Unterhaltsreinigungsleistungen beim GKV-Spitzenverband
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigungsleistungen beim GKV-Spitzenverband
Durchführung von Reinigungsleistungen am Standort des GKV-Spitzenverbandes in Berlin. Gegenstand sind die regelmäßig notwendigen Unterhaltsreinigungen sowie Sonderreinigungen sowie gelegentliche Bauschlussreinigungen. Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und dem Vertrag, die Bestandteile der Vergabeunterlagen sind.
Berlin
Regelmäßige Unterhaltsreinigungen sowie Sonderreinigungen sowie gelegentliche Bauschlussreinigungen
dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
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Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, in der Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € (pro Schadensfall), Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 € (pro Schadensfall), Abwasserschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 € (pro Schadensfall) und Schäden durch den Verlust von überlassenen Schlüsseln, Transpondern, Codekarten mit einer Deckungssumme von mindestens 80.000 € (pro Schadensfall) jeweils bei doppelter Maximierung je Versicherungsjahr versichert sind.
Falls keine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass bei Erteilung des Auftrages eine solche über die genannten Risiken und mit der genannten Deckungssumme abgeschlossen wird.
Hinsichtlich des Umsatzes des hier ausgeschriebenen Tätigkeitsbereiches wird ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] Euro netto im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre gefordert.
Kurze allgemeine Darstellung des Bieters und ggfls. der vorgesehenen Nachunternehmer bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts (max. 5 Seiten). Zusätzlich hat der Bieter Angaben über seine Ausstattung, insbesondere Geräte und technische Ausrüstung zu erstellen und beizufügen. Ebenfalls sind Ausführungen zur Personalstärke und zur Zusammensetzung des Personals nach Ausbildungsstand zu machen. Diese ist als formlose Anlage dem Angebot beizufügen.
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Überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ende der Angebotsfrist, die belegen, dass der Bieter mit den hier ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat. Vergleichbar ist eine Referenz mit einer täglichen Reinigungsleistung von mindestens 13.000 m² Büroflächen bei einem Auftraggeber (in einem Objekt) unter Einsatz vergleichbarer Anzahl an Reinigungspersonal, bei denen die tägliche Reinigung vor den üblichen Bürozeiten erfolgt (Frühreinigung).
Der Bieter weist seine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 sowie 14001 unter Beifügung des gültigen Zertifikates nach. Vergleichbare Qualifikationsnachweise sind zugelassen, wenn die dafür notwendigen Anforderungen denen für die geforderten Zertifikate entsprechen und die Vergleichbarkeit durch den Bieter nachgewiesen wird.
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Es müssen drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden. Die Referenzen sollen in einer Anlage ausführlich beschrieben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +22 894990
Fax: +22 89499163
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.