Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienstleistungen für BSR-Standorte Referenznummer der Bekanntmachung: 1000003075
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ringbahnstr. 96
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 307592-2530
Fax: +49 307592-2263
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienstleistungen für BSR-Standorte
Die Liegenschaften der BSR im Berliner Stadtgebiet und Berliner Umland müssen aufgrund besonderer Sicherheitsanforderungen rund um die Uhr bewacht werden. Die Leistung kann nicht ausschließlich mit eigenem Personal durchgeführt werden. Die Unterstützung von Fremdpersonal durch ein spezialisiertes Sicherheitsunternehmen als AN ist erforderlich.
Der AN ist dabei für verschiedene Schutzziele zuständig, wie z.B.: den Schutz von Eigentum und Besitz des AG, der Besucher, Mitarbeiter, Fremdfirmenangehörigen und AG-Fremden, sowie für die Prävention, welche erforderlich ist, um die Schutzziele zu erreichen, - den Bereich Objekt- und Liegenschaftsschutz sowie bedarfsbezogen, - besondere anlassbezogene Servicedienstleistungen z.B. bei unvorhersehbaren oder schlecht planbaren Ereignissen. Die Gesamtleistung wird in 3 Lose aufgeteilt.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil C) und Anlage C1 (s. a. Pkt. VI.3) verwiesen.
Los 1 - Pförtner- und Sicherheitsleistungen Hauptverwaltung Ringbahnstr. 96 / 120 (LP 1); Anlassbezogener Objektschutz für div. BSR-Standorte (LP 2)
Leistungspaket 1 (LP 1): Die Liegenschaft der BSR muss rund um die Uhr durch Pförtner/innen bewacht werden. Dies umfasst neben Sicherheitsdienstleistungen auch die Parkplatzbewirtschaftung, den Empfang und die Betreuung von Besucher/innen sowie weitere Concierge-Leistungen. Leistungsgegenstand sind Sicherheitsdienstleistungen inklusive Wächterkontrollsystem mit ca. 50 Kontrollstellen. Das Wächterkontrollsystem kommt aktuell nur am Standort Ringbahnstraße zum Einsatz. Der Auftrag für den AN besteht in der kurzfristigen, teils ungeplanten Bereitstellung (Leistung erfolgt innerhalb von 2 Stunden) von geeignetem, auf der jeweiligen Liegenschaft eingearbeiteten Personal für Sicherheitsdienstleistungen auf dem Standort.
Leistungspaket 2 (LP 2): Die Liegenschaften der BSR müssen ggf. aufgrund unvorhersehbarer, unplanmäßiger und/oder kurzfristig eintretender Anlässe zusätzlich bewacht werden. Es handelt sich dabei um diverse Liegenschaften des AG im gesamten Berliner Stadtgebiet. Die Beauftragung erfolgt jeweils anlassbezogen mit einer Beschreibung der jeweiligen Situation und/oder Aufgabenstellung sowie der Angabe zum Leistungsort. Die Einweisung in die konkreten örtlichen Gegebenheiten erfolgt nach Beauftragung jeweils durch den AG.
Der AG behält sich vor den Ziel-/Auftragswert auf Grund von möglichen Mehrbedarfen entsprechend zu erhöhen. Diese mögliche Wertanpassung von max. 50% ist eine Erweiterungsoption. Der AN hat darauf keinen Anspruch. Die BSR wird den AN bei Wahrnehmung dieser Erweiterungsoption zur Kenntnis setzen.
Los 2 – Pförtner- u. Sicherheitsleistungen Gradestr. 73 / 77 (LP 1); Pförtnerleistungen u. Brandwache Gradestr. 81 (LP 2); Pförtnerleistungen u. Wiegetätigkeit Freiheit 24-25 (LP 3)
Leistungspaket 1 (LP 1): Die Liegenschaft der BSR muss rund um die Uhr durch Pförtner/innen bewacht werden und um-fasst zum Teil, neben Sicherheitsdienstleistungen auch den Empfang und die Betreuung von Besucher/innen. Der Auftrag für den AN besteht in der kurzfristigen, teils ungeplanten Bereitstellung (Leistung erfolgt innerhalb von 2 Stunden) von geeignetem, auf der jeweiligen Liegenschaft eingearbeiteten Personal für Sicherheitsdienstleistungen auf dem Standort.
Leistungspaket 2 (LP 2): Die Liegenschaft der BSR muss durch Pförtner/innen bewacht werden und umfasst zum Teil, neben Sicherheitsdienstleistungen auch den Empfang und die Betreuung von Besucher/innen. Aufgrund der besonderen sicherheitstechnischen Bestimmungen am Standort muss dort vor der Neuaufnahme jeder Tätigkeit eine Sicherheitseinweisung durch befugtes Personal erfolgen. Die Anforderung der konkret benötigten Leistung obliegt dem BSR-Fachbereich Betrieb Mechanische Behandlungsanlage (VAM) in eigener Regie und wird direkt mit dem AN abgestimmt.
Zu den allgemeinen Sicherheitsdienstleistungen werden weiterhin folgende Leistungen übertragen:
-- Kontrolle Status Anwesenheit von Fremdfirmen (über Basisstation des Zugangskontrollsystems in Verbindung mit dem Werkauftragssystem)
-- Mitwirkung bei der monatlichen Brandschutzübung sowie Alarmierung der Feuerwehr, des Rettungsdienstes etc. bei besonderen Vorkommnissen am Standort entsprechend der Brandschutzordnung des Standortes sowie die örtliche Zugangssicherstellung für die angeforderten Einsatzbereiche.
