Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen an der automatischen Flugwetterstation Frankfurt des Deutschen Wetterdienstes Referenznummer der Bekanntmachung: OV-52342/23-CHR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 76
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69-80626554
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen an der automatischen Flugwetterstation Frankfurt des Deutschen Wetterdienstes
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen an der automatischen Flugwetterstation Frankfurt des Deutschen Wetterdienstes.
Am Gebäude 846 am Flughafen Frankfurt am Main (im Sicherheitsbereich)
Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen an der automatischen Flugwetterstation Frankfurt des Deutschen Wetterdienstes gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 30.09.2025. Sofern der Vertrag nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 30.09.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 30.09.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III.1.1)
siehe III.1.1)
siehe III.1.1)
siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber
eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160
Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht
abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle
für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der
Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für
Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax:+49 (0)228 / 94 99-163