Rahmenvertrag Lieferung von Schädlingsbekämpfungsmitteln Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA67680
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Pentke, Sandra
E-Mail:
Telefon: +49 6926514915
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 78
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Pentke, Sandra
E-Mail:
Telefon: +49 6926514915
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Lieferung von Schädlingsbekämpfungsmitteln
Rahmenvertrag Lieferung von Schädlingsbekämpfungsmitteln
Die Lieferungen sollen bundesweit erfolgen
Es handelt sich um die Lieferung von Schädlingsbekämpfungsmitteln
Es besteht die Möglichkeit 1 x um 2 Jahre zu verlängern (24 Monate)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Details hierzu in der Anlage B1_Eignungskriterien, welche Teil der Vergabeunterlagen ist:
Einreichung eines Handelsregisterauszuges (6 Monate alt)
Siehe Details hierzu in der Anlage B1_Eignungskriterien, welche Teil der Vergabeunterlagen ist:
Der Bieter hat folgende Unterlagen zur Erbringung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
einzureichen:
Erklärung zu Finanzdaten, hier: Wirtschaftsauskunft (Bonitätsauskunft).
Wir bitten ebenfalls um Beachtung der Formalen Kriterien:
Anerkennung der vorliegenden Vertragsbedingungen,
Bindefrist gem. benannter Fristen im Vergabeverfahren,
Leistungen werden zu Bedingungen der Anfrage angeboten) sowie
die Kriterien zur Prüfung auf Zuverlässigkeit:
Eigenerklärung DB Services GmbH,
Anerkennung der Allgemeinen und ergänzenden Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn (AVB Beratungs- und Dienstleistungen, AEB, EVB),
aktueller Gewerbezentralregisterauszug und
bei Bedarf die Bietergemeinschaftserklärung
Siehe Details hierzu in der Anlage B1_Eignungskriterien, welche Teil der Vergabeunterlage ist:
Eignungskriterien für die Fachkunde - Bestätigung:
Lagerung der Chemikalien,
Nachweis des eigenen Qualitätsmanagements,
Nachweis der Zugänglichkeit der Sicherheitsdatenblätter/Produktblätter,
Sicherstellungflächendeckender Produktsupport (Beratung) vor Ort bzw. telefonisch)
Mindestanforderungen:
Leistungen sind selbst auszuführen,
Angeboten werden dürfen ausschließlich zugelassene Schädlingsbekämpfungsmittel,
Aktualisierungen der Zulassungen/Sicherheitsdatenblätter und Produktblätter sind dem AG sofort mitzuteilen,
auslaufende Produktzulassungen sind dem AG unverzüglich anzuzeigen und Alternativprodukte zu benennen
Das Nichteinhalten von Vergabebedingungen führt zum Ausschluss.
Der Lieferrahmenvertrag wird zum Zeitpunkt der Angebotsphase mit veröffentlicht.
siehe hierzu die Anlagen C2.1 Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB Beratungs- und Dienstleistungen) und C2.2 Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
Die Zahlungsfrist beträgt 21 Tage unter Abzug von 3% Skonto oder 30 Tage netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.