Search Engine Advertising Referenznummer der Bekanntmachung: BO-4528
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markgrafenstr. 22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-direkt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Search Engine Advertising
Search Engine Advertising ist einer der bedeutendsten digitalen Marketing-Kanäle der BIG. Über prominent platzierte Anzeigen bei Google kann BIG direkt gesund über diesen Kanal die Reichweite und Bekanntheit bei zielgruppenrelevanten Suchanfragen steigern.
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse und bundesweit geöffnet. Gegründet wurde die BIG 1996 von der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker. Aktuell betreut die BIG deutschlandweit rund 514.000 Versicherte (Stand Dezember 2022). Die BIG ist - wie alle gesetzlichen Krankenkassen - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Über 960 Mitarbeiter arbeiten in der Hauptverwaltung in Dortmund, dem Rechtssitz in Berlin und den Kundencentern.
Als IKK-Landesverband vertritt die BIG zudem die Interessen der Versicherten der Innungskrankenkassen in Berlin. In diesem Rahmen nimmt sie allein oder gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessentenvertretung wahr.
BIG direkt gesund schreibt die Leistung „Agenturvertrag zur operativen Unterstützung und strategischen Beratung im Bereich Search Engine Advertising (SEA)“ aus. Im Vordergrund stehen die Weiterentwicklung des bestehenden Google Ads-Kontos sowie die Durchführung performanceorientierter SEA-Kampagnen.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Entscheidung über die Verlängerung wird dem Auftragnehmer jeweils spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich mitgeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate)
- Anlage „Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB“
Hinweise:
- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen
- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen
- eine Nachforderung fehlender Erklärungen / Nachweise bleibt gemäß den Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten
Sonstiges:
Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich im Anhang 1 "Anlagenverzeichnis sämtlicher Vergabeunterlagen / Angebotsbestandteile" am Ende der Bewerbungsbedingungen.
- Anlage „Eigenerklärung Umsatz“ - Angabe der Gesamtnettoumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und jeweils Angabe des prozentualen Anteils der Nettoumsätze im Bereich Suchmaschinenwerbung am Gesamtnettoumsatz
Hinweise:
- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen
- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen
- eine Nachforderung fehlender Erklärungen / Nachweise bleibt gemäß den Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten
Sonstiges:
Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich im Anhang 1 "Anlagenverzeichnis sämtlicher Vergabeunterlagen / Angebotsbestandteile" am Ende der Bewerbungsbedingungen.
- Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ entsprechend der Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ ergeben
- Eigenerklärung Status Google-Partner
Hinweise:
- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen
- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen
- eine Nachforderung fehlender Erklärungen / Nachweise bleibt gemäß den Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten
Sonstiges:
Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich im Anhang 1 "Anlagenverzeichnis sämtlicher Vergabeunterlagen / Angebotsbestandteile" am Ende der Bewerbungsbedingungen.
a. Der Referenzauftrag muss auf dem deutschsprachigen Markt umgesetzt sein.
b. Der Referenzauftrag muss aus den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 oder 2023 sein und eine Mindestdauer von zwei Jahren betragen.
c. Der Referenzauftrag muss aus der Finanz-, Versicherungs- oder Gesundheitsbranche kommen.
Weitere Mindestanforderungen für Referenz 1: Diese Referenz muss die Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Suchmaschinenwerbung (SEA) beinhalten.
Status als Google-Partner spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsausführung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Teilnahme sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über die Vergabeplattform "subreport ELViS" unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E15198433 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E15198433).
Hilfe bei der Bedienung der Vergabeplattform "subreport ELViS" erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49(0)221-985 780 oder unter www.subreport.de.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform "subreport ELViS" an die Vergabestelle der Auftraggeberin zu richten (Nachrichtenfunktion). Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung notwendig, für die Zeit vom Bieter einzuplanen ist.
Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die BIG unverzüglich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform "subreport ELViS" darauf hin.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug
behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen
beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der
Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland