BVG Ticket-App (Frontend) - Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0844-2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BVG Ticket-App (Frontend) - Rahmenvertrag

Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0844-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BVG möchte den digitalen Vertrieb weiterhin stark ausbauen. Dafür soll zum Beispiel zukünftig auch das Abo in den Apps angeboten und der Anteil der Ticketverkäufe über die Apps weiter gesteigert werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72212517 Entwicklung von IT-Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Entwicklung, Implementierung und Weiterentwicklung einer Ticket-App. In dieser Ausschreibung wird ausschließlich eine neue Version der Ticket-App gefordert und beschrieben. Die App "BVG Tickets" bietet Smartphone-Nutzern mit den Betriebssystemen Android und iOS (Apple) einen besonders einfachen und schnellen Ticketkauf an. Die Ticket-App (Android und iOS, im Folgenden "App" genannt) soll User zentriert und auf optimale User Experience ausgerichtet werden. Eine einfache, klare Menüstruktur zählen ebenso wie der besonders einfache und schnelle Ticketkauf mit möglichst wenig Eingaben sowie die Registrierung mit Drittanbieterzahlarten dazu. Die Ticket-App soll komplett neu umgesetzt werden. Dabei sollen Erfahrungswerte aus der Nutzung und dem Betrieb in die Neuentwicklung einfließen. Für den Ticketkauf wird das vorhandene Ticketing-Backend der BVG über eine API angebunden. Die Konzeptions- und Implementierungsphase sowie die Betriebs- und Weiterentwicklungsphase werden zunächst für insgesamt 3 Jahre beauftragt. Nach Ablauf der 3 Jahre kann die BVG einseitig den Vertrag 4 mal bis zu 1 Jahr verlängern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertungskriterien (B-Kriterien) und Konzepte gemäß Vergabeunterlagen / Gewichtung: 37,50
Qualitätskriterium - Name: Proof of Concept (POC) gemäß Vergabeunterlagen / Gewichtung: 12,50
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Nach Ablauf der 3 Jahre kann die BVG einseitig den Vertrag 4 mal bis zu 1 Jahr verlängern. Der Bieter bietet als Option an, dass die iOS-Variante seiner Applikation um die in iOS 14 enthaltene Funktion "App Clip" nach den jeweils aktuellen Apple-Regularien (insbesondere auch hinsichtlich der Dateigröße) erweitert werden kann (siehe hierzu https://developer.apple.com/app-clips/). Die konkrete Umsetzung, welche Funktionen mit App Clip realisiert werden sollen, wird im Rahmen der Implementierungsphase zwischen AG und AN abgestimmt. Zusätzlich soll die Android Variante die Huawei Mobile Services unterstützen. Insbesondere für die Darstellung und die Steuerung der Karten ist ggfs. die Einbindung eines oder mehrerer SDKs notwendig. Der AN sichert zu, dass eine Integration im Rahmen der Imple-mentierungsphase bzw. auch jederzeit im Rahmen der Weiter-entwicklungsphase möglich ist.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

7.Entscheidung über die Zuschlagserteilung

Die Wertung der Angebote erfolgt durch den AG. Einzelheiten zur Wertung sind nachfolgend beschrieben (Ziffer 12).

8.Vertrauliche Angaben und Geheimhaltung, wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen

8.1Dem Bieter obliegt es selbst, diejenigen Teile seiner Angebotsunterlagen, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte (insbesondere andere Bieter) ausgehen (vgl. § 165 Abs. 3 Satz 2 GWB).

8.2Mit dem Teilnahmeantrag haben sich alle Beteiligten verpflichtet, die im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke dieses Vergabeverfahrens zu verwenden.

8.3Bieter, die sich an wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen beteiligen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Bietergemeinschaften, wenn sich mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft an wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen beteiligt, auch wenn dies für die anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht zutrifft.

9.Kostenersatz, Verbleib der eingereichten Unterlagen

Ein Kostenersatz für die Beteiligung am Verhandlungsverfahren wird nicht gewährt (Ausnahme Proof of Concept). Die ein- gereichten Unterlagen werden Eigentum des Auftraggebers und werden nicht an den Bieter zurückgesandt.

10.Zuschlagskriterien

Der Auftraggeber gibt das folgende Vorgehen für die Zuschlagswertung und die folgenden Zuschlagskriterien bekannt:

Die gewichteten Bewertungskriterien zur Zuschlagserteilung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im AI-Vergabemanager.

Für die Wertung der Angebote werden die in den Bewertungsmatrizen und der Leistungsbeschreibung zu entnehmenden Zuschlagskriterien herangezogen und gewichtet.

Über alle Kriterien wird die gewichtete Gesamtpunktzahl ermittelt. Der Preis (Preisblatt) geht zu 50%, die Qualität (Gesamtpunktzahl Leistungspunkte, bestehend aus Punkten aus Bewertungsmatrix und Proof of Concept) ebenfalls zu 50% in die abschließende Bewertung ein.

Leistungspunkte

Aus der Bewertungsmatrix können maximal 258 Punkte (168 Punkte für Bewertungskriterien und 90 Punkte für Konzepte) und aus dem Proof of Concept 10 Punkte erreicht werden.

Die Berechnung erfolgt gemäß der folgenden Formel:

Zunächst werden für die B-Kriterien inkl. Konzepte und das PoC die Leistungspunkte jeweils wie folgt ermittelt:

 Leistungspunkte = erreichte Punktzahl / mögliche Punktzahl x 100

Die Leistungspunkte aus den B-Kriterien und Konzepten gehen zu 75% und die Leistungspunkte aus dem Proof of Concept zu 25% in die Gesamtpunktzahl für die Leistung ein:

 Gesamtpunktzahl Leistung = 0,75 x Leistungspunkte B-Kriterien & Konzepte + 0,25 x Leistungspunkte Proof of Concept

Sofern der Bieter mindestens ein A-Kriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Sofern die erreichte Punktzahl beim Proof of Concept unter 50% der erreichbaren Punkten liegt oder die erreichte Punktzahl aus der Summe von Bewertungskriterienpunkten und Konzeptpunkten unter

50% der erreichbaren Punkten liegt, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Kennzahl (zuschlagsrelevant)

Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Gesamtpunktzahl Leistung und Angebotspreis multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode. Kommt es zu einer gleichen Punktzahl bei zwei oder mehr Bietern erhält der Bieter mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag.

Die Bewertungsgrundlage (so genannter Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt:

 Kennzahl = Gesamtpunktzahl Leistung / Angebotspreis * 1.000.000

11.Ausschluss

Sofern der Bieter die in der Bewertungsmatrix genannten Mindestpunkte bei den B-Kriteriem, den Konzepten oder dem Proof of Concept nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ebenso führt die Nichterfüllung mindestens eines A-Kriteriums zum Ausschlus

12.Sprache

Die Kommunikation in Wort und Schrift zwischen AG und AN erfolgt generell auf Deutsch. Das Gleiche gilt für die zu erstellenden Dokumente.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 248-716591
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

BVG Ticket-App (Frontend) - Rahmenvertrag

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/07/2023
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: PROJEKTIONISTEN GmbH
Postanschrift: Schaufelder Str. 11
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5111235780
Fax: +49 51112357818
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/07/2023