BGK Wet Lab Live Sessions Referenznummer der Bekanntmachung: 88-22 (200)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Leipziger Platz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-330960200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
BGK Wet Lab Live Sessions
Gegenstand der Ausschreibung ist die entgeltliche Organisation und Durchführung einer Reihe von chirurgischen Fortbildungen in einer realitätsnahen Form. In der Fortbildungsreihe werden High-Fidelity Frakturkurse am vorfrakturierten anatomischen Humanpranparat zum Skillstraining realisiert.
Haupterfüllungsort ist abhängig vom Anbieter und darf maximal 700 km von allen teilnehmenden BG- Kliniken entfernt sein.
Gegenstand der Ausschreibung ist die entgeltliche Organisation und Durchführung einer Reihe von chirurgischen Fortbildungen in einer realitätsnahen Form. In der Fortbildungsreihe werden High-Fidelity Frakturkurse am vorfrakturierten anatomischen Humanpranparat zum Skillstraining realisiert.
Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
4. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
5. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
6. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
1. (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung).
Haftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall.
1. Angaben zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung") .
2. Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind samt Angaben zum Projekt und Auftraggeber (Kontakt Auftraggeber, Referenzprojekt, Gegenstand des Auftrags, Durchführungszeitraum, Auftragsvolumen in EUR gesamt (netto), Weitere Angaben). Eine Referenz ist gleichwertig, wenn sie nach Art und Umfang den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entspricht (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie im Formblatt "Referenzbogen" erforderlich).
Zu 1: Der Bieter verfügt über einen Strahlenschutzbeauftragten und einen Hygienebeauftragten.
Zu 2: Referenzen über die Ausführung von mindestens 12 High-Fidelity Frakturkursen am vorfrakturierten anatomischen Humanpra?paraten aus den vergangenen drei Jahren unter Benennung des jeweiligen verantwortlichen Instruktors, der Anzahl der Teilnehmer, und einer Beschreibung des Kursprogramms.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6NUZ
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 02289499-0
Fax: +49 02289499-163
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.