Beschaffung Strom und zugehörige Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 65-21 (200)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BG Kliniken Dienstleistungen gGmbH
Postanschrift: Warener Straße 7
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kliniken und Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung Strom und zugehörige Dienstleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 65-21 (200)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BG Kliniken haben die Strombeschaffung/Integrierung der Stromversorgung bundesweit für alle Abnahmestellen im Verbund mittels eines eigenen Energieversorgungsunternehmens, der BG Kliniken Dienstleistungen GmbH (DLG), zentralisiert.

Für die DLG als Zwischenhändler, Weiterverteiler und Versorger wird der Strombedarf ausgeschrieben, den die DLG bundesweit für die Strombedarfsdeckung aller Abnahmestellen der BG-Kliniken benötigt (Vollstrombelieferung). Die BG Kliniken und weitere nachgelagerte Drittverbraucher mit Unterzählern innerhalb der Abnahmestellen sind eigenständige und unterschiedliche Rechtspersonen, die ihren Strom ab dem 01.01.2025 von der DLG beziehen.

Für die Umsetzung sind weitere Dienstleistungen durch den AN gefordert.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Sitz der DLG ist Berlin.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung von Strom und zugehörigen Dienstleistungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Bereitstellung, Preisbildung/Beschaffung, etc.) / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 097-304754
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 65-21 (200)
Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung Strom zug. Dienstleistungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: enercity AG
Postanschrift: Ihmeplatz 2
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 511-4302616
Fax: +49 511-4309412616
Internet-Adresse: http://www.enercity.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Unternehmen, die ein Angebot abgeben möchten, laden sich die Vergabeunterlagen von dem Deutschen Vergabeportal DTVP herunter. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über das Vergabeportal. Angebote per Post oder E-Mail sind nicht zugelassen.

2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Andere Anfragen werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.

3. Das Vergabeverfahren wird durch die BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH geführt. Auftraggeber wird jedoch die BG Kliniken Dienstleistungen GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH

4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.

5. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3).

6. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.4). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6GPR

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 02289499-0
Fax: +49 02289499-163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.

Der Antrag in unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2023