Beschaffung eines weiteren SAP-Moduls (SAP Signavio)

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BVG AöR
Postanschrift: Holzmarktstr. 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BVG
E-Mail:
Telefon: +49 302560
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bvg.de/de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines weiteren SAP-Moduls (SAP Signavio)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48517000 IT-Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines weiteren SAP-Moduls (SAP Signavio)

Prozessanalyse, Modellierung, Simulation, Governance und Automatisierung

Nutzungszeitraum: 2 Jahre

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung eines weiteren SAP-Moduls (SAP Signavio)

Prozessanalyse, Modellierung, Simulation, Governance und Automatisierung

Nutzungszeitraum: 2 Jahre

Um bei der BVG ein erforderliches Prozessmanagement und eine Digitalisierungslandkarte zu etablieren, soll anhand des Prozessmanagement-Tools die derzeit nicht optimierte Prozesslandschaft verbessert werde. Eine kundenorientierte Ende-zu-Ende Sicht soll in diverse Prozesse einfließen und diese optimieren und ggf. verschlanken. In diesem Zuge wird eine Senkung der Prozesskosten der BVG erwartet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

keine.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die BVG plant, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU zu vergeben, da es aufgrund der Ausnahmetatbestände nach § 13 Abs. 2 SektVO Nr. 3b) und 5) nur einen Wettbewerber gibt, der diese Leistungen erbringen kann.

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Ausnahmetatbestand gem. § 13 Abs. 2 SektVO Nr. 3b) "aus technischen Gründen":

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SAP ist das zentrale betriebswirtschaftliche System der BVG für alle wesentlichen Unternehmensanwendungen. Das Produkt SAP Signavio ist ein integraler Bestandteil der SAP-Suite mit allen notwendigen automatischen, bilateralen Schnittstellen und Zugriff auf alle SAP-Daten.

Als Teil des SAP-Ökosystems ist Signavio nahtlos in alle von der BVG bereits genutzten weiteren SAP-Produkte vollständig und mit geringem Aufwand integrierbar (Tiefenintegration), weil keine zusätzlichen Schnittstellenentwicklungen erforderlich sind. Außerdem können durch die Zusammenführung von SAP und Signavio SAP-spezifische Benchmarks und Best Practices für die Prozessanalyse, Prozesserstellung und Prozessoptimierung automatisch genutzt werden (SAP Signavio Process Explorer). Diese Informationen kann kein anderer Anbieter in der Form bereitstellen, da sie auf den SAP-Erfahrungen und der weltweiten Nutzung von SAP-Produkten basieren.

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Es liegt eine Interoperabilität mit LeanIX vor. LeanIX ist bei der BVG als IT-EAM-Werkzeug bereits etabliert. Die bei SAP Signavio bereits vorhandene Integration von LeanIX und Signavio bietet die Möglichkeit, die IT-Applikationslandschaft und Geschäftsprozesse zu harmonisieren und Zusatzaufwände, wie sie bei anderen „Drittanbietern“ erforderlich wären, zu vermeiden. Signavio gehört zu SAP und ist Teil des SAP-Ökosystems. Die Verknüpfung zu aktuellen und zukünftigen SAP-Produkten (S/4 HANA) ist bereits vorhanden und kann die Einführung weiterer neuer SAP-Lösungen in der Zukunft unterstützen. Dies entspricht der auch der aktuellen und zukünftigen IT-Applikations-Strategie der BVG. Diese enge, nahtlose Integrationsmöglichkeit kann kein anderes System standardisiert bieten.

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Im Kontext der SAP-Tiefenintegration und dem Zusammenspiel mit LeanIX (s. o.) gibt es keinen anderen Anbieter, der die gleichen Funktionalitäten und Möglichkeiten bietet. Es gibt wenige Anbieter, die ebenfalls Prozessmanagementmodule im Umfang von SAP Signavio anbieten (siehe Erläuterungen zur Markterkundung). Dabei handelt es sich jedoch um keine SAP-Produkte, wodurch Schnittstellen erst geschaffen werden müssen. Gleiches gilt für LeanIX. SAP Signavio implementiert aktuell Nachhaltigkeitskomponenten, im Sinne einer unternehmensweiten Nachhaltigkeit, um diese mit Geschäftsprozessen in einen Kontext zu setzen. Nachhaltigkeit hat aufgrund von neuen Gesetzgebungen stark an Bedeutung gewonnen und ist wesentlicher Bestandteil der BVG-Strategie.

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Wie in den vorangegangenen Punkten beschrieben, besteht kein Aufwand bei der Schnittstelleneinrichtung, der Schnittstellenpflege sowie regelmäßiger Tests bei Programmanpassungen. Beispielsweise wird die Prozessdarstellung, -optimierung und -simulation durch die SAP-spezifische Bibliothek beschleunigt. Darüber hinaus können bereits vorhandene Strukturen (User Directory, ...) aus dem SAP-System genutzt werden und müssen nicht parallel bzw. redundant und damit fehleranfällig in verschiedenen Systemen gepflegt und verwaltet werden.

