Bauüberwachungsleistungen; Weddeler Schleife, Oberbau/KIB Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52064
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Torgauer Straße 12-15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leschuk, Veronika
E-Mail:
Telefon: +49 5112861644
Fax: +49 6926521083
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen; Weddeler Schleife, Oberbau/KIB
BÜB KIB, konstruktive Maßnahmen
Braunschweig, Weddeler Schleife
BÜB KIB, konstruktive Maßnahmen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BÜB KIB, konstruktive Maßnahmen
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier
ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesencorona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von
Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen
Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von
Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen
werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem
Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist
fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2
GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist
kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Braunschweig, Weddeler Schleife
BÜB KIB, konstruktive Maßnahmen
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Los 1 - Nachtrag 1
Die vom AN beschriebenen zuästzlichen Leistungen Bauüberwachung sind zur Fertigstellung der beiden Straßenbrücken EÜ Schunter und EÜ Sandbach der genannten Straßenüberführungen. Die Überwachung der Fertigstellung der beiden Straßenbrücken ist Leistungsinhalt des ursprünglichen Vertrages.
Die zusätzlichen Leistungen der Bauüberwachung während und nach der ursprünglichen Vertragslaufzeit sind technisch und praktisch nicht von den Leistungen des Hauptvertrags trennbar. Die gleiche Örtlichkeit sowie die engen Überschneidungen der Leistungen, insbesondere auch in logistischer Hinsicht sowie bzgl. des Bauablaufs lassen dies nicht zu.Die zusätzlichen Leistungen der Bauüberwachung während und nach der ursprünglichen Vertragslaufzeit sind technisch und praktisch nicht von den Leistungen des Hauptvertrags trennbar. Die gleiche Örtlichkeit sowie die engen Überschneidungen der Leistungen, insbesondere auch in logistischer Hinsicht sowie bzgl. des Bauablaufs lassen dies nicht zu.