-- Baustellensicherung bei größeren Baumaßnahmen am Standort, d. h., Sicherstellung eines kontrollierten Fahrzeugverkehrs und Personenein- und ausgangs für die Baustellen und ggf. Übernahme von Ersteinweisungen der Firmen und Kontrollgänge Baufeld
-- Kommunikation mit den örtlichen Verantwortlichen des AG und der Bauunternehmer
Die Leistungserbringung startet im LP 2 am 01.02.2027.
Leistungspakt 3 (LP 3): Die Liegenschaft der BSR muss durch Pförtner/innen bewacht werden und umfasst zum Teil, neben Sicherheitsdienstleistungen auch den Empfang und die Betreuung von Besucher/innen sowie Wiegetätigkeiten. Das Interesse des AG besteht vor allem darin, geplante und ungeplante Ausfälle des eigenen Sicherheitspersonals wie zum Beispiel Urlaub, Krankheit sowie Aus- und Fortbildung zu kompensieren. Die Wiegetätigkeit in den Spätschichten beinhaltet das zuverlässige Wiegen von einzelnen Abfallanlieferungen, der Fremdfirmentransporte für die Betriebsstoffe und Restprodukte, deren Registrierung im Wiegedatensystem und die sachgemäße Übergabe / Übernahme von Frachtpapieren.
Aufgrund der besonderen sicherheitstechnischen Bestimmungen im Müllheizkraftwerk wird dort vor der Neuaufnahme jeder Tätigkeit eine Sicherheitseinweisung durch befugtes Personal des AG erfolgen.
Zu den allgemeinen Sicherheitsdienstleistungen werden weiterhin folgende Leistungen übertragen:
-- Kontrolle Status Anwesenheit von Fremdfirmen (über Basisstation des Zugangskontrollsystems in Verbindung mit dem Werkauftragssystem)
-- Mitwirkung bei der monatlichen Brandschutzübung sowie Alarmierung der Feuerwehr, des Rettungsdienstes etc. bei besonderen Vorkommnissen am Standort entsprechend der Brandschutzordnung des Standortes sowie die örtliche Zugangssicherstellung für die angeforderten Einsatzbereiche.
-- Baustellensicherung bei größeren Baumaßnahmen am Standort, d. h., Sicherstellung eines kontrollierten Fahrzeugverkehrs und Personenein- und ausgangs für die Baustellen und ggf. Übernahme von Ersteinweisungen der Firmen und Kontrollgänge Baufeld
-- Kommunikation mit den örtlichen Verantwortlichen des Auftraggebers und der Bauunternehmer
Zur Vorbereitung der Angebotsabgabe ist eine verpflichtende Ortsbesichtigung nur für das Leistungspakt 3 in Los 2 vorgesehen. Zum Nachweis der Ortsbesichtigung ist mit dem Angebot das unterschriebene Formular Ortsbesichtigung (Teil A, Anlage A8) einzureichen.
Die Leistungserbringung startet im LP 3 am 01.02.2027
Der AG behält sich vor den Ziel-/Auftragswert auf Grund von möglichen Mehrbedarfen entsprechend zu erhöhen. Diese mögliche Wertanpassung von max. 50% ist eine Erweiterungsoption. Der AN hat darauf keinen Anspruch. Die BSR wird den AN bei Wahrnehmung dieser Erweiterungsoption zur Kenntnis setzen.
Los 3 – Sicherheitsleistungen und Revierbestreifung für BSR-Deponien
Die Deponien der BSR müssen aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen zusätzlich regelmäßig durch Kontrollgänge bestreift werden. Es handelt sich dabei um diverse Liegenschaften des AG im Berliner Umland.
Der AG behält sich vor den Ziel-/Auftragswert auf Grund von möglichen Mehrbedarfen entsprechend zu erhöhen. Diese mögliche Wertanpassung von max. 50% ist eine Erweiterungsoption. Der AN hat darauf keinen Anspruch. Die BSR wird den AN bei Wahrnehmung dieser Erweiterungsoption zur Kenntnis setzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
-- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
-- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
-- Erklärung zur Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
-- ggf. Erklärung Bietergemeinschaft (Teil A, Anlage A5)
-- Eigenerklärung Einhaltung Russland-Embargo (Teil A, Anlage A7)
-- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
-- Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum (Teil A, Anlage A3)
-- Nachweis einer Gewerbeerlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung.
-- Bestätigung, dass das eingesetzte Personal am Unterrichtungsverfahren nach §34a Gewerbeordnung teilgenommen hat.
-- Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach ISO 9001: 2015 und DIN 77200 oder einen gleichwertigen Nachweis von dritter, fachkundiger und unabhängiger Seite für Qualitätssicherungsmaßnahmen
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
-- Erhöhter Einarbeitungsaufwand bei Wechsel Auftragnehmer -- Konsolidierung gleichartiger Leistungen -- Erhöhte Planungssicherheit für sensibles Thema
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ca. Q1/2029 und nur sofern Bedarf weiterhin besteht
Vertrauliche Detailinformationen zur Leistung über Anlage C1:
Detailinformationen zu den Leistungen der einzelnen Lose bzw. Leistungspakete, insbesondere Orts- und Zeitangaben, werden über die Anlage C1 erst nach Abgabe einer Geheimhaltungserklärung (Teil A, Anlage A9) zur Verfügung gestellt.
Der Bieter hat die von ihm rechtsverbindlich gezeichnete Geheimhaltungserklärung an den AG ausschließlich per E-Mail an zu übermitteln.
Die Anlage C1 wird darauf hin über das Ausschreibungsportal des AG analog den restlichen Ausschreibungsunterlagen der bewerbenden Stelle des Bieters über eine gesonderte Kommunikation zur Verfügung gestellt.
Eine Angebotsabgabe ohne die vom AG übermittelte Anlage C1 führt automatisch zum Ausschluss.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 03090137613
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.