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SAP Signavio wird durch SAP zu Prozessmodellierung bei der Einführung von S/4 HANA genutzt.

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Ausnahmetatbestand gem. § 13 Abs. 2 SektVO Nr. 5) wegen zusätzlicher Leistungen:

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Es wird eine Prozessmanagementsoftware benötigt. SAP ist das zentrale System der BVG für alle wesentlichen Unternehmensanwendungen. Das Produkt Signavio ist ein tiefenintegrierter Bestandteil der SAP-Suite mit allen notwendigen automatischen, bilateralen Schnittstellen und Zugriff auf alle SAP-Daten zu standardisiertem Zugriff auf die SAP-internen Bibliotheken.

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....weiter unter VI.3) Zusätzliche Angaben.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines weiteren SAP-Moduls (SAP Signavio)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

...weiter aus Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart

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Es handelt sich bei Signavio um ein ganzheitliches Prozessmanagementtool mit den Funktionen für Prozessmodellierung, Kollaboration, Customer Journey, Simulation und Analyse sowie Automatisierung.

In der BVG werden derzeit ARIS und MS Visio zur reinen Prozessmodellierung genutzt. Es wurde aus technischen Gründen beschlossen, dass der Vertrag mit ARIS nicht verlängert werden kann und somit zum 30.09.2023 ausläuft. Die aktuell verfügbare Applikation MS Visio bietet nur rudimentäre und manuell zu erstellende Visualisierungsmöglichkeiten, die den aktuell gültigen Anforderungen nicht entsprechen.

Das SAP Produkt Signavio ist erst seit wenigen Jahren verfügbar und war bei der ursprünglichen Beschaffung und Implementierung der anderen Produkte von SAP noch nicht verfügbar und es bestand zu dieser Zeit noch kein Bedarf für derartige Funktionalitäten.

Mit der geplanten Beschaffungsmaßnahme soll die SAP-Umgebung um Lizenzen des SAP-Produktes Signavio erweitert werden.

Durch eine Lizenzerweiterung können bereits bestehende Strukturen (Daten, Datenklassifizierungen, Berechtigungen, Abläufe) innerhalb SAPs zur Implementierung eines ganzheitlichen Prozessmanagements genutzt werden. Durch die Erweiterung ist keine zusätzliche technische Anbindung an andere Systeme erforderlich.

Als Teil des SAP-Ökosystems ist Signavio nahtlos in alle von der BVG bereits genutzten weiteren SAP-Produkte von Hause aus integriert (Tiefenintegration), wodurch keine zusätzliche Schnittstelleneinrichtungen notwendig sind. Außerdem können durch diese Zusammenführung von SAP und Signavio SAP-spezifische Benchmarks und Best Practices für die Prozessanalyse, Prozesserstellung und Prozessoptimierung automatisch genutzt werden (SAP Signavio Process Explorer). Diese Informationen kann kein anderer Anbieter in der Form bereitstellen, da diese auf den SAP-Erfahrungen und der weltweiten Nutzung von SAP-Produkten basieren.

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Markterkundung

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Im Rahmen einer eigenen Marktanalyse und vergleichenden Bewertung wurden Produkte von Anbietern mit ähnlichen Funktionsumfängen untersucht. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass eine Einbindung anderer Systeme zur Folge hätte, dass ein unverhältnismäßig hoher technischer, organisatorischer und finanzieller Aufwand erforderlich wäre, die geforderten fachlichen Anforderungen umzusetzen. Alle geforderten funktionalen Anforderungen werden von Signavio abgedeckt. Bei anderen Produkten müssten einige Funktionen & Schnittstellen aufwändig neu entwickelt werden; Einige Funktionen – aufgrund der Tiefenintegration in SAP – nicht oder nur unzureichend technisch umgesetzt werden können; Zusätzliche personelle Ressourcen für den Betrieb eines „Drittsystems“ ausgebildet bzw. eingestellt werden müssten; Die Pflege und Wartung von individuell zu entwickelnden Schnittstellen zwischen SAP und einem „Drittsystem“ erheblichen Aufwand erfordert und bei jedem Systemupdate von SAP oder eines Drittsystems müssen die Änderungen auf Kompatibilität geprüft und getestet und ggf. angepasst werden. Dies entfällt durch eine Tiefenintegration von Signavio in SAP. Aus den genannten Gründen kann keine Erweiterung durch einen Dritten erfolgen.

Alle untersuchten und bewerteten Drittsysteme haben so unterschiedliche technische Merkmale, die zu unverhältnismäßig hohen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen würden. Es besteht daher eine Unverhältnismäßigkeit bei Neubeschaffung bei Dritten.

SAP ist heute und auch zukünftig das Kernsystem aller betriebswirtschaftlichen Prozesse in der BVG. Alle weitern Applikationen der BVG sind an SAP angebunden. Es kann daher kein Wechsel des Auftraggebers erfolgen.

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Der Auftraggeber ist daher der Auffassung, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3019138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der AG verweist auf § 160 GWB, der wie folgt lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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Nach § 135 GWB:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3019138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2023