Bekanntmachung vergebener Aufträge: Winterdienst am Standort St. Augustin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. - LOS 1 Referenznummer der Bekanntmachung: J-2023-13-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Glinkastr. 40
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bitte kontaktieren Sie uns ausschließlich über das DTVP.
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Aufträge: Winterdienst am Standort St. Augustin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. - LOS 1
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Winterdienst auf dem Außengelände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung am Standort Sankt Augustin. Es gelten jeweils die Festsetzungen der Leistungsbeschreibung.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und Institut für Arbeitsschutz der DGUV Alte Heerstraße 111 53757 Sankt Augustin
Die DGUV beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Bereich des Winterdienstes an einen externen Auftragnehmer (AN). Dazu gehören:
- Stellung eines Bereitschaftsdienstes für die jeweilige Winterdienstperiode
- die prognostizierten Wetterverhältnisse zu erfassen und zu überprüfen
- Glatteisvermeidung
- Schneeräumungen
- Streuen
Gemäß § 4 des Vertrages
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterdienst am Standort St. Augustin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V.
Postanschrift: Röhfeldstraße 18
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C6QCH
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§
155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird
explizit hingewiesen.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland