Lieferung, Inbetriebnahme und Störungsbeseitigung von Pumpen in diversen Liegenschaften des Deutschen Bundestages Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2023-097-12-BL380
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platz der Republik 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Inbetriebnahme und Störungsbeseitigung von Pumpen in diversen Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Lieferung, Inbetriebnahme und Störungsbeseitigung von Pumpen der Firma KSB SE & Co KGaA und deren Komponenten für diverse Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Berlin-Mitte
Berlin-Dahlem (Zehlendorf)
Der Deutsche Bundestag betreibt verschiedene versorgungstechnische Anlagen wie Blockheizkraftwerke, Heizkessel, Dampferzeuger, Kältetechnik, Sanitäranlagen, Heizung, Klima, Lüftung, Fernwärme und Feuerlöschtechnik. Hierfür werden Pumpen, Armaturen und Komponenten benötigt. Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Pumpen, Armaturen und deren Komponenten der KSB SE & Co. KGaA sowie ein Inbetriebnahme- und Instandsetzungsservice durch den Auftragnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Inbetriebnahme und Störungsbeseitigung von Pumpen in diversen Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Postanschrift: Darßer Bogen 10
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 03096261170
Fax: +49 96261199
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.