureichen. In dieser sind das Unternehmen/die Bietergemeinschaft darzustellen und das Leistungsspektrum des Unternehmens/der Bietergemeinschaft zu erläutern. Insbesondere ist auf das Leistungsangebot in folgenden Bereichen einzugehen:
- Digitale Transformation
Weiterhin ist in der Unternehmensdarstellung die Information anzugeben, ob der Bieter über das Zertifikat DIN ISO 10006 verfügt.
Bei Bietergemeinschaften und beteiligten Unternehmen müssen alle Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen und die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden.
Darüber hinaus sind Anzahl und Orte der Niederlassungen in Deutschland sowie Informationen zum jährlichen Gesamtumsatz und zur Beschäftigtenzahl anzugeben.
- Erklärung zur Verwendung der Vergabeunterlagen
- Erklärung über unveränderte Vergabeunterlagen
- Erklärung über die Kostenfreiheit des Angebots
- Erklärung über nicht erfolgte wettbewerbsbeschränkende Abreden
- Personenbezogene Daten
- Erklärung über Generalunternehmerschaft/Beauftragung von Unterauftragnehmern
- Erklärung über Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter
- Beachtung der Verordnung PR Nr. 30/53
- Erklärung nach § 21 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder §19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung Sanktion Russland
Hinweis: Die Auftraggeberin kann jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 6 Abs. 1 WRegG sowie Auskünfte des Gewerbezentralregisters anfordern bzw. bei öffentlichen Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro muss die Auftraggeberin für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 150a GewO einholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMC6Q34
